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Dennis Milholland wurde freigesprochen

Am 25.Januar ver­sam­melten sich viele Men­schen vor dem Gerichtssaal 310 im Pots­damer Amts­gericht um den Angeklagten Mil­hol­land durch ihre Präsenz zu unterstützen.

Den­nis Mil­hol­land stand vor Gericht, weil er sich gegen einen Angriff
wehrte, dem ras­sis­tis­che Belei­di­gun­gen voraus gegan­gen waren.
Oliv­er K. griff Mil­hol­land und seine 2 Begleit­er am
27.Mai 2005 am Pots­damer Haupt­bahn­hof an.
Nach­dem er einen der Begleiter
beschimpfte und schlug, hielt Mil­hol­land ihn am Arm fest. Oliv­er K.
ver­passte Mil­hol­land zwei Faustschläge auf der linken Seite, warf ihn zu
Boden und attack­ierte ihn erneut. Mil­hol­land blutete aus dem Ohr.
Um sich vor dem erneuten Angriff (am Kehlkopf) von K. zu wehren,
biss er Oliv­er K., dessen Hand in sein­er Mundraum­nähe gelangt war, während
K. ihn am Kehlkopf pack­te, in den Fin­ger. Er solle laut Anklageschrift
daraufhin die Äußerung: „Ich habe Aids und du jet­zt auch“ getätigt haben.
Die Anklage hieß gefährliche Körperverletzung.(Zeitungen berichteten)

Bis zum „entschei­den­dem“ Fin­ger­biss beschrieb Mil­hol­land den Ver­lauf des
Abends- und dass er auf die Frage von Oliv­er K., ob er blind sei, mit den
Worten: „Ich bin nicht nur blind, ich habe auch Aids“ antwortete. Er
betont, dass es unmöglich sei, sich durch einen Biss solch­er „Art“
anzusteck­en –zitiert aus wis­senschaftlichen Arbeit­en. Und bei der Erwägung
der Rich­terin der „denkbaren Vari­ante“, dass er nach Oliv­er K.‘s Finger
geschnappt habe, unter­stre­icht Mil­hol­land, dass er nie­man­dem diese
Infek­tion wünsche.
Schw­er tat sich Oliv­er K. mit der Schilderung sein­er Ver­sion des
Geschehens und diese plau­si­bel genug darzustellen- erst sei
seine Hand in Mil­hol­lands Gesicht geflo­gen, aber wie der Biss zu Stande
kam, kon­nte dieser nicht näher erläutern. Erst als die Rich­terin ihm die
Option aufzeigte, dass Mil­hol­land vielle­icht seine
Hand gepackt habe, um ihn zu beißen, bestätigte er diese Ver­sion des
Geschehens. Eben­so bestritt er recht­sradikale Parolen an diesem Abend vor
knapp 2 Jahren gerufen zu haben, bis ihn die Rich­terin darauf hinwies,
dass er Rufe wie „Ihr Nig­ger- Ich fick euch durch das Gehirn bis es
spritzt“ tätigte und dies im recht­skräfti­gen Urteil stünde. Vergangenes
Jahr wurde Oliv­er K. zu 50 Tagessätzen verurteilt.
Nach diesen Aus­sagen wurde abge­se­hen noch zwei weit­ere Zeu­gen zu
vernehmen, da das Gericht dies für die weit­ere Aufk­lärung für nicht
erforder­lich hielt. Der Staat­san­walt wie auch der Anwalt forderten
Freis­pruch. Mil­hol­land wurde freige­sprochen, weil das
Gericht sein Han­deln durch Notwehr gerecht­fer­tigt sah.

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