Frankfurt (Oder)/Halbe. Das Hickhack um die Neonazi-Demonstration am Volkstrauertag in Halbe hat ein Ende gefunden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt (Oder) verbot am Freitag sowohl den geplanten Aufmarsch von Rechtsextremen auf dem Soldatenfriedhof von Halbe und untersagte auch drei Gegendemonstrationen. Das OVG folgte damit dem Antrag des Frankfurter Polizeipräsidiums, das Widerspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt hatte. Das Verwaltungsgericht hatte die Neonazi-Demonstration wenige Stunden zuvor mit einschränkenden „Maßgaben” genehmigt. Das Oberverwaltungsgericht folgte dagegen am Freitag der Frankfurter Polzei, die argumentiert hatte, die Demonstrationen seien nicht mit dem Brandenburger Feiertagsgesetz vereinbar. Das geltende Recht verbiete am Volkstrauertag politische Demonstrationen zwischen 4 und 24 Uhr, hieß es zur Begründung. Der Szeneanführer Christian Worch wollte am Sonntag mit 1000 Neonazis in Halbe demonstrieren. Das Motto lautete „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten”. Auf dem Waldfriedhof liegen etwa 22 000 Soldaten und Zivilisten begraben, die im April 1945 bei den schweren Kämpfen in der Region ums Leben kamen. 1990 und 1991 marschierten in Halbe Hunderte Rechtsextremisten auf. Bis 2001 blieben Demonstrationen auf dem Gelände verboten. Das Verwaltungsgericht war der Ansicht, das Verbot der Polizei sei „mit der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts zum Versammlungsgesetz unvereinbar”. In den letzten Jahren konnten Neonazis mehrere Märsche bei Gerichten durchsetzen. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nannte Veranstaltungen von Neonazis am Volkstrauertag eine „unerträgliche Störung der Totenruhe”. Außerdem will der Minister sich erneut für eine Änderung des Demonstrationsrechts einsetzen. Wäre die Polizei mit ihrem Verbot auch vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert, wären nach Ansicht von Sicherheitskreisen etwa 700 Rechtsextremisten nach Halbe kommen. Außerdem waren bis zu 1500 Gegendemonstranten erwartet worden. Vor allem linke Gruppen wie die „Antifaschistische Aktion” mobilisierten für eine Kundgebung in Halbe. Mit dem Verbot des Oberverwaltungsgerichts gilt jetzt als sicher, dass „normale” Besucher des Friedhofs in Ruhe ihrer Angehörigen gedenken können.
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