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Der unendliche Fall Sommerfeld

Neue Runde im Ver­fahren um die Rück­über­tra­gung ein­st­mals jüdis­chen Eigen­tums in Kleinmachnow

(Berlin­er Mor­gen­post, Lothar Rölleke) Klein­mach­now — Es geht um die Vertrei­bung, Enteig­nung und Entschädigung
jüdis­ch­er Mit­bürg­er, um alte und neue Rechte, um juristische
Spitzfind­igkeit­en, um sehr viel Geld und immer wieder auch um die Gefühle
der Betrof­fe­nen. Es geht um viel Land in Klein­mach­now im Kreis
Pots­dam-Mit­tel­mark, die Som­mer­feld-Sied­lung. Dort warten die jetzigen
Besitzer seit Jahren auf ein abschließen­des Gericht­surteil. “Damit wir uns
endlich sich­er sein kön­nen, dass uns kein Alteigen­tümer aus den eige­nen vier
Wän­den vertreibt”, hof­fen sie. Am 8. Mai berät das Verwaltungsgericht
Pots­dam erneut über Restitutionsansprüche. 

Eine Mil­lion Quadrat­meter Land wurde 1927 vom jüdis­chen Bau­un­ternehmer Adolf
Som­mer­feld erwor­ben. Er grün­dete im gle­ichen Jahr eine Gemeinnützige
Sied­lungs­ge­sellschaft und hielt 80 Prozent der Anteile. Ziel war, das Land
zu parzel­lieren und an Siedler zu verkaufen. Weil das offen­bar schw­er­er war
als erwartet, schloss Som­mer­feld im März 1933 einen Ver­trag mit der
Deutschen Land- und Bauge­sellschaft (DLB) über die Veräußerung von 100
Parzellen zum Weit­er­verkauf an Bauwillige. Dabei sollte Som­mer­feld laut
Ver­trag sein Geld erst erhal­ten, wenn die DLB die Parzellen an den Mann
gebracht hatte. 

Doch dazu kam es nicht: Im April 1933 wurde der Unternehmer von SA-Männern
über­fall­en und beschossen; die Fam­i­lie flüchtete aus Deutsch­land. Kurz
darauf wurde die Fir­ma “arisiert”. 1950 erhielt Adolf Som­mer­feld seinen
Betrieb zwar zurück, doch ohne die inzwis­chen verkauften Grund­stücke oder
deren Geld­w­ert. Auch verzichteten seine Erben kurz nach der Wende auf
Rück­gabe. Anders die Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) als
Inter­essen­vertreterin der Über­leben­den des Holo­caust. Sie stellte 1992 einen
glob­alen Resti­tu­tion­santrag, der jedoch zwis­chen 1997 und 1999 mit mehreren
Beschei­den vom Lan­desamt zur Regelung offen­er Ver­mö­gens­fra­gen (Larov)
abgelehnt wurde. Wegen ver­meintlich geringer Erfol­gschan­cen gab die JCC ihre
Bemühun­gen schließlich auf; 1997 kaufte der Berlin­er Recht­san­walt Christian
Mey­er die nach sein­er Ansicht berechtigten Ansprüche der JCC. Inzwis­chen hat
man sich in etwa 320 Fällen mit den heuti­gen Besitzern in Ver­gle­ichen oder
außerg­erichtlich geeinigt, etwa 1000 Ver­fahren sind noch anhängig. Zudem
bekam Mey­er kür­zlich zwei weit­ere Grund­stücke. Mey­er hofft nun, dass am 8.
Mai auch in den übri­gen Fällen zu seinen Gun­sten entsch­ieden wird. 

Allerd­ings ist die juris­tis­che Hürde sehr hoch: Für die nun zu verhandelnde
Fall­gruppe gilt nach Auf­fas­sung des Gerichts eine erst 1997 eingefügte
Bes­tim­mung aus dem Ver­mö­gens­ge­setz, die die Rück­über­tra­gung unter bestimmten
Umstän­den auss­chließt. Mey­er sieht mit dieser Ein­schränkung im
Ver­mö­gens­ge­setz den in der Ver­fas­sung ver­brieften Gleichheitsgrundsatz
ver­let­zt, was die Richter am 8. Mai prüfen und am Ende vielle­icht das
Bun­desver­fas­sungs­gericht anrufen werden.

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