Im Zusammenhang mit den geplanten Anti-G8-Protesten im Sommer ist es in mehreren bundesdeutschen Städten zu Hausdurchsuchungen und Festnahmen gekommen. Mindestens eine Person aus Brandenburg wurde heute in den frühen Morgenstunden ebenfalls von Beamten des Bundeskriminalamts verhaftet. Ziel der Maßnahme war die Durchführung einer Ed-Behandlung und die Entnahme von DNA-Proben. Der Vorwurf lautet wie in offenbar den anderen Fällen auch, dass die beschuldigte Person an der Gründung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a beteiligt gewesen sei.
Dass es sich hierbei um eine Konstruktion handelt, die in erster Linie der Ausforschung linker Strukturen dient, ist offensichtlich. Ermittlungsverfahren nach § 129 erlauben es den Ermittlungsbehörden ohne jeden weiteren Tatverdacht Kommunikationsüberwachungen, Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft zu beantragen. Das heißt, auch wenn überhaupt nichts passiert ist, kann mit der Behauptung, dass sich Personen zu einer solchen Vereinigung zusammenschließen würden, das ganze Arsenal polizeilicher Repression aufgefahren werden. Selbst wenn sich im Nachhinein in langen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten herausstellen sollte, dass die Maßnahmen rechtswidrig und ohne Anlass waren, haben sie ihre Funktion bereits erfüllt. AktivistInnen wurden eingeschüchtert oder sie müssen sich erst einmal damit beschäftigen ihre eingetretenen Türen zu reparieren und ihre durchwühlten Sachen zu ordnen.
Außerdem kommt die Polizei an detaillierte Informationen mit wem die betroffenen kommunizieren und welche Personen in politischen Gruppen mitwirken.
Inforiot bemüht sich die Repressionsmaßnahmen für Brandenburg so genau wir möglich zu dokumentieren. Bitte informiert uns per Mail — gern bzw. am Besten PGP-verschlüsselt — wenn ihr von Durchsuchungen, Festnahmen etc. erfahrt. Teilt uns bitte auch mit, welche Informationen zur Veröffentlichung bestimmt- und wie gesichert diese sind. Wir wollen ungern zu Gerüchten und Paranoia beitragen. Lasst Euch nicht einschüchtern!