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Bundeswehr raus aus den Schulen

(Kam­pagne gegen Wehrpflicht Pots­dam) In Bran­den­burg ist seit 1992 das Auftreten der Bun­deswehr in den Schulen zur Nach­wuch­swer­bung unter­sagt. Die Bun­deswehr darf lediglich auf Ein­ladung der ver­ant­wortlichen Lehrer/innen über all­ge­mein­poli­tis­che Fra­gen im Unter­richt informieren. Aber wenn die Bun­deswehr kommt, müssen auch bun­deswehrkri­tis­che Per­so­n­en oder Grup­pen ein­ge­laden werden! 

Diese Möglichkeit­en sind lei­der selb­st bei linken Schülersprecher/innen nur wenig bekan­nt und wer­den noch sel­tener genutzt. 

Wenn ihr also Bun­deswehrplakate in Eur­er Schule hän­gen seht oder Jugend­of­fiziere in den Unter­richt ein­ge­laden wer­den, sagt uns Bescheid. Wir kön­nen (sog­ar ganz legal) etwas unternehmen! 

Kam­pagne gegen Wehrpflicht Zwangs­di­en­ste und Militär

Lin­den­straße 47

14467 Potsdam 

Doku­men­tiert:

Rund­schreiben des Min­is­teri­ums für Bil­dung, Jugend und Sport, 29. 06. 1992

“Im Grundge­setz wird für das deutsche Volk eine friedenser­hal­tende Verpflich­tung aus­ge­sprochen. Eine der zen­tralen Forderun­gen des Herb­stes 1989 war die Ent­mil­i­tarisierung des Denkens und der Sprache. Diese Forderung schließt die Verpflich­tung zu gewalt­freien Lösun­gen von Inter­es­sen­ge­gen­sätzen und Kon­flik­ten ein.
Die wach­senden Prob­leme bei ein­er gerecht­en und friedlichen Gestal­tung unseres Zusam­men­lebens auf nationaler und inter­na­tionaler Ebene sollen in den Unter­richt ein­be­zo­gen wer­den. Vor dem Hin­ter­grund unabgeschlossen­er Friedens­be­mühun­gen in der Gesellschaft und der alltäglich zu beobach­t­en­den Gewalt und Gewalt­bere­itschaft kann diese Auf­gabe allerd­ings von der Schule nur in Ansätzen real­isiert werden. 

Nicht zulet­zt ist das Bemühen, Kinder und Jugendliche zur gewalt­freien Kon­flik­t­bear­beitung zu erziehen, nur vor dem Hin­ter­grund konkreter poli­tis­ch­er Friedens- und Abrüs­tungss­chritte glaubhaft. 

1. Friedenserziehung ist eine Auf­gabe, die sich in allen Schul­for­men, Schul­stufen und Jahrgän­gen stellt. Sie hat ihren Platz in der poli­tis­chen Bil­dung, aber auch in allen anderen Fäch­ern und dem Pro­jek­tun­ter­richt im Rah­men des päd­a­gogis­chen und sozialen Auf­trags der Schule. Die Lehrerin­nen und Lehrer haben die Auf­gabe, die Schü­lerin­nen und Schüler umfassend zu informieren, sie aus­ge­wogen mit unter­schiedlichen Auf­fas­sun­gen zu diesem The­men­bere­ich bekan­nt zu machen und sie zu befähi­gen, selb­ständig und ver­ant­wortlich zu entschei­den. Es ist Ziel der Friedenserziehung, mit den Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zum tol­er­an­ten und gewalt­freien Umgang zu entwick­eln. Dazu gehört auch die Entwick­lung von Selb­st­be­wußt­sein, um anbe­fohle­nen Gehor­sam ablehnen zu kön­nen und die eigene Gewis­sensentschei­dung zum Maßstab zu machen. 

2. Die Lehrerin­nen und Lehrer sollen in ihrem jew­eili­gen Fach Bezüge und Möglichkeit­en zur Friedenserziehung nutzen. Fort­bil­dungsange­bote haben das Ziel, die Kom­pe­tenz der Lehrkräfte zu aktu­al­isieren und zu verbessern. 

3. Um die Aus­ge­wogen­heit der Infor­ma­tion zu gewährleis­ten wer­den im Unter­richt ver­schieden Mei­n­un­gen zur Frieden­spoli­tik dargestellt.(>Keine Schü­lerin und Schüler darf ein­seit­ig bee­in­flußt wer­den< — §2 Abs.2, 1 SRG). Über das Ein­beziehen in den Unter­richt von Vertretern der Bun­deswehr, von Kriegs­di­en­stver­weiger­ern und ihren Organ­i­sa­tio­nen, Vertretern von Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen u.a. entschei­den die Lehrerin­nen und Lehrer, die in jedem Fall die Ver­ant­wor­tung für den Unter­richt haben. Sie prüfen auch unter dem Gebot der Aus­ge­wogen­heit, ob durch schul­fremde Per­so­n­en ein Beitrag zum Erre­ichen der Unter­richt­sziele geleis­tet wird. Die Teil­nahme schul­fremder Per­so­n­en darf nicht zur Berufs- oder Nach­wuch­swer­bung genutzt wer­den. Die Schulleitung ist über die beab­sichtigte Beteili­gung schul­fremder Per­so­n­en zu informieren.
4. Die Schulkon­ferenz ist über das Konzept der Friedenserziehung an der Schule ein­schließlich der Ein­beziehung schul­fremder Per­so­n­en zu informieren. Diese Infor­ma­tion erfol­gt in der Regel ein­mal jährlich durch die Schulleitung oder eine beauf­tragte Lehrkraft.”

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