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Der V‑Mann, die Medien und das Vertrauen

(Wil­fried Neiße, Neues Deutsch­land) Die Pots­damer Staat­san­waltschaft hat die Vorun­ter­suchun­gen zu einem Fall von möglichem Geheimnisver­rat eingestellt. In den Fall war auch der CDU-Poli­tik­er Sven Petke ver­wick­elt. Es ging um die Beobach­tung von poten­ziellen Islamis­ten in Potsdam.

Mitte April hat­ten die »Pots­damer Neuste Nachricht­en« (PNN) dem Vor­sitzen­den des Recht­sauss­chuss­es im Land­tag, Sven Petke (CDU), vorge­wor­fen, er habe Ermit­tlungsergeb­nisse der Sicher­heits­be­hör­den öffentlich bekan­nt gemacht und dadurch die Ermit­tlun­gen gestört. Petke hat­te im Land­tags-Wahlkampf 2004 von einem »Has­spredi­ger« und einem »Kaplan von Pots­dam« gesprochen. Laut Zeitung musste daraufhin ein V‑Mann des Geheim­di­en­stes aus der Szene zurück­ge­zo­gen wer­den, weil es für ihn zu gefährlich gewor­den sei.

Die Staat­san­waltschaft leit­ete auf Grund­lage dieser Vor­würfe Vorun­ter­suchun­gen ein zu der Frage, ob sie ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Geheimnisver­rats im Innen­min­is­teri­um in Gang set­zt. Staat­san­walt Jörg Wag­n­er sagte damals, die Entschei­dung darüber werde »in eini­gen Tagen fallen«.

Aus eini­gen Tagen wur­den dann zwei Monate, doch der Umfang des Falls schien das auch zu recht­fer­ti­gen. Laut PNN richteten sich die Vorun­ter­suchun­gen gegen Mitar­beit­er des Innen­min­is­teri­ums wegen des Ver­rats von Dien­st­ge­heimnis­sen aus dem Bere­ich Ver­fas­sungss­chutz. Petke, der jahre­lang Mitar­beit­er der bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde war, kön­nte »wegen Ans­tiftung oder Bei­hil­fe mit hineinge­zo­gen wer­den«. Dass der Fall jet­zt zu den Akten gelegt wird, begrün­det Wag­n­er damit, dass »Maß­nah­men der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde wed­er be- noch ver­hin­dert wor­den« seien. Er set­zte noch hinzu, dass laut Stel­lung­nahme des Innen­min­is­teri­ums »die Äußerun­gen in der Medi­en­berichter­stat­tung nicht geeignet gewe­sen sind, das Ver­trauen der Bevölkerung in die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde zu beein­trächti­gen«. Eine zumin­d­est merk­würdi­ge Fest­stel­lung. Entwed­er, die Sache mit dem V‑Mann ist von den PNN fälschlich berichtet oder sog­ar frei erfun­den wor­den ? oder sie ist wahr. Wenn sie unwahr ist, warum drängte das Innen­min­is­teri­um nicht auf eine Berich­ti­gung oder sog­ar Gegendarstellung? 

Petke beteuerte stets, seine Infor­ma­tio­nen über den Imam von »Bürg­ern« zu haben. Im Land­tag sagte Jörg Schön­bohm vor zwei Monat­en: »Im Innen­min­is­teri­um liegen keine Erken­nt­nisse über einen Geheimnisver­rat vor.« Er sagte nicht: »Es gab keinen Geheimnisverrat«. 

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