(MAZ, 22.7.) BELZIG Wie erst jetzt bekannt und offiziell bestätigt wurde, durchsuchten
Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) in der Nacht vom 8. zum 9. Juli gezielt
Räume des Übergangswohnheimes im Weitzgrunder Weg nach Sprengstoff und
Drogen. Spe-zialkräfte des Sondereinsatz-kommandos (SEK) sicherten die von
der Staatsanwaltschaft Potsdam im Eilbeschluss angeordnete Untersuchung und
das Gelände weiträumig ab.
Wie LKA-Pressesprecher Toralf Reinhardt auf Anfrage zu den Hintergründen
mitteilte, hatte ein Bürger ausländischer Herkunft am späten Abend des 7.
Juli, dem Tag des Sprengstoffattentats von London, in der Belziger
Polizeiwache vorgesprochen, um Angaben zu einem der möglichen Attentäter zu
machen. Da er nicht gut Deutsch sprach, wurde ein Dolmetscher gerufen. Die
von ihm angegebenen zunächst zweideutigen Personalien stimmten nach
Ermittlung des am Folgetag eingeschalteten LKA mit denen eines in Belzig
lebenden Asylbewerbers überein. “Die zeitliche Nähe zum Attentat in London
und die sehr konkreten Beschuldigungen des Anzeigenerstatters haben einen
dringenden Tatverdacht ergeben.”
Nachdem tagsüber bereits der Leiter des Heimes vernommen worden sei, habe
die Staatsanwaltschaft um 20.40 Uhr die Durchsuchung der Wohnräume des
Betroffenen wegen des “Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz
und das Betäubungsmittelgesetz” angeordnet, so Reinhardt. Um 23.30 Uhr waren
die Einsatzkräfte vor Ort. Augenzeugen unter den noch immer verschreckten
Heimbewohnern berichteten, dass sie von maskierten Männern mit vorgehaltenen
Maschinenpistolen in ihre Zimmer gedrängt oder in diese zurückgestoßen
wurden, die sie wegen des von Fußtritten herrührenden plötzlichen Lärms im
Flur verlassen hatten.
“Bereits kurz nach Mitternacht war jedoch klar, dass die Angaben unwahr
sind. Die eingesetzten Spürhunde hatten nichts gefunden”, berichtet
Reinhardt. Der Beschuldigte habe sich zudem sehr kooperativ gezeigt und
vernehmen lassen. Dennoch war er dazu in Handschellen abgeführt und zu einem
siebenstündigen Verhör in die Polizeiwache gebracht worden, das weitere ihn
entlastende Beweise ergab. Der Mann, der anschließend um psychologische
Hilfe nachsuchte, erstattete mittlerweile Anzeige gegen den ihm bekannten
Falschbezichtiger wegen Verleumdung.
“Im Nachhinein kann man sich bei dem Bürger nur entschuldigen, er hat aber
viel Verständnis gezeigt und zur Aufklärung beigetragen”, so Reinhardt. “Das
Vorgehen war angesichts der gegebenen Umstände aber gerechtfertigt.”
Der Anzeigenerstatter muss nun mit einem Verfahren wegen “falscher
Verdächtigung” beziehungsweise “Vortäuschens einer Straftat” rechnen. Beide
Tatbestände werden mit Geldbuße oder mit bis zu einem Jahr Freiheitsentzug
geahndet.