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Demonstration der Neonazis: Verbote bestätigt

Frank­furt (Oder)/Halbe. Das Hick­hack um die Neon­azi-Demon­stra­tion am Volk­strauertag in Halbe hat ein Ende gefun­den. Das Oberver­wal­tungs­gericht (OVG) in Frank­furt (Oder) ver­bot am Fre­itag sowohl den geplanten Auf­marsch von Recht­sex­tremen auf dem Sol­daten­fried­hof von Halbe und unter­sagte auch drei Gegen­demon­stra­tio­nen. Das OVG fol­gte damit dem Antrag des Frank­furter Polizeiprä­sid­i­ums, das Wider­spruch gegen das Urteil des Ver­wal­tungs­gerichts ein­gelegt hat­te. Das Ver­wal­tungs­gericht hat­te die Neon­azi-Demon­stra­tion wenige Stun­den zuvor mit ein­schränk­enden „Maß­gaben” genehmigt. Das Oberver­wal­tungs­gericht fol­gte dage­gen am Fre­itag der Frank­furter Polzei, die argu­men­tiert hat­te, die Demon­stra­tio­nen seien nicht mit dem Bran­den­burg­er Feiertags­ge­setz vere­in­bar. Das gel­tende Recht ver­bi­ete am Volk­strauertag poli­tis­che Demon­stra­tio­nen zwis­chen 4 und 24 Uhr, hieß es zur Begrün­dung. Der Sze­nean­führer Chris­t­ian Worch wollte am Son­ntag mit 1000 Neon­azis in Halbe demon­stri­eren. Das Mot­to lautete „Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en”. Auf dem Wald­fried­hof liegen etwa 22 000 Sol­dat­en und Zivilis­ten begraben, die im April 1945 bei den schw­eren Kämpfen in der Region ums Leben kamen. 1990 und 1991 marschierten in Halbe Hun­derte Recht­sex­trem­is­ten auf. Bis 2001 blieben Demon­stra­tio­nen auf dem Gelände ver­boten. Das Ver­wal­tungs­gericht war der Ansicht, das Ver­bot der Polizei sei „mit der ständi­gen Recht­sprechung der Ver­wal­tungs­gerichte und des Bun­desver­fas­sungs­gerichts zum Ver­samm­lungs­ge­setz unvere­in­bar”. In den let­zten Jahren kon­nten Neon­azis mehrere Märsche bei Gericht­en durch­set­zen. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nan­nte Ver­anstal­tun­gen von Neon­azis am Volk­strauertag eine „unerträgliche Störung der Toten­ruhe”. Außer­dem will der Min­is­ter sich erneut für eine Änderung des Demon­stra­tionsrechts ein­set­zen. Wäre die Polizei mit ihrem Ver­bot auch vor dem Oberver­wal­tungs­gericht gescheit­ert, wären nach Ansicht von Sicher­heit­skreisen etwa 700 Recht­sex­trem­is­ten nach Halbe kom­men. Außer­dem waren bis zu 1500 Gegen­demon­stran­ten erwartet wor­den. Vor allem linke Grup­pen wie die „Antifaschis­tis­che Aktion” mobil­isierten für eine Kundge­bung in Halbe. Mit dem Ver­bot des Oberver­wal­tungs­gerichts gilt jet­zt als sich­er, dass „nor­male” Besuch­er des Fried­hofs in Ruhe ihrer Ange­höri­gen gedenken können.

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