Kategorien
Uncategorized

Der qualvolle Tod eines Obdachlosen

berlin­er morgenpost

Der qualvolle Tod eines Obdachlosen 

dpa Pots­dam — Im Pots­damer Prozess um den Mord an einem Obdachlosen hat eine Gerichtsmedi­ziner­in den qualvollen Tod des 61-jähri­gen Opfers beschrieben. Die fünf jugendlichen Angreifer hät­ten dem Obdachlosen durch Schläge und Tritte unter anderem den Schädel und 16 Rip­pen gebrochen, sagte Gerichtsmedi­ziner­in Petra Bach am Mon­tag vor dem Landgericht. Dies habe die Obduk­tion ergeben. Nach dem Angriff im August 2001 in Dahle­witz (Kreis Tel­tow-Fläming) war das Opfer an seinem eige­nen Blut erstickt. 

Die Angeklagten im Alter von 17 bis 22 Jahren hat­ten die Tat zu Beginn des Prozess­es weit­ge­hend ges­tanden. Nur ihre jew­eils eigene Beteili­gung schwächt­en sie dabei ab. Nach Überzeu­gung der Staat­san­waltschaft woll­ten die Angeklagten «Pen­ner ver­prügeln, weil sie deren Lebensweise mis­sacht­en». Dazu waren sie in den Bun­ga­low einge­drun­gen, in dem sich der Obdachlose am Tatabend aufhielt. 

Vier der Män­ner sind wegen Mordes aus niederen Beweg­grün­den angeklagt. Dem Jüng­sten wird nur Totschlag zur Last gelegt, weil er erst später dazu stieß und nach Ansicht der Staat­san­waltschaft nichts von den Motiv­en der anderen wusste. 

Blu­tun­gen in Hirn und Rücken

Während des Über­falls brachen die angetrunk­e­nen Män­ner ihrem Opfer nach Angaben der Medi­ziner­in zahlre­iche Knochen in Gesicht und Oberkör­p­er, darunter die Nase, den Schädel, ein Schlüs­sel­bein und 16 Rip­pen, die mehrfach zer­split­terten. Das Opfer müsse große Schmerzen gehabt haben, sagte Bach. Infolge der Schläge und Tritte — ein­er der Angeklagten trug nach eige­nen Angaben Arbeitss­chuhe mit Stahlkap­pen — erlitt der Obdachlose Blu­tun­gen in Hirn, Rück­en, Mund und Luftröhre. 

Durch Tritte zwis­chen die Beine ris­sen zudem der Dün­ndarm des 61-Jähri­gen und sein Geschlecht­steil. Ein Notarzt fand ihn zwei Tage nach dem Angriff tot in einem Gebüsch nahe dem Tatort. Drei der Män­ner hat­ten zu Beginn des seit 18. Feb­ru­ar laufend­en Prozess­es eingeräumt, zuvor jew­eils zwis­chen 12 und 18 Flaschen Bier getrunk­en zu haben. Ein 21-Jähriger hat­te nach der Fes­t­nahme ein­er Haftrich­terin erk­lärt: «Im Wesentlichen ging es nur darum, dass wir unseren Spaß haben wollten.» 

Eine als Zeu­g­in geladene Psy­chi­a­terin stellte an diesem vierten Ver­hand­lungstag zudem ein Gutacht­en über einen der Angeklagten vor. Der eben­falls 21-jährige Mann, den die Gutach­terin bei mehreren Haftbe­suchen befragt hat­te, ist nach ihren Worten voll schuld­fähig. Der Mann sei ein «Mitläufer von sehr niedriger Intel­li­genz», sagte die Gutach­terin. Er habe eingeräumt, moralisch 25 Jahre Haft ver­di­ent zu haben. Der Prozess soll mor­gen fort­ge­set­zt werden.

berlin­er zeitung

Täter waren nicht im Vollrausch 

Mord an Obdachlosem: Angeklagte schuldfähig
Jan Thomsen

POTSDAM. Bei dem bru­tal­en Mord an einem Obdachlosen in Dahle­witz, began­gen von fünf jun­gen Män­nern im August vorigen Jahres, hat Alko­hol offen­bar nur eine geringe Rolle gespielt. Dies geht aus den Berech­nun­gen her­vor, die die Gerichtsmedi­ziner­in am Mon­tag im Prozess vor dem Pots­damer Landgericht vorstellte. Zwar hat­ten alle Angeklagten im Alter von 17 bis 22 Jahren aus­ge­sagt, zur Tatzeit angetrunk­en gewe­sen zu sein; doch dass sie wirk­lich so viel Bier tranken, wie sie detail­liert angaben, bezweifelte die Gerichtsmedi­ziner­in Petra Bach. “Nach dem, was sie danach noch alles getan haben, halte ich das für unwahrschein­lich”, sagte sie. 

Außer Ralf W. hat­ten alle Angeklagten gesagt, zwölf bis 18 Flaschen Bier getrunk­en zu haben, bevor sie ihr 61-jähriges Opfer Dieter Manzke über­fie­len und zu Tode quäl­ten. Die nach diesen Angaben berech­neten Blutalko­hol­w­erte lagen bei den bei­den mut­maßlichen Haupt­tätern zwar im Höch­st­fall bei mehr als drei Promille. “Doch das wäre nor­maler­weise ein Voll­rausch”, sagte die Exper­tin. Die Angeklagten hät­ten jedoch genaue Erin­nerun­gen an die Tat und waren offen­bar prob­lem­los per Fahrrad unter­wegs. Auch die Schwest­er eines der Angeklagten, Heike W., hat­te bere­its am vorigen Prozesstag aus­ge­sagt, auf sie habe kein­er der Män­ner stark betrunk­en gewirkt. 

Mit welch­er Erbar­mungslosigkeit die Angeklagten ihr wehrlos­es Opfer trak­tierten, zeigen die Befunde der Obduk­tion. Dieter Manzke — ein schmächtiger Mann, der nur 45 Kilo­gramm wog — erlitt schw­er­ste Ver­let­zun­gen im Gesicht und am Kör­p­er, sagte die Gerichtsmedi­ziner­in: Das Jochbein, die Augen­höhlen, die Nase waren gebrochen, zwei Zähne aus­geschla­gen, Lip­pen und Ohren blutig aufgeris­sen. Der Kör­p­er war mit Blutergüssen über­sät. Mit ihren Trit­ten brachen die Täter ihm allein 16 Rip­pen, die zum Teil zer­split­terten. Manzke habe die Gewalt höch­stens “ein bis zwei Stun­den” über­lebt, sagte Petra Bach.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot