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Der Lauschangriff auf die XY-Bande

NEURUPPIN Das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) hat für die Ermit­tlun­gen gegen die Neu­rup­pin­er XY-Bande von 2000 bis 2003 ins­ge­samt 114 000 Tele­fonate abge­hört. Das sagte Gert Weg­n­er, der Vor­sitzende Richter der Ersten Großen Strafkam­mer am Landgericht Neu­rup­pin, am gestri­gen Ver­hand­lungstag im XY-Prozess. Die Vertei­di­ger mussten ganz schön schluck­en: Mit ein­er so hohen Zahl hat­ten sie nicht gerech­net. Schließlich hat­ten sie noch am Mon­tag darauf bestanden, dass sie sämtliche abge­hörte Tele­fonate mit eige­nen Ohren hören dür­fen, bevor diese im Gerichtssaal ver­lesen wer­den. Gerichtssprech­er Frank Jüt­tner hat schon mal aus­gerech­net, wie lange die Anwälte damit beschäftigt wären, alle Mitschnitte anzuhören, wenn jedes Tele­fonat nur eine Minute gedauert hat: 160 Tage, acht Stun­den täglich. 

Jedes Gespräch abgehört 

Das LKA hat sich diese Mühe bere­its gemacht. “Man muss nicht jedes Mal dabei sitzen, aber hin­ter­her jedes aufgeze­ich­nete Gespräch abhören. Das ist ein erhe­blich­er Aufwand”, sagt LKA-Sprech­er Toralf Rein­hardt. Die Mit­glieder der XY-Bande hät­ten “schon mehr tele­foniert als der nor­male Bürg­er”. Die Zahl der abge­hörten Gespräche sei aber auch deshalb so hoch, weil gegen bis zu 100 Leute ermit­telt wurde, so Rein­hardt. Wie hoch der Per­son­alaufwand für so umfan­gre­iche Ermit­tlun­gen war, wollte der LKA-Sprech­er “aus ermit­tlungstak­tis­chen Grün­den” nicht sagen. 

Ein Teil der abge­hörten Tele­fonate sollte am kom­menden Dien­stag im XY-Prozess öffentlich gemacht wer­den. Einige Pro­tokolle hat Richter Weg­n­er schon an früheren Ver­hand­lungsta­gen ver­lesen — mit mäßigem Erkenntnisgewinn. 

Prahlereien am Telefon 

Bish­er erfuhren die Prozess­beteiligten und ‑beobachter vor allem, dass die XY-Leute am Tele­fon einen rauen Umgangston pflegten (“Na, du Stink­tiert!”) und dass sie gern prahlten (“Na, den hab´ ick vielle­icht zusammengefaltet”). 

Gestern wur­den keine Gespräch­spro­tokolle, son­dern zwei weit­ere Zeu­gen ange­hört. Ein­er der Zeu­gen war Tax­i­fahrer Jür­gen H., ein Kumpel des Kro­nzeu­gen Mario L. Der berichtete, dass Mario L. ihm gegenüber selb­st ein­mal von einem “Deal” mit der Staat­san­waltschaft gesprochen habe. Gemeint war offen­sichtlich eine Aus­sage gegen die XY-Bande gegen ein mildes Urteil im eige­nen Dro­gen­prozess. Auf Nach­fra­gen des Kam­rath-Vertei­di­gers Hen­drik König sagte Jür­gen H., er habe in dem Zusam­men­hang auch das Wort “Halb­strafe” gehört, damit aber nichts anfan­gen kön­nen. Die Vertei­di­ger hinge­gen schon: Von ein­er Halb­strafe spricht man, wenn ein Verurteil­ter die Hälfte sein­er Haftzeit ver­büßt hat und der Rest dann zur Bewährung aus­ge­set­zt wird. 

Darüber würde aber ohne­hin nicht die Staat­san­waltschaft entschei­den, son­dern ein Gericht. Die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft hat Berichte von einem “Deal” mit Mario L. auch schon mehrfach als “völ­li­gen Quatsch” zurückgewiesen.

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