Potsdam - Am Morgen des heutigen Mittwoch kam es zur Verhandlung zwischen dem Land Brandenburg und der Volksinitiative zur Stärkung der Grund- und Bürgerrechte gegenüber der Polizei. Das Innenministerium des Landes will die Homepage der Volksinitiative polizeibrandenburg.de. herausverlangen.
Öffentlichkeit schien nicht gewahrt
Noch bevor die eigentliche Verhandlung begonnen hat, zeigte sich, wie das Land mit unliebsamen Gegnern umgeht. Obwohl zu erwarten war, dass das öffentliche Interesse an dieser Verhandlung nicht gerade als gering einzuschätzen ist, wählte man im Landgericht einen kleinen Gerichtsaal, sodass die zahlreich erschienenen Gäste und JournalistInnen zu einem Teil nicht an der Verhandlung teilnehmen konnten. Auch auf die Bitte, weitere Stühle in den Raum zu stellen, reagierte das Gericht negativ. Stattdessen sicherte ein Justiz-Angestellter die Tür zum Verhandlungsaal. “Öffentliche Verhandlung” hieß an der Tür…
Spannend konnte man die Verhandlung nicht nennen. Nach 15 Minuten war die sie bereits beendet. Die “öffentliche Verhandlung” beschränkte sich auf das Vorlesen der der Klage und deren Erwiderung. Die Anwältin der Volksinitiative, Antje Klamann, ergriff noch einmal das Wort und begründete die Klageabweisung weiter.
Klar war allen im Gerichtssaal sitzenden, dass sich das Gericht offenbar schon vorher entschieden hatte. Die vorsitzende Richterin bestellte nach der spannenden Viertelstunde, die Beklagten auf den Nachmittag zur Urteilsverkündung. Mit Spannung erwarteten die Beobachter dieses Rechtsstreits das Urteil — ebenso wie die ebenfalls zurückgekehrten Journalisten.
Das Urteil
Die vorsitzende Richterin verurteilte ein Mitglied der Volksinitiative, auf das die Domain polizeibrandenburg.de registriert ist, zur Herausgabe der Homepage. Das heißt, dass diese bein der DeNIC eG abgemeldet werden muss. Desweiteren dürfen auf der Homepage keine Inhalte mehr hinterlegt werden — für die Inhalte zeichnete ein anderes Mitglied der Volksinitiative.
Wenn die Beklagten der Aufforderung des Gerichtes nicht nachkommen, wird gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 255.645,94 EUR (500.000 DEM) verhängt. In Anbetracht der Tatsache, dass das Innenministerium sich die Domain vor Jahren schon für zirka 1,00 DEM pro Monat sichern hätte können, scheint dies völlig übertrieben. Weiterhin hätte das Ministerium sich die 35 Prozent der Kosten des Verfahrens, die dem Kläger auferlegt wurden, sparen können.
Die Volksinitiative behält sich übrigens das Rechtsmittel der Berufung vor. Mehr Infos unter http://www.polizeibrandenburg.de.