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Antifaschismus

Der Frühling treibt die Schläger auf die Straße

Tem­plin (ipr) Gegen einen 27-jähri­gen Tem­plin­er ermit­telt die Krim­i­nalpolizei derzeit wegen Ver­suchter Körperverletzung.

In der Pressemel­dung der Polizei des Schutzbere­ich­es Uck­er­mark hieß es zuvor noch, dass die Krim­i­nalpolizei wegen des Ver­dachts der Volksver­het­zung ermit­tle. Das verneinte die Press­esprecherin der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin, Loli­ta Lodenkämper.

Auf einem Park­platz in der Heines­traße hat­te der Mann am Dien­stag Nach­mit­tag einen fotografieren­den Mitar­beit­er der Tem­plin­er Zeitung angepö­belt und beschimpft. Der polizeibekan­nte Tatverdächtige betitelte den Geschädigten als Aus­län­der und beschimpfte ihn mit Sprüchen wie „Aus­län­der raus“. Das verkün­dete er dann anschließend noch laut­stark. “Aus­län­der raus!” sei keine Volksver­het­zung, erk­lärte dazu Loli­ta Lodenkäm­per. Es sei auch keine Belei­di­gung. Schon gar nicht, wenn sich die Aus­drücke gegen einen Deutschen richt­en würden.

Ein Pas­sant kam dem Geschädigten zwis­chen­zeitlich zur Hil­fe. Der Tatverdächtige ließ jedoch nicht ab, son­dern ver­suchte immer wieder die bei­den Män­ner zu provozieren und eine Schlägerei anzuzetteln. Er habe ver­sucht Ohrfeigen auszuteilen. Er sei aber zu betrunk­en gewe­sen, als dass er sein Opfer habe wirk­lich tre­f­fen kön­nen, erläuterte die Staat­san­wältin. Offen­bar war er an diesem Tag auf Stre­it aus, denn schon zuvor, hat­te er beim Über­queren der Straße derzeit unbekan­nte Pas­san­ten belästigt.

Auch nach dem Ein­tr­e­f­fen der Polizei vor Ort ver­hielt sich der 27-jährige Mann sehr aggres­siv. Er ver­suchte sich gegen die polizeilichen Maß­nah­men zu wehren, so dass ihm Hand­fes­seln angelegt wer­den mussten. Er wurde vor­läu­fig festgenom­men. Ein Atemalko­holtest ergab bei ihm einen Wert von 2,78 Promille. Eine Blu­tent­nahme wurde ange­ord­net und ein Strafver­fahren wegen Ver­dachts der Volksver­het­zung ein­geleit­et, das dann heute von der Staat­san­waltschaft niedergeschla­gen wurde.

Übrig bleiben für den Mann Ver­fahren wegen ver­suchter Kör­per­ver­let­zung und ver­suchter Sachbeschädi­gung und ver­suchter Nöti­gung. Durch die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wird ein beschle­u­nigtes Ver­fahren angestrebt.

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