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Der teuerste Punkt aller Zeiten

Pots­dam - Am Mor­gen des heuti­gen Mittwoch kam es zur Ver­hand­lung zwis­chen dem Land Bran­den­burg und der Volksini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei. Das Innen­min­is­teri­um des Lan­des will die Home­page der Volksini­tia­tive polizeibrandenburg.de. herausverlangen.

 
Öffentlichkeit schien nicht gewahrt

 
Noch bevor die eigentliche Ver­hand­lung begonnen hat, zeigte sich, wie das Land mit unlieb­samen Geg­n­ern umge­ht. Obwohl zu erwarten war, dass das öffentliche Inter­esse an dieser Ver­hand­lung nicht ger­ade als ger­ing einzuschätzen ist, wählte man im Landgericht einen kleinen Gericht­saal, sodass die zahlre­ich erschiene­nen Gäste und Jour­nal­istIn­nen zu einem Teil nicht an der Ver­hand­lung teil­nehmen kon­nten. Auch auf die Bitte, weit­ere Stüh­le in den Raum zu stellen, reagierte das Gericht neg­a­tiv. Stattdessen sicherte ein Jus­tiz-Angestell­ter die Tür zum Ver­hand­lungsaal. “Öffentliche Ver­hand­lung” hieß an der Tür…

 
Span­nend kon­nte man die Ver­hand­lung nicht nen­nen. Nach 15 Minuten war die sie bere­its been­det. Die “öffentliche Ver­hand­lung” beschränk­te sich auf das Vor­lesen der der Klage und deren Erwiderung. Die Anwältin der Volksini­tia­tive, Antje Kla­mann, ergriff noch ein­mal das Wort und begrün­dete die Klage­ab­weisung weiter.

 
Klar war allen im Gerichtssaal sitzen­den, dass sich das Gericht offen­bar schon vorher entsch­ieden hat­te. Die vor­sitzende Rich­terin bestellte nach der span­nen­den Vier­tel­stunde, die Beklagten auf den Nach­mit­tag zur Urteilsverkün­dung. Mit Span­nung erwarteten die Beobachter dieses Rechtsstre­its das Urteil — eben­so wie die eben­falls zurück­gekehrten Journalisten.

 
Das Urteil

 
Die vor­sitzende Rich­terin verurteilte ein Mit­glied der Volksini­tia­tive, auf das die Domain polizeibrandenburg.de reg­istri­ert ist, zur Her­aus­gabe der Home­page. Das heißt, dass diese bein der DeNIC eG abgemeldet wer­den muss. Desweit­eren dür­fen auf der Home­page keine Inhalte mehr hin­ter­legt wer­den — für die Inhalte zeich­nete ein anderes Mit­glied der Volksinitiative.

 
Wenn die Beklagten der Auf­forderung des Gericht­es nicht nachkom­men, wird gegen sie ein Ord­nungs­geld in Höhe von bis zu 255.645,94 EUR (500.000 DEM) ver­hängt. In Anbe­tra­cht der Tat­sache, dass das Innen­min­is­teri­um sich die Domain vor Jahren schon für zir­ka 1,00 DEM pro Monat sich­ern hätte kön­nen, scheint dies völ­lig über­trieben. Weit­er­hin hätte das Min­is­teri­um sich die 35 Prozent der Kosten des Ver­fahrens, die dem Kläger aufer­legt wur­den, sparen können.

 
Die Volksini­tia­tive behält sich übri­gens das Rechtsmit­tel der Beru­fung vor. Mehr Infos unter http://www.polizeibrandenburg.de.

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