NEURUPPIN Der brutale Mord an den Schüler Marinus Schöberl aus Potzlow (Uckermark) vor zwei Jahren beschäftigt erneut die Justiz. Vor dem Neuruppiner Landgericht müssen sich zwei der drei bereits im Herbst 2003 von dem Gericht verurteilten Angeklagten am 21. Dezember verantworten. Zu der Verhandlung kommt es, da der Bundesgerichtshof auf Grund einer Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil von 2003 – Freiheitsstrafen zwischen zwei und 15 Jahren – teilweise geändert hatte.
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Er sprach zwei Tätern eine höhere Verantwortung für den grausamen Tod des 16-Jährigen zu. Das Urteil gegen den dritten Mittäter ist rechtskräftig. Er war wegen Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der BGH hatte die Revision in seinem Fall verworfen.
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Die vom Landgericht Neuruppin in dem Urteil vom 24. Oktober 2003 getroffenen „tatsächlichen Feststellungen“ sind nach Angaben durch den BGH bestätigt worden und dementsprechend für die neue Verhandlung bindend. Danach haben die drei Täter den 16-jährigen Schüler im Juli 2002 im uckermärkischen Potzlow während eines Trinkgelages stundenlang gefoltert, mit einem Fußtritt getötet und seine Leiche in einer Jauchegrube verscharrt. Die Leiche war erst Monate später gefunden worden.