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Dein Gen gehört mir

Keine Ahnung, worum es einem Sven Petke (CDU) geht, wenn er sich für eine Ein­stel­lung zusät­zlich­er Daten­sätze von Straftätern in die DNA-Analyse-Datei beim Bun­deskrim­i­nalamt stark macht. 

Für den inter­essierten Beobachter kön­nte der Ein­druck entste­hen, dass es ihm nach seinen let­zten Äußerun­gen auss­chließlich darauf ankommt, zusam­men mit seinen Spielka­m­er­aden einen Wet­tkampf zu bestre­it­en. Nur das es hier nicht mehr um Murmeln geht, son­dern um die Ver­let­zung von Per­sön­lichkeit­srecht­en, die jedem einzel­nen noch von der Ver­fas­sung garantiert werden. 

Die Argu­men­ta­tion, dass Bran­den­burg mit bish­er lediglich 4774 Daten­sätzen im hin­teren Drit­tel beim Län­derver­gle­ich rang­iere, lässt zumin­d­est die Über­legung entste­hen, dass hier der gewin­nt, der am fleißig­sten Daten­sätze sam­melt. Nur spricht diese, im Gegen­satz zu anderen Bun­deslän­dern tat­säch­lich gerin­gere Samm­lung, nicht auch eher dafür, dass die hiesi­gen Staat­san­waltschaften und Gerichte ein wenig ver­ant­wor­tungs­be­wusster mit dieser Materie umgehen?!
Denn spätestens wenn Herr Bauch sich darüber beklagt, dass der Bun­des­ge­set­zge­ber „den Korb jedoch sehr hoch gehängt“ hat, indem er jede Anfer­ti­gung ein­er Gen-Datei unter einen Richter­vor­be­halt gestellt hat, sollte doch auch den Nacheifer­ern unseres Innen­min­is­ters auf­fall­en, dass eine so sen­si­ble Materie auch entsprechend gehand­habt wer­den will und sollte. 

Herr Petke wird doch wohl nicht im Ernst glauben, dass die Bürg­er des Lan­des Bran­den­burg seine per­sön­lichen Wet­tkamp­fal­lüren, auch noch toll find­en! Selb­st wenn ihm für das Siegertrep­pchen bei der bun­desweit­en Daten­sam­mel­wut, nichts zu teuer erscheint und eigentlich hat er ja auch recht, was sind schon 30 bis 40 Euro für jeden einzel­nen Test in den Labors, in Zeit­en, wo der Sicher­heitswahn den gläser­nen Men­schen gerecht­fer­tigt schafft. 

Schade nur, dass die Her­ren in ihren Über­legun­gen, all die neg­a­tiv­en Seit­en der Wun­der­waffe Gen­datei, schlichtweg überse­hen zu haben scheinen. Gezielt wird hier immer wieder auf Emo­tio­nen geset­zt, indem der Lieblingsstraftäter der Wölfe der­jenige ist, der ein Sex­u­alde­likt began­gen hat. Nur, schon der Deutsche Juristin­nen­bund hat darauf hingewiesen, dass die Gen-Datei selb­stver­ständlich auch Wahrnehmungs­fall­en unter­liegt, da „Über­griffe im sozialen Nahraum unter­schätzt wer­den und eine Wieder­hol­ungs­ge­fahr vor allem bei frem­den, sozial oder psy­chisch auf­fäl­li­gen Tätern antizip­iert wird. Drei Vier­tel der Täter kön­nen so im Wind­schat­ten der genetis­chen Erfas­sung segeln, denn sie kom­men aus dem sozialen Umfeld der Mäd­chen und Frauen, sie sind Väter, Ver­wandte oder Bekan­nte der Opfer.“
Ganz abge­se­hen davon, dass das Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung, welch­es das Bun­desver­fas­sungs­gericht 1982 in seinem „Volk­szäh­lung­surteil“ entwick­elt hat, unzuläs­sig aus­ge­he­belt würde. 

Und was ist eigentlich mit der Unschuldsver­mu­tung?! Die Per­son, der die am Tatort aufge­fun­dene Spur mit­tels DNA-Analyse zugewiesen wird, wird in die Sit­u­a­tion gedrängt, angesichts des präsen­tierten Indizien­be­weis­es nun sein­er­seits seine Unschuld beweisen zu müssen. Und mal ehrlich, haben sie noch nie acht­los eine Zigaret­tenkippe, Haar­spitzen oder Hautschup­pen weggeworfen? 

Auch so genan­nte „frei­willige“ Spe­ichelab­gaben, beson­ders beliebt, bei so abscheulichen Ver­brechen wie die Verge­wal­ti­gung und Ermor­dung von Kindern, sind doch nicht im Ger­ing­sten „frei­willig“. Geschickt wird hier sozialer Druck erzeugt, der jeden verdächtig macht, ein Kinderverge­waltiger und –Mörder zu sein, der nicht mitzieht.
Indem das The­ma immer nur im Zusam­men­hang mit „schw­eren Sex­u­alde­lik­ten“ in den Medi­en auf­taucht, soll in der Bevölkerung ein wohlwol­len­des Kli­ma erzeugt wer­den, wom­it sich dann DNA-Analyse und Zen­tral­dateien gut verkaufen ließen. Nur, wer informiert den Bürg­er eigentlich darüber, dass es einen ganzen Kat­a­log an Straftat­en gibt, die eine DNA-Analyse rechtfertigen? 

Es ist an der Zeit, dass sich jed­er Einzelne sein­er Rechte wieder bewusst wird und auch bere­it ist, diese zu vertei­di­gen, son­st gewin­nt der Schaf­spelz doch! 

i.A. Rote Hil­fe e.V. OG Potsdam

Hans Schulz

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