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Demonstrationen an Denkmälern verbieten

Pots­dam — Im Stre­it um ein schär­feres Ver­samm­lungsrecht hat Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) schnelles Han­deln gefordert. Seit Novem­ber 2000 habe die Innen­min­is­terkon­ferenz über einen Geset­zen­twurf disku­tiert, sagte Schön­bohm gestern. Erst im Juni 2002 habe Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) einen neuen Entwurf angekündigt. Seit­dem habe er immer wieder das Drän­gen viel­er Län­derin­nen­min­is­ter ignori­ert. “Ich hoffe, dass wir jet­zt rasch zu einem Geset­zen­twurf kom­men, mit dem wir recht­sex­trem­istis­che Aufmärsche ver­hin­dern können.” 

In dem Gesetz soll­ten auch bes­timmte Orte wie das Holo­caust-Denkmal und das Bran­den­burg­er Tor in Berlin, das Völk­er­schlacht­denkmal in Leipzig und der Sol­daten­fried­hof im bran­den­bur­gis­chen Halbe bes­timmt wer­den, an denen grund­sät­zlich der­ar­tige Demon­stra­tio­nen ver­boten sein sollen. Dadurch müssten nicht in jedem Einzelfall Gefahren und Bedenken nachgewiesen werden. 

Die Bran­den­burg­er PDS forderte eine rechtliche Hand­habe im Grundge­setz gegen die Ver­bre­itung nation­al­sozial­is­tis­chen Gedankenguts. Notwendig sei eine antifaschis­tis­che Klausel, die die Wieder­bele­bung solch­er Auf­fas­sun­gen für ver­fas­sungswidrig erk­lärt, sagte der PDS-Lan­desvor­sitzende Ralf Christof­fers. “Beschä­mend für die Opfer wie auch für jeden Demokrat­en ist es, dass den neuen Nazis im Land­tag noch nicht ein­mal juris­tisch das Handw­erk gelegt wer­den kann.” Der Gen­er­alsekretär der Bran­den­burg­er CDU, Sven Petke, wies diese Forderung als “schwachsin­nig” zurück. So ein Vorschlag sei wed­er rechtlich noch tat­säch­lich umsetzbar. 

Bun­desin­nen­min­is­ter Schi­ly will ein Ver­bot von Demon­stra­tio­nen und Ver­samm­lun­gen auch dann durch­set­zen, wenn “nach erkennbaren Umstän­den zu erwarten ist, dass in der Ver­samm­lung nation­al­sozial­is­tis­che Gewalt- und Willkürherrschaft ver­her­rlicht oder ver­harm­lost wird”.dpa

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