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Bundesweit strengste Härtefallverordnung für AsylbewerberInnen

Pots­dam — Bran­den­burg soll eine der bun­desweit restrik­tivsten Härte­fall­regelun­gen für abgelehnte Asyl­be­wer­ber erhal­ten. Flüchtlinge, die wegen Kirchenasyls zur Fah­n­dung aus­geschrieben sind, deren Aus­reiseter­min bere­its fest­ge­set­zt wurde oder von denen zuvor unzutr­e­f­fende Angaben aufgenom­men wur­den, sollen von Bleiberecht­santrä­gen an die kün­ftige Härte­fal­lkom­mis­sion aus­geschlossen wer­den, sagte gestern der SPD-Frak­tion­schef im Land­tag, Gün­ter Baaske. Laut der Flüchtling­sor­gan­i­sa­tion Pro Asyl sind in keinem anderen Bun­des­land der­ar­tige Ein­schränkun­gen vorgesehen.
Die in der SPD/C­DU-Koali­tion aus­ge­han­delte Verord­nung soll nach Baaskes Angaben am 21. Dezem­ber von der Lan­desregierung beschlossen wer­den. Das bun­desweite Zuwan­derungs­ge­setz, das am 1. Jan­u­ar in Kraft tritt, gibt den Län­dern das Recht zu eige­nen Ausführungsbestimmungen.

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