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Verdacht erwies sich als falsch

(MAZ, 22.7.) BELZIG Wie erst jet­zt bekan­nt und offiziell bestätigt wurde, durchsuchten
Beamte des Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA) in der Nacht vom 8. zum 9. Juli gezielt
Räume des Über­gangswohn­heimes im Weitz­grun­der Weg nach Sprengstoff und
Dro­gen. Spe-zialkräfte des Son­dere­in­satz-kom­man­dos (SEK) sicherten die von
der Staat­san­waltschaft Pots­dam im Eilbeschluss ange­ord­nete Unter­suchung und
das Gelände weiträu­mig ab. 

Wie LKA-Press­esprech­er Toralf Rein­hardt auf Anfrage zu den Hintergründen
mit­teilte, hat­te ein Bürg­er aus­ländis­ch­er Herkun­ft am späten Abend des 7.
Juli, dem Tag des Sprengstof­fat­ten­tats von Lon­don, in der Belziger
Polizei­wache vorge­sprochen, um Angaben zu einem der möglichen Atten­täter zu
machen. Da er nicht gut Deutsch sprach, wurde ein Dol­metsch­er gerufen. Die
von ihm angegebe­nen zunächst zwei­deuti­gen Per­son­alien stimmten nach
Ermit­tlung des am Fol­ge­tag eingeschal­teten LKA mit denen eines in Belzig
leben­den Asyl­be­wer­bers übere­in. “Die zeitliche Nähe zum Atten­tat in London
und die sehr konkreten Beschuldigun­gen des Anzeigen­er­stat­ters haben einen
drin­gen­den Tatver­dacht ergeben.” 

Nach­dem tagsüber bere­its der Leit­er des Heimes ver­nom­men wor­den sei, habe
die Staat­san­waltschaft um 20.40 Uhr die Durch­suchung der Wohn­räume des
Betrof­fe­nen wegen des “Ver­dachts des Ver­stoßes gegen das Sprengstoffgesetz
und das Betäubungsmit­telge­setz” ange­ord­net, so Rein­hardt. Um 23.30 Uhr waren
die Ein­satzkräfte vor Ort. Augen­zeu­gen unter den noch immer verschreckten
Heim­be­wohn­ern berichteten, dass sie von mask­ierten Män­nern mit vorgehaltenen
Maschi­nen­pis­tolen in ihre Zim­mer gedrängt oder in diese zurückgestoßen
wur­den, die sie wegen des von Fußtrit­ten her­rühren­den plöt­zlichen Lärms im
Flur ver­lassen hatten. 

“Bere­its kurz nach Mit­ter­nacht war jedoch klar, dass die Angaben unwahr
sind. Die einge­set­zten Spürhunde hat­ten nichts gefun­den”, berichtet
Rein­hardt. Der Beschuldigte habe sich zudem sehr koop­er­a­tiv gezeigt und
vernehmen lassen. Den­noch war er dazu in Hand­schellen abge­führt und zu einem
sieben­stündi­gen Ver­hör in die Polizei­wache gebracht wor­den, das weit­ere ihn
ent­las­tende Beweise ergab. Der Mann, der anschließend um psychologische
Hil­fe nach­suchte, erstat­tete mit­tler­weile Anzeige gegen den ihm bekannten
Falschbezichtiger wegen Verleumdung. 

“Im Nach­hinein kann man sich bei dem Bürg­er nur entschuldigen, er hat aber
viel Ver­ständ­nis gezeigt und zur Aufk­lärung beige­tra­gen”, so Rein­hardt. “Das
Vorge­hen war angesichts der gegebe­nen Umstände aber gerechtfertigt.” 

Der Anzeigen­er­stat­ter muss nun mit einem Ver­fahren wegen “falsch­er
Verdäch­ti­gung” beziehungsweise “Vortäuschens ein­er Straftat” rech­nen. Beide
Tatbestände wer­den mit Geld­buße oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug
geahndet.

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