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Cottbuser Stadtverordneten-Versammlung gegen Sachleistungsprinzip für AsylbewerberInnen


Pressemit­teilung Cot­tbus, den 27.6.2002

 

Am 26.06.02 forderte die Cot­tbuser Stadtverord­neten­ver­samm­lung mit absoluter Mehrheit (zwei Gegen­stim­men) die Aufhe­bung des diskri­m­inieren­den Sach­leis­tung­sprinzips für Asylbewerber/innen.

In dem durch die Aktion “Bargeld statt Gutscheine” und den Sozialauss­chuß der Stadt ini­ti­ierten Antrag fordern die Stadtverord­neten die Lan­desregierung auf, den lan­desweit “gel­tenden Run­der­laß zur Durch­führung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes dahin gehend zu ändern, dass die geset­zlichen Möglichkeit­en aus­geschöpft wer­den, um die Gewährung von Geldleis­tun­gen zu ermöglichen”. 

Darüber hin­aus wurde in diesem Beschluß “eine Ini­tia­tive zur bun­desweit­en Abschaf­fung des Sach­leis­tung­sprinzips” von Seit­en der Lan­desregierung eingefordert. 

 

Aus der Antragsbegründung: 

 

“Die Prax­is der Aus­gabe von Gutscheinen an die in der Gemein­schaft­sun­terkun­ft leben­den Flüchtlinge führt zu ein­er Stig­ma­tisierung und Diskri­m­inierung im alltäglichen Leben. Sie bedeutet eine Ein­schränkung der Selb­st­bes­tim­mung, kom­pliziert den Einkauf und begün­stigt dadurch aus­län­der­feindliche Ressen­ti­ments. Die Wertgutscheine wer­den nicht in allen Kaufhäusern und nur in bes­timmten Stadt­teilen angenom­men, und die Bezahlung erfordert zusät­zliche Proze­duren oder Extrakassen. Es darf max­i­mal ein Rück­geld von 10% aus­gezahlt wer­den, was aber in der Regel nicht erfol­gt und zu ein­er Min­derung der dem Flüchtling zuste­hen­den Leis­tung führt. (…) 

 

Um am öffentlichen Leben teil­nehmen zu kön­nen, müssen die Asyl­be­wer­ber in der Lage sein, Tele­fon­rech­nun­gen, Fahrtkosten, Ein­tritts­gelder, Brief­marken u.ä. zu bezahlen. Die Teil­nahme am öffentlichen Leben oder an Ver­anstal­tun­gen, die ins­beson­dere für Kinder und Jugendliche wichtig ist, ist damit nur begren­zt oder gar nicht möglich. Auch für die im Rah­men des Asylver­fahrens notwendi­ge Beratung und Begleitung durch Anwälte reicht das bish­er bar aus­gezahlte Taschen­geld von 40 Euro pro Monat nicht aus. 

 

Zusät­zlich zu diesen Nachteilen für die Flüchtlinge ste­ht auf Seit­en der Stadt ein im Ver­gle­ich zur Bargel­dauszahlung erhöhter Ver­wal­tungs- und Sachkoste­naufwand durch die Gutscheine.(…) Die in Cot­tbus bere­its bei allen dezen­tral unterge­bracht­en Flüchtlin­gen (ca. 70% der Asyl­be­wer­ber) ange­wandte Prax­is der Auszahlung von Bargeld anstelle der Wertgutscheine hat sich prob­lem­los bewährt.” 

 

Mit diesem Antrag, der mit ähn­lichem Wort­laut bere­its von der Stadt Pots­dam und den Land­kreisen Pots­dam-Mit­tel­mark und Uck­er­mark ver­ab­schiedet wurde, bekun­det die Stadt, dass die Gutschein­regelung ein­er schnell­st­möglichen Aufhe­bung bedarf. 

Als Cot­tbuser Aktion “Bargeld statt Gutscheine” begrüßen wir den Beschluss, wollen aber gle­ichzeit­ig darauf hin­weisen, dass aus diesem noch keine konkrete Verbesserung für die hier leben­den Flüchtlinge resul­tiert. Wir haben es uns daher zur Auf­gabe gemacht, diesem sym­bol­is­chen Akt eine prak­tis­che Hil­fe fol­gen zu lassen. So lange noch Gutscheine (pauschal) aus­gegeben wer­den, ver­suchen wir, so viele wie möglich von diesen aufzukaufen und damit selb­st einkaufen zu gehen. Wir bieten jedem Cot­tbuser Bürg­er die Möglichkeit, dies zu tun und damit prak­tisch gegen diese Diskri­m­inierung von Flüchtlin­gen Stel­lung zu beziehen. 

 

Unser Büro in der Parzel­len­straße 79 ist jeden Dien­stag von 17 — 20 Uhr geöffnet. Kon­takt über Tel.: 0355/797587 (zur Bürozeit) oder per E‑Mail: gutschein@gmx.net

 

mehr zur Aktion “Bargeld statt Gutscheine” unter
www.asncottbus.org

 

Ältere pressemit­teilun­gen: www.zelle79.info/meldungen/

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