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Der Mord an Marinus Schöberl wird nachverhandelt

NEURUPPIN Der bru­tale Mord an den Schüler Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) vor zwei Jahren beschäftigt erneut die Jus­tiz. Vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht müssen sich zwei der drei bere­its im Herb­st 2003 von dem Gericht verurteil­ten Angeklagten am 21. Dezem­ber ver­ant­worten. Zu der Ver­hand­lung kommt es, da der Bun­des­gericht­shof auf Grund ein­er Revi­sion der Staat­san­waltschaft das Urteil von 2003 – Frei­heitsstrafen zwis­chen zwei und 15 Jahren – teil­weise geän­dert hatte. 

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Er sprach zwei Tätern eine höhere Ver­ant­wor­tung für den grausamen Tod des 16-Jähri­gen zu. Das Urteil gegen den drit­ten Mit­täter ist recht­skräftig. Er war wegen Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung zu achtein­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wor­den. Der BGH hat­te die Revi­sion in seinem Fall verworfen. 

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Die vom Landgericht Neu­rup­pin in dem Urteil vom 24. Okto­ber 2003 getrof­fe­nen „tat­säch­lichen Fest­stel­lun­gen“ sind nach Angaben durch den BGH bestätigt wor­den und dementsprechend für die neue Ver­hand­lung bindend. Danach haben die drei Täter den 16-jähri­gen Schüler im Juli 2002 im uck­er­märkischen Pot­zlow während eines Trinkge­lages stun­den­lang gefoltert, mit einem Fußtritt getötet und seine Leiche in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt. Die Leiche war erst Monate später gefun­den worden.

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