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Der Tod des Eberswalder Punks Falko Lüdtke wird erneut verhandelt

opfer­per­spek­tive

Beratungsstelle für Opfer recht­sex­tremer Gewalt Frankfurt
(Oder)

Opfer­per­spek­tive e.V., Potsdam

Pressemit­teilung vom 17.10.2002

Der Tod des Eber­swalder Punks Falko Lüdtke wird erneut verhandelt

Nach beina­he zwei Jahren wird das Ver­fahren um den Tod von Falko Lüdtke
erneut aufgerollt. Falko Lüdtke war im am 31. Mai 2000 während einer
Auseinan­der­set­zung von dem der recht­en Szene ange­hören­den Mike B. vor ein
Taxi gestoßen wor­den und ver­starb kurze Zeit später an seinen
Verletzungen.
Im Dezem­ber 2000 verurteilte das Landgericht Frank­furt (Oder) den Täter zu
ein­er Frei­heitsstrafe von vier Jahren und sechs Monat­en, u.a. wegen
Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge. Dieses Urteil wurde auf die Revi­sion der
Vertei­di­gung aufge­hoben und in seinem Schul­dausspruch geän­dert. Nach
Auf­fas­sung des Bun­des­gericht­shof (BGH) hat­te, dass Landgericht Frankfurt
(Oder) in seinem Urteil nicht aus­re­ichend dar­legen kön­nen, dass
tatsächlich
eine Kör­per­ver­let­zung vor­lag. Der BGH wertete die Tat demge­genüber als
fahrläs­sige Tötung. Das Landgericht Cot­tbus nun­mehr erneut über das
Strafmaß
entscheiden. 

Verhandlungstermin: 

Dien­stag, 22.10.2002

10.30 Uhr

Landgericht Cot­tbus, Saal 100

Gerichtsstraße 3–4

Hintergrundinformationen: 

Der Tod von Falko Lüdtke: Argu­mente statt Gerüchte
(www.kamalatta.de/opferperspektive)

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