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Der Feind wird gemacht

Im Prozess um die Ermor­dung von Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow sind die Urteile gesprochen. Die Täter sind »ganz nor­male« Rechtsextremisten.

(Jun­gle World, 45/2003, Jens Thomas) Sebas­t­ian F. hat gut lachen. Mit ein­er Plas­tik­tüte in der einen Hand und ein­er Zigarette in der anderen ver­lässt er grin­send den Gerichtssaal. Der 18jährige muss wegen sein­er Beteili­gung an der Ermor­dung des 16jährigen Mar­i­nus Schöberl im ver­gan­genen Jahr im bran­den­bur­gis­chen Pot­zlow nur für zwei Jahre nach dem Jugend­strafrecht hin­ter Git­ter, die Haft kann er später antreten. Das Gericht wirft ihm lediglich »gefährliche Kör­per­ver­let­zung« und »Nöti­gung« vor. 

Seinen Mit­tätern dage­gen ist das Lachen ver­gan­gen. Regungs­los nah­men Mar­cel S. und sein Brud­er Mar­co S. ihre Urteile ent­ge­gen. Der Haup­tangeklagte Mar­cel S., wie Sebas­t­ian F. heute 18 Jahre alt und zum Tatzeit­punkt noch min­der­jährig, wird für acht Jahre und sechs Monate wegen »Mordes« und »schw­er­er Kör­per­ver­let­zung« in Haft müssen, sein 24jähriger Brud­er Mar­co S. wegen »ver­sucht­en Mordes« und »schw­er­er Kör­per­ver­let­zung« für 15 Jahre. 

Die Urteile im Pot­zlow-Prozess sind am ver­gan­genen Fre­itag vor dem Landgericht Neu­rup­pin ver­hängt wor­den. Bis zu dem Mord war das kleine Dorf Pot­zlow in der Uck­er­mark ein unbekan­nter Fleck auf der Land­karte. Das änderte sich, als Mar­i­nus Schöberl tot in ein­er Jauchegrube aufge­fun­den wurde. In der Nacht zum 13. Juli 2002 bracht­en die drei nun verurteil­ten jun­gen Män­ner den 16jährigen auf bes­tialis­che Weise um. Sie schlu­gen ihn, sie urinierten auf ihn, und sie zwan­gen den Jun­gen, sich als Juden zu beze­ich­nen. Mar­cel S. sprang ihm beim »Bor­d­stein­kick« auf den Kopf und warf anschließend zweimal einen Stein auf den Schw­erver­let­zten, bis er tot war. 

Im Mai dieses Jahres begann der Prozess gegen die drei Angeklagten. Seit­dem ver­sucht­en ihre Anwälte stets, das Straf­maß zugun­sten der Täter zu min­dern. Immer wieder wurde behauptet, die Tat sei nicht poli­tisch motiviert gewe­sen, von Anti­semitismus könne keine Rede sein, Alko­hol sei im Spiel gewe­sen. Der Anwalt des Haup­tangeklagten Mar­cel S. forderte darum max­i­mal acht Jahre, sein Brud­er Mar­co solle mit ein­er Haft »deut­lich unter zehn Jahren« bestraft wer­den. Sebas­t­ian F.s Anwalt wollte gar, dass auf eine Haft­strafe für seinen Man­dan­ten gän­zlich verzichtet werde. Stattdessen sollte es lediglich eine »Verurteilung zu Erziehungs­maß­nah­men« geben. 

Dabei ste­ht fest, dass alle drei Täter Mar­i­nus Schöberl als »Juden« beschimpften, ihn als »Unter­men­schen« und als »nicht lebenswert« ver­achteten. Denn er stot­terte, trug HipHop-Hosen und hat­te blondierte Haare. Mar­co S., der Älteste der drei, war ein stadt­bekan­nter Neon­azi, er schlug nur kurze Zeit nach dem Mord einen Mann aus Sier­ra Leone bru­tal zusam­men. Sebas­t­ian F. besaß Nazide­vo­tion­alien und recht­sex­treme CDs. Die Liste ließe sich fortsetzen. 

Trotz­dem soll die Tat in den Augen der Anwälte und auch der meis­ten Dorf­be­wohn­er nicht poli­tisch rechts motiviert gewe­sen sein. Ein­er der Anwälte erk­lärte, Mar­cel S. habe aus einem »Reflex« gehan­delt. Obwohl das Opfer stun­den­lang gequält wurde. Wie lange soll ein »Reflex« dem­nach dauern dürfen? 

Trotz sein­er außergewöhn­lichen Grausamkeit ist vieles an dem Mord von Pot­zlow typ­isch für das Ver­hal­ten recht­sex­tremer Täter heutzu­tage. Charak­ter­is­tisch ist zum Beispiel, dass sie eher als »lose Gesel­lun­gen« agieren, wie es der Recht­sex­trem­is­mus­forsch­er Richard Stöss nen­nt, mit teil­weise dif­fusen, nicht immer klas­sisch recht­sex­tremen Welt­bildern. Sie sind kaum noch organ­isiert, vielmehr han­deln sie in grup­pen­dy­namis­chen Prozessen, meist unter Alko­hole­in­fluss. In über 80 Prozent der recht­en Über­griffe spielt Alko­hol eine große Rolle, fand der Tri­er­er Sozi­ologe Hel­mut Willems in ein­er Studie her­aus. Und 90 Prozent der ras­sis­tis­chen Tat­en wer­den auf­grund spon­tan­er Entschlüsse began­gen; eine unge­plante Sit­u­a­tion eskaliert, oder organ­isierte Recht­sex­trem­is­ten stiften andere an, ohne dass man sie später als Täter iden­ti­fizieren kann. 

Die Rich­terin Ria Bech­er hat­te Recht, als sie in der Begrün­dung des Urteilsspruchs sagte, die recht­sex­treme Ein­stel­lung der Jugendlichen sei ein Tat­mo­tiv gewe­sen, sie hät­ten darum aus »niederen Beweg­grün­den« gehan­delt. Zu »niederen Beweg­grün­den« zählen eben­so beispiel­sweise Rach­sucht oder Eifersucht. 

Der Begriff der »recht­sex­tremen Tat« ist in jedem Fall irreführend. »Recht­sex­trem­is­mus« ist ein intern­er Arbeits­be­griff der Ver­fas­sungss­chutzämter, kein Rechts­be­griff, und er ist in der Wis­senschaft nicht ein­heitlich definiert. Meist wird er jedoch in Anlehnung an den Ver­fas­sungss­chutz benutzt, der ihn seit 1974 verwendet. 

Dadurch beschränkt sich die Sichtweise meist zu sehr auf den Nach­weis der Mit­glied­schaft eines Täters in ein­er recht­sex­tremen Partei oder Organ­i­sa­tion. Ein Ver­di­enst des Biele­felder Erziehungswis­senschaftlers Wil­helm Heit­mey­er ist es – trotz aller berechtigter Kri­tik an seinen Stu­di­en –, den Blick auf rechte Täter deut­lich erweit­ert zu haben. Heit­mey­er spricht bere­its von ein­er recht­sex­tremen Ori­en­tierung, wenn eine »Ide­olo­gie der Ungle­ich­heit, Gewal­takzep­tanz und Gewal­tan­wen­dung« vorhan­den ist. 

Der Über­gang vom »nor­malen« Dor­fju­gendlichen zum Recht­sex­trem­is­ten ist heute oft­mals fließend. Darum ist die Argu­men­ta­tion, ins­beson­dere viel­er Pot­zlow­er Dorf­be­wohn­er, es han­dle sich bei den Verurteil­ten doch um ganz nor­male Jugendliche, nicht außergewöhnlich. 

In einem Punkt aber hat­ten die Anwälte der drei Angeklagten Recht: Die Beweg­gründe seien nicht auf eine poli­tis­che Tat zu reduzieren, son­dern die Ursachen lägen tiefer. Dage­gen ist nichts einzuwen­den. Auch bei ein­er Verge­wal­ti­gung oder einem Amok­lauf spie­len immer mehrere Ein­flüsse eine Rolle. Das hil­ft allen­falls, eine Tat zu erk­lären, entschuldigt aber gar nichts. 

Der Mord in Pot­zlow war ein­er der grausam­sten recht­sex­tremen Morde seit der Wende. Beson­ders grausam auch deshalb, weil die Täter sich ihr Opfer gewis­ser­maßen selb­st gestal­teten. Mar­i­nus Schöberl war ein guter Bekan­nter der Mörder, und wenn die Feind­bilder, die von der Gesellschaft mit­pro­duziert wer­den, fehlen – in Pot­zlow gibt es so gut wie keine Migranten –, dann schafft man sich eben eigene. Mar­i­nus Schöberl wurde das zum Verhängnis. 

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