Kategorien
Uncategorized

Der Falsche auf der Anklagebank

(MAZ, 22.7.) Das Landgericht Pots­dam hat gestern einen viet­name­sis­chen Tex­til­händler vom
Vor­wurf des ver­sucht­en Totschlags freige­sprochen. Denn es sei ein anderer
gewe­sen, der am 9. Jan­u­ar in Bran­den­burg vor der Diskothek Castell einen
Mann mit einem Mess­er lebens­ge­fährlich ver­let­zt habe. 

Für schuldig befand das Schwurg­ericht den 33-Jähri­gen jedoch der
gemein­schaftlich began­genen schw­eren Kör­per­ver­let­zung. Der Angeklagte habe
mit zwei weit­eren Land­sleuten drei Deutsche durch Schläge verletzt,
begrün­dete der vor­sitzende Richter Frank Tie­mann das Urteil. 

Das Schwurg­ericht ver­hängte eine Frei­heitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt
zur Bewährung. Der Staat­san­walt hat­te eine Bewährungsstrafe von einem Jahr
und acht Monat­en gefordert. 

Den Vor­wurf des ver­sucht­en Totschlags hat­te auch die Anklage nach der
Beweisauf­nahme fall­en gelassen. Richter Tie­mann rügte Fehler der
Staat­san­waltschaft: “Meines Eracht­ens ist der Falsche angeklagt worden.” 

Der ver­mut­lich wahre Täter ist nach kurz­er Inhaftierung im April in Vietnam
unter­ge­taucht. In einem Brief an das Amts­gericht Bran­den­burg hat er den
Messer­stich ges­tanden. Er wird nun mit einem inter­na­tionalen Haftbefehl
gesucht. 

Die drei Beruf­s­richter und zwei Schöf­fen hat­ten vor ein­er schwierigen
Beweisauf­nahme ges­tanden. Gut 20 Zeu­gen waren geladen. Vertei­di­gerin Kerstin
Wow­eries beschreibt es so: “Eine Massen­schlägerei vor ein­er Diskothek bei
Nacht.” 

Dem nächtlichen bluti­gen Angriff um 3.30 Uhr war ein Stre­it zwis­chen drei
Deutschen und vier Viet­name­sen voraus­ge­gan­gen. Worte wie “Scheiß-Aus­län­der”
und “Kön­nt ihr nicht zu Hause bleiben?!” sollen dabei ange­blich gefallen
sein. Schließlich eskalierte die Situation. 

Plöt­zlich zück­te ein­er der Viet­name­sen ein Tranchier­mess­er. Die
20-Zen­time­ter-Klinge traf einen 26-jähri­gen Bran­den­burg­er zwis­chen der
elften und zwölften Rippe. Mit Ver­let­zun­gen an Lunge, Leber und Zwerchfell
musste der Mann notoperiert wer­den. Danach schwebte das Opfer des Angriffs
nicht mehr in Lebensgefahr. 

Ob tat­säch­lich Frem­den­feindlichkeit Aus­lös­er der Schlägerei war, kon­nte die
Beweisauf­nahme nicht zweifels­frei klären. Anwältin Wow­eries hat­te vor dem
gestri­gen Urteilsspruch Freis­pruch gefordert und für den Fall, dass das
Gericht dem nicht fol­gen würde, höch­stens eine Verurteilung wegen
gemein­schaftlich began­gener gefährlich­er Körperverletzung. 

“Es liegt klar auf der Hand, dass mein Man­dant keinen ver­sucht­en Totschlag
began­gen hat.” Die Beweisauf­nahme habe “ein­deutig ergeben, dass er es nicht
gewe­sen ist”. 

Tat­säch­lich hat auch die Haupt­be­las­tungszeu­g­in während des Prozess­es ihre
Aus­sage korrigiert.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot