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Der Prozessausgang

Am Mon­tag dem 20. Novem­ber kam das Pots­damer Landgericht über­raschen­der­weise zu
einem Urteil im Pots­damer Antifa-Prozess. Dieses Urteil sieht 6 Monate Haft
aus­ge­set­zt auf zwei Jahre Bewährung und zusät­zlich die Ableis­tung von 50
Arbeitsstun­den für den Angeklagten P.B. vor, für die Angeklagte J.S. eben­falls 6
Monate Haft aus­ge­set­zt auf zwei Jahre Bewährung und für die Angeklagten R.D. und A.L
jew­eils eine Ver­war­nung, zusät­zlich muss erster­er 100 Stun­den gemein­nütziger Arbeit
ableisten.
Gegen dieses Urteil haben die vier Angeklagten das Rechtsmit­tel der Revision
eingelegt. 

Aus Sicht der Soli­gruppe ergeben sich aus der Urteils­be­grün­dung des Gerichts
Indizien dafür, dass dieser Prozess auch ein poli­tis­ch­er war. Eine Verurteilung
aller Angeklagten war nur mith­il­fe von viel Fan­tasie und ein­er recht einseitigen
Bew­er­tung des Wahrheits­ge­haltes von Zeu­ge­naus­sagen möglich, zusät­zlich mußte das
Gericht jeden Anflug eines Zweifels an der Tatver­sion der Staatsanwaltschaft
aus­räu­men. So wur­den die Aus­sagen des Angeklagten A.L. sauber getren­nt in Belastndes
und Ent­las­ten­des. Ersteres wurde aus­nahm­s­los als wahr erachtet, was zur Verurteilung
des Angeklagten P.B. führte. Let­zteres hinge­gen, also die mehrma­lige und eindeutige
Ent­las­tung der Angeklagten R.D. und J.S. wurde als unglaub­würdig erachtet.
Desweit­eren soll sich die Angeklagte J.S. in einem soge­nan­nten „Zeit­fen­ster“ später
zum Tatort bewegt haben. Da sie 50m vom Tatort ent­fer­nt, unmit­tel­bar während der
Tatzeit, von Cindy Prause in ein­er Unter­hal­tung mit einem weit­eren Zeu­gen gesehen
wurde. Und obwohl die Tat selb­st von allen Zeug­In­nen als extrem schnell und
„blitzar­tig“ beschrieben wurde, sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich J.S.
später zum Tatort begab und dort auf den am Boden liegen­den Neben­kläger eintrat.
Auch der Umgang mit den Zeu­ge­naus­sagen seit­ens des Gerichts ist ein zweifelhafter.
So wurde den Ein­las­sun­gen des Angeklagten A.L., dieser habe zur Tatzeit mindestens
5m vom Tatort ent­fer­nt ges­tanden, nicht geglaubt, da dies von keinem der Zeugen
bestätigt wurde. Ander­er­seits berichtete auch kein­eR der anwe­senden Zeug­In­nen, dass
im Laufe der Tat noch eine weit­ere Per­son hinzukam, was das Gericht selbstredend
nir­gends erwähnte.
Es ist unser­er Auf­fas­sung nach also mehr als offen­sichtlich, dass es bei diesem
Ver­fahren einen gewis­sen Druck gab, die Angeklagten auch zu verurteilen. Nach einem
der­ar­ti­gen Presserum­mel um die ange­bliche „Gewalt­spi­rale“, einen angeblichen
Mord­ver­such und ein­er mehr als 5 monati­gen Unter­suchung­shaft für J.S., hätte es für
die Jus­tiz und die Staat­san­waltschaft das Eingeständ­nis in die nicht vorhandene
Unfehlbarkeit bedeutet, wenn es in diesem Falle zu Freis­prüchen gekom­men wäre. Ein
der­ar­tiges Eingeständ­nis wäre dann allerd­ings ein poli­tis­ches Desaster, zu dem es
eben nicht kom­men konnte.

Wir als Soli­gruppe fordern nach wie vor einen Freis­pruch der Beschuldigten in diesem
Ver­fahren. Desweit­eren erwarten wir nach wie vor eine offizielle Entschuldigung der
Staat­san­waltschaft dafür, dass sie monate­lang Antifaschis­mus als niedere Gesinnung
und somit als Mord­merk­mal kriminalisierte. 

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