Helga Sempf aus Cottbus schreibt zum Artikel «Einzelfälle mit Gratwanderung» (LR vom 5. Mai):
Die Formulierung «Leistungstyp 5» für Menschen mit Behinderungen gibt zu denken. Menschen mit Behinderungen sind schon im Leben benachteiligt, nun sollen sie auch noch ausgegrenzt werden. Herzlos diese Entscheidungen und ohne Fachkompetenz! Wohnheime haben trotz Bemühungen und Engagement nicht die Bedingungen für ausreichende Förderungen und Beschäftigungen. Der Betreuungsschlüssel und räumliche Veränderungen müssten erfolgen. Die Freude, die Menschen mit Handicap in einem anderen Umfeld empfinden, darf ihnen nicht genommen werden. Chancengleichheit für alle – für ein lebenswertes Leben!