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Deutschkurse werden Pflicht”

Am 1. Jan­u­ar 2005 tritt das neue Zuwan­derungs­ge­setz in Kraft. Welche Auswirkun­gen es auf die rund 1800 in der Stadt leben­den Aus­län­der hat und welche Hoff­nun­gen sie damit verbindet, erläuterte die Aus­län­der­beauf­tragte der Stadt Katrin Tietz (37) im Gespräch mit Sil­via Simon. 

Sind Sie mit den im Zuwan­derungs­ge­setz gefun­de­nen Kom­pro­mis­sen zufrieden?

Katrin Tietz: Grund­sät­zlich ja. Ich denke, die Lage der meis­ten Ausländer
wird sich verbessern. Der Knack­punkt aber ist: Viele Fra­gen sind noch offen,
weil das Bun­des­ge­setz den Län­dern großen Ermessensspiel­raum lässt. 

Bei welchen Prob­le­men denn zum Beispiel?

Tietz: Etwa bei den “Härte­fällen”. Der Bund ges­tat­tet den Ländern,
Härte­fal­lkom­mis­sio­nen einzuricht­en. Diese greifen bei Einzel­nen ein, bei
denen die Umset­zung des Geset­zes eine beson­dere Härte bedeuten würde. 

Über eine solche Kom­mis­sion, die es in vie­len Bun­deslän­dern bere­its gibt, wird in Bran­den­burg ja schon seit Jahren erbit­tert gestrit­ten. CDU-Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm etwa hält sie für unnötig. 

Tietz: Ich halte sie für sehr wichtig und hoffe, dass mit Inkraft­treten des
neuen Geset­zes die kün­ftige Lan­desregierung sich für eine
Härte­fal­lkom­mis­sion entscheidet. 

Wie viele Asyl­be­wer­ber leben denn zurzeit in der Stadt?

Tietz: Während die Zahl der Aus­län­der in den ver­gan­genen Jahren kon­stant bei
rund 1800 lag, gibt es immer weniger Asyl­be­wer­ber. 1994 waren es 1382, vor
drei Jahren 647 und jet­zt sind es rund 400, von denen 230 eine Duldung
haben. Der Rück­gang liegt vor allem an der Dritt-Staat­en-Regelung, wonach
Aus­län­der abgeschoben wer­den dür­fen, wenn sie über ein als sich­er geltendes
Land ein­gereist sind. 

Wer sind die restlichen der hier leben­den Ausländer?

Tietz: Men­schen, die eine Aufen­thalt­ser­laub­nis haben, weil sie etwa hier
arbeit­en oder mit Deutschen ver­heiratet sind. Viele sind Viet­name­sen oder
Spä­taussiedler aus Rus­s­land und der Ukraine. 

Was ändert sich für Aus­län­der mit dem neuen Gesetz?

Tietz: Eine ganze Menge, weshalb ich nur Beispiele nen­nen kann. So wird es
kün­ftig nur noch eine befris­tete Aufen­thalt­ser­laub­nis oder eine unbefristete
Nieder­las­sungser­laub­nis geben. Zudem müssen Spä­taussiedler und auch deren
Ange­hörige deutsche Sprachken­nt­nisse nach­weisen, bevor sie ein­reisen dürfen.
Darüber hin­aus müssen die meis­ten Zuwan­der­er ab 2005 vom Bund finanzierte
Inte­gra­tionskurse besuchen, in denen deutsche Sprache und Kul­tur vermittelt
wer­den. Neu ist auch, dass Leis­tun­gen kün­ftig deut­lich unterm
Sozial­hil­fe­satz liegen. Außer­dem wer­den Asyl­berechtigte nach drei Jahren
noch ein­mal über­prüft, bevor sie dauer­haftes Bleiberecht bekom­men. Und
erst­mals wird nicht­staatliche Ver­fol­gung — also auf­grund des Geschlechts,
der Reli­gion oder der Volk­szuge­hörigkeit — anerkannt. 

Wie beurteilen Sie die Neuregelungen?

Tietz: Den zulet­zt genan­nten Punkt wie auch die Inte­gra­tionskurse halte ich
für wichtig. Gut ist auch, dass das Nachzugsalter für Kinder von zwölf auf
16 Jahre hochge­set­zt wurde. Neg­a­tiv finde ich die zweite Über­prü­fung und
dass die Betrof­fe­nen nach wie vor ihren Land­kreis oder ihre Stadt nicht
ver­lassen dürfen. 

Wie gut sind Sie vor­bere­it­et auf den 1. Jan­u­ar 2005?

Tietz: Wie gesagt, vieles ist noch unklar, weil wir noch immer auf die
Ver­wal­tungsvorschriften warten, die die konkrete Umset­zung regeln.

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