28. Juli 2004 · Quelle: MAZ

Neonazis immer brutaler gegen Polizisten

NEURUPPIN (MAZ) Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin ist besorgt über die zunehmende Gewalt­bere­itschaft Recht­sex­tremer gegenüber der Polizei im Nor­den Bran­den­burgs. Nach einem Angriff auf Polizis­ten an der Tankstelle in Witt­stock Anfang Juli seien auch in Neu­rup­pin Beamte Opfer von Straftaten
recht­sex­tremer und gewalt­bere­it­er Jugendlich­er gewor­den, beklagte der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er gestern in Neu­rup­pin (Ost­prig­nitz-Rup­pin).

Die Staat­san­waltschaft werde die straf­prozes­sualen Möglichkeit­en gegen Täter und Gle­ich­gesin­nte aus­reizen, betonte Schnittch­er. So solle ver­hin­dert wer­den, dass sich der­ar­tige Über­griffe auf Polizis­ten wieder­holen oder
häufen. 

Nach dem Vor­fall in Witt­stock am 2. Juli befind­et sich ein 21-Jähriger in Unter­suchung­shaft. Ihm wer­den gefährliche Kör­per­ver­let­zung und Land­friedens­bruch vorge­wor­fen. Das Ver­fahren richtet sich gegen elf Tatverdächtige. Da der Sachver­halt sehr kom­plex sei, eigne er sich nicht für
ein beschle­u­nigtes Ver­fahren, so Schnittch­er. Es komme auch deshalb nicht in Betra­cht, weil der Strafrah­men des beschle­u­nigten Ver­fahrens mit Frei­heitsstrafen von max­i­mal einem Jahr für einige Beschuldigte nicht ausreiche. 

Das zweite Ver­fahren richtet sich gegen 23 Verdächtige, die am Woch­enende an ein­er Neu­rup­pin­er Tankstelle ran­daliert haben sollen. Ihnen wird gefährliche Kör­per­ver­let­zung, Land­friedens­bruch und Sachbeschädi­gung vorge­wor­fen. Ein
17- und ein 18-Jähriger gel­ten als Haupt­täter. Bei dem 18-Jähri­gen prüft die Behörde ein beschle­u­nigtes Ver­fahren. Bei dem 17-Jähri­gen ist es geset­zlich nicht zulässig. 

Recht­sex­treme im Visi­er der Justiz

Ober­staat­san­walt will durchgreifen

(MAZ, Juliane Wag­n­er) NEURUPPIN Die Ermit­tlun­gen zum Angriff zweier recht­sex­tremer Jugendlich­er auf Polizis­ten in Neu­rup­pin sind an das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam übergeben
wor­den. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin hat ein Ver­fahren gegen 23 Leute ein­geleit­et, die an den Auss­chre­itun­gen am Woch­enende beteiligt waren. 

Bei einem Handge­menge mit ein­er Gruppe von 43 über­wiegend recht­sex­tremen Jugendlichen und Män­nern waren zwei Beamte ver­let­zt wor­den. Anwohn­er hat­ten die Polizei gerufen, als eine zunächst kleine Gruppe ausländerfeindliche
Parolen skandierte. Das Polizeiprä­sid­i­um sucht nun weit­ere Zeugen. 

Unter­dessen hat sich der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er gestern “besorgt über die zunehmende Gewalt­bere­itschaft Recht­sex­tremer gegenüber der
Polizei im Nor­den des Lan­des Bran­den­burg” geäußert. Nach einem Vor­fall am 2. Juli an der Tankstelle in Witt­stock (die MAZ berichtete) seien Polizeibeamte “in kurz­er zeitlich­er Folge erneut Opfer von Straftat­en recht­sex­tremer und
gewalt­bere­it­er Jugendlich­er und Her­anwach­sender” geworden. 

Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin werde in bei­den Ver­fahren “jedes rechtlich zuläs­sige Mit­tel ergreifen, um den Tätern und Gle­ich­gesin­nten nach­haltig zu begeg­nen”, kündigte Gerd Schnittch­er in einem Schreiben an. Nur so könne ver­hin­dert wer­den, dass sich der­ar­tige Über­griffe Recht­sex­tremer auf
Polizeibeamte wieder­holen oder gar häufen. 

Gegen die 23 Beschuldigten im Neu­rup­pin­er Fall ermit­telt die
Staat­san­waltschaft wegen Wider­standes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung, Land­friedens­bruchs und Sachbeschädi­gung. Zwei Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren gel­ten als Haupt­täter. Bei­de sind laut Staat­san­wältin Lolita
Lodenkäm­per lediglich “unwesentlich vor­be­lastet”. Gegen den 17-Jähri­gen ist ein beschle­u­nigtes Ver­fahren geset­zlich nicht zuge­lassen. Im Fall des 18-Jähri­gen prüft die Staat­san­waltschaft derzeit noch, ob ein beschleunigtes
Ver­fahren geeignet ist. 

Einige der Jugendlichen hat­ten vor den Auss­chre­itun­gen einen Geburt­stag im Café Fan­tasie nahe der alten Schwimmhalle gefeiert. Der Jugendtr­e­ff ist in Träger­schaft der Ini­tia­tive Jugen­dar­beit Neu­rup­pin (IJN). Das Café sei jedoch kein Tre­ff­punkt für Recht­sex­treme, sagte IJN-Chef Andreas Haake
gestern auf Anfrage der MAZ. Die Feier sei gesit­tet ver­laufen und gegen 23 Uhr been­det wor­den, so Haake. Für alles, was danach geschah, könne die IJN nicht ver­ant­wortlich gemacht werden. 

Jugendliche — auch rechts­gerichtete — zu betreuen, sei Auf­gabe der IJN, betont Haake. Und die Eskala­tion der Gewalt mache deut­lich, “wie wichtig unsere Arbeit ist”. Die Betreuer seien “weit­er wach­sam, damit keine Erwach­se­nen rechts ori­en­tiert­er Gesin­nung ins Café kom­men”, ver­sichert der Chef. Ob pri­vate Feiern im Café Fan­tasie noch zuge­lassen wer­den, sei derzeit fraglich.

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