Potsdam — Brandenburg soll eine der bundesweit restriktivsten Härtefallregelungen für abgelehnte Asylbewerber erhalten. Flüchtlinge, die wegen Kirchenasyls zur Fahndung ausgeschrieben sind, deren Ausreisetermin bereits festgesetzt wurde oder von denen zuvor unzutreffende Angaben aufgenommen wurden, sollen von Bleiberechtsanträgen an die künftige Härtefallkommission ausgeschlossen werden, sagte gestern der SPD-Fraktionschef im Landtag, Günter Baaske. Laut der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sind in keinem anderen Bundesland derartige Einschränkungen vorgesehen.
Die in der SPD/CDU-Koalition ausgehandelte Verordnung soll nach Baaskes Angaben am 21. Dezember von der Landesregierung beschlossen werden. Das bundesweite Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, gibt den Ländern das Recht zu eigenen Ausführungsbestimmungen.
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