Die Ausländerbeauftragten von Berlin und Brandenburg verlangen von der
Bundesregierung ein Antidiskriminierungsgesetz. Vor Brandenburger Clubs
hören Migranten oft: Hier kommt ihr nicht rein
(TAZ, Richard Rother) Die rot-grüne Bundesregierung soll endlich ein Antidiskriminierungsgesetz
verabschieden. Das forderten gestern Berlins Integrationsbeauftragter Günter
Piening und die Brandenburger Ausländerbeauftragte Almuth Berger. “Es kann
nicht sein, dass der Bund sich dieser Verantwortung entzieht”, sagte Piening
in Potsdam. Eine Richtlinie der Europäischen Kommission verpflichtet
Deutschland, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Ein erster Entwurf
des Bundesjustizministeriums von 2001 war am Widerstand der Kirchen und der
SPD gescheitert.
Die Arbeit gegen die Ausgrenzung ethnischer Minderheiten in Berlin und
Brandenburg müsse dringend auf eine breitere gesetzliche Grundlage gestellt
werden, forderte Berger. Die Antidiskriminierungsstellen, die Berlin und
Brandenburg eingerichtet hätten, seien bereits eine Vorleistung gewesen.
“Der Abbau von Diskriminierung ist ein wesentlicher Bestandteil von
Integration”, so Berger. Ausgrenzung und fremdenfeindliche Übergriffe seien
ein zentrales Problem.
Stichproben in Brandenburg hätten ergeben, wie verbreitet Diskriminierung
ist. So sei Zuwanderern in jeder dritten von fünfzehn Diskotheken der
Zutritt verweigert worden, berichtete Berger, und zwar “aus deutlich nicht
nachvollziehbaren Gründen”.
Laut Pienings hinke Deutschland bei der Antidiskriminierung hinterher, weil
Besitzstände Alteingesessener bedroht seien, etwa auf dem Arbeitsmarkt. “Wir
sind von einer Gleichbehandlung von Minderheiten weit entfernt.” Die
Umsetzung der EU-Richtlinie gebe es nicht zum Nulltarif. Geregelt werden
müsse die Finanzierung der Gleichbehandlungsstellen. Piening und Berger:
“Die Bundesregierung muss zumindest einen Teil der Kosten übernehmen.”