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Der Fall Ziegenhals und kein Ende

(15.04.05) POTSDAM Eigentlich hat­te sich das Lan­drat­samt Dahme-Spree­wald im Fall
Ziegen­hals Diskre­tion verord­net. “Wir haben uns mit öffentlichen Äußerungen
zurück­ge­hal­ten, weil die Gerichte über die Ernst-Thälmann-Gedenkstätte
entschei­den wer­den”, erk­lärte Lan­drat Mar­tin Wille (SPD) gestern auf einer
Pressekon­ferenz, mit der er jen­er Zurück­hal­tung nun ein Ende setzte. 

Gemein­sam mit Baudez­er­nent Stephan Loge und dem Leit­er des Amtes für
Denkmalschutz, Jörg Schrager, wollte Wille die Umstände erläutern, die am
23. Feb­ru­ar zur umstrit­te­nen Abriss­genehmi­gung für die Gedenkstätte in
Ziegen­hals geführt haben. Wille betonte, dass es sich dabei nicht um eine
poli­tis­che Entschei­dung han­dle, son­dern um einen Ver­wal­tungsakt, dem “keine
per­sön­lichen Sym­pa­thien oder Antipathien gegenüber dem Eigen­tümer” zugrunde
liegen. Man habe lediglich die Bes­tim­mungen des im August 2004 novellierten
Denkmalschutzrechts ange­wandt. Mit dem neuen Gesetz ging die Erteilung von
Abriss­genehmi­gun­gen vom Land auf die Kreise über. 

“Wir kan­nten den Ort und wir kan­nten die Befind­lichkeit­en”, begrün­dete Wille
seine Entschei­dung. Er hat­te die Abriss­genehmi­gung mit der Auflage
ver­bun­den, das denkmal­w­erte Inven­tar zu doku­men­tieren und einzu­lagern. Der
Eigen­tümer des Grund­stücks, auf dem die Gedenkstätte liegt, hat­te daraufhin
Klage gegen diese Forderun­gen ein­gere­icht. Auss­chlaggebende für die
Abriss­genehmi­gung sei der Nach­weis des Eigen­tümers gewe­sen, dass die
öffentliche Nutzung der Gedenkstätte für ihn wirtschaftlich unzu­mut­bar sei,
so der Landrat. 

Zur gle­ichen Zeit beschäftigte sich gestern auch der Land­tag in Pots­dam mit
dem The­ma Ziegen­hals. Die PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Osten hat­te eine
Stel­lung­nahme der Ober­sten Denkmalschutzbe­hörde ver­langt. In ihrer Antwort
bemerk­te Kul­tur­min­is­terin Johan­na Wan­ka (CDU) zunächst, dass der Abbruch
eines Denkmals immer ein gravieren­der Vor­gang sei, bei dem öffentlich­es und
pri­vates Inter­esse abzuwä­gen seien. Wan­ka vertei­digte das Vorge­hen der
Behör­den mit dem Hin­weis, dass diese Abwä­gung unter Beteili­gung des
Lan­desamtes für Denkmalpflege erfol­gt sei. 

Für weit­ere par­la­men­tarische Nach­fra­gen sorgten dann ange­bliche Äußerungen
des Grund­stück­seigen­tümers und Refer­at­sleit­ers im Bau­min­is­teri­um, Gerd
Gröger. Der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der PDS-Frak­tion, Heinz Vietze,
zitierte aus einem Beitrag des ZDF, in dem Gröger seinem Unmut über die
Vorgänge in Ziegen­hals mit den Worten “in diesem Scheiß­land wun­dert mich gar
nichts mehr” Aus­druck ver­liehen haben soll. Wed­er die Kul­tur­min­is­terin Wanka
noch das Bau­min­is­teri­um woll­ten sich dazu gestern äußern. 

Neben der Unteren und der Oberen Denkmalschutzbe­hörde nahm in dieser Woche
auch der Leit­er des Amtes für Denkmalpflege, Detlef Karg, Stel­lung zum
geplanten Abriss. Er habe der Entschei­dung nichts mehr entgegenzusetzen,
sagte Karg der MAZ. Ihm gehe es nicht um den Ort, son­dern um die Darstellung
von Geschichte. Jet­zt sei das Gemein­we­sen in der Pflicht, die
Ausstel­lungsstücke zu erhal­ten. “Wenn wir diese ein­fach von der Bildfläche
ver­schwinden lassen, wird das auf uns zurück­fall­en”, so Karg. 

Im Gasthaus Ziegen­hals hat­ten sich im Feb­ru­ar 1933, kurz nach Hitlers
Machtüber­nahme, 40 KPD-Funk­tionäre, darunter Ernst Thäl­mann, Wil­helm Pieck,
Wal­ter Ulbricht und Her­bert Wehn­er, ver­sam­melt. Kurz bevor die Polizei das
geheime Tre­f­fen auflösen kon­nte, gelang den Teil­nehmern die Flucht. In
Erin­nerung an dieses Ereig­nis ent­stand 1958 an gle­ich­er Stelle eine
Gedenkstätte, die zu DDR-Zeit­en jährlich viele tausend Besuch­er zählte.

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