Potsdam — Im Streit um ein schärferes Versammlungsrecht hat Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) schnelles Handeln gefordert. Seit November 2000 habe die Innenministerkonferenz über einen Gesetzentwurf diskutiert, sagte Schönbohm gestern. Erst im Juni 2002 habe Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) einen neuen Entwurf angekündigt. Seitdem habe er immer wieder das Drängen vieler Länderinnenminister ignoriert. “Ich hoffe, dass wir jetzt rasch zu einem Gesetzentwurf kommen, mit dem wir rechtsextremistische Aufmärsche verhindern können.”
In dem Gesetz sollten auch bestimmte Orte wie das Holocaust-Denkmal und das Brandenburger Tor in Berlin, das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig und der Soldatenfriedhof im brandenburgischen Halbe bestimmt werden, an denen grundsätzlich derartige Demonstrationen verboten sein sollen. Dadurch müssten nicht in jedem Einzelfall Gefahren und Bedenken nachgewiesen werden.
Die Brandenburger PDS forderte eine rechtliche Handhabe im Grundgesetz gegen die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts. Notwendig sei eine antifaschistische Klausel, die die Wiederbelebung solcher Auffassungen für verfassungswidrig erklärt, sagte der PDS-Landesvorsitzende Ralf Christoffers. “Beschämend für die Opfer wie auch für jeden Demokraten ist es, dass den neuen Nazis im Landtag noch nicht einmal juristisch das Handwerk gelegt werden kann.” Der Generalsekretär der Brandenburger CDU, Sven Petke, wies diese Forderung als “schwachsinnig” zurück. So ein Vorschlag sei weder rechtlich noch tatsächlich umsetzbar.
Bundesinnenminister Schily will ein Verbot von Demonstrationen und Versammlungen auch dann durchsetzen, wenn “nach erkennbaren Umständen zu erwarten ist, dass in der Versammlung nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft verherrlicht oder verharmlost wird”.dpa