Kategorien
Uncategorized

Die alte Leier: Schon wieder Skandal um Brandenburger Verfassungsschutz

V‑Mann warnte Neonazis

Spitzel des Geheim­di­en­stes ver­ri­et Polizei-Razz­ia / Staat­san­walt ermittelt

(MAZ) POTSDAM Ein halbes Jahr nach der Verurteilung des Verfassungsschutz-Spitzels
Toni S. bah­nt sich in Bran­den­burg eine noch größere V‑Mann-Affäre an. Ein
Skin­head im Sold des Geheim­di­en­stes hat nach gemein­samen Recherchen der MAZ und
des Berlin­er “Tagesspiegel” eine geplante Polizei-Razz­ia mit etwa 200
Beamten gegen die recht­sex­treme Szene ver­rat­en. Zuvor hat­te ihn der V‑Mann-Führer
über die Aktion informiert. Auf Geheiß des Gen­er­al­bun­de­san­walts ermit­telt die
Staat­san­waltschaft Pots­dam nun wegen Geheimnisver­rats. Das Potsdamer
Innen­min­is­teri­um erk­lärte gestern: “Zu laufend­en staat­san­waltlichen Ermittlungen
nehmen wir keine Stellung.” 

Die Panne liegt zwei Jahre zurück und ste­ht im Zusam­men­hang mit Ermittlungen
gegen die neon­azis­tis­che Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung”. Die bis heute
nicht bekan­nten Mit­glieder hat­ten am 8. Jan­u­ar 2001 mit dem Bran­dan­schlag auf
den jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam bun­desweite Empörung aus­gelöst. Bundesanwalt
Kay Nehm hat­te die Ermit­tlun­gen daraufhin an sich gezo­gen. Ein Ergebnis
liegt weit­er­hin nicht vor — möglicher­weise wegen der V‑Mann-Panne, wie
Sicher­heit­skreise argwöhnen. 

Im Mit­telpunkt der neuen Affäre ste­ht ein junger Skin­head, der dem
bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz spätestens seit Herb­st 2000 Infor­ma­tio­nen aus der
recht­sex­tremen Szene lieferte. Anfang Feb­ru­ar 2001 spielte der V‑Mann ein
dop­peltes Spiel: Spätestens am 6. Feb­ru­ar set­zte er den ehemaligen
Bran­den­burg-Chef der ver­bote­nen Neon­azi-Organ­i­sa­tion Blood & Hon­our, Sven S., über
bevorste­hende Polizeimaß­nah­men in Ken­nt­nis. Das Lan­deskrim­i­nalamt hörte diese
Tele­fonate ab. 

Die Durch­suchung von 19 Woh­nun­gen wurde danach um zehn Tage vorver­legt und
begann am Nach­mit­tag des 7. Feb­ru­ar. Die hek­tisch durchge­führte Aktion
erbrachte keine Hin­weise auf die “Nationale Bewe­gung”. Rät­sel­haft ist das Motiv des
V‑Mann-Führers, den V‑Mann zu informieren. Für eine War­nung bestand kein
Anlass. Die Polizei war instru­iert, die Woh­nung des V‑Manns nicht zu durchsuchen.
Es dro­hte somit keine Enttarnung. 

Mis­sion “Ver­rat”

Behör­den hiel­ten Panne bei Ermit­tlun­gen zu ein­er Ter­ror­gruppe zwei Jahre lang geheim

POTSDAM Die Ner­ven lagen blank im Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam an jenem
Mittwoch, dem 7. Feb­ru­ar 2001. In der Anspan­nung soll es sog­ar laut gewor­den sein.
Minuten zuvor, heißt es, sei Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin
im Prä­sid­i­um erschienen. Zwis­chen der Nachricht, die er über­brachte, und der
Krise, die dann aus­brach, habe es einen Zusam­men­hang gegeben. 

Die Neuigkeit, die im Prä­sid­i­um um die Mit­tagsstunde bekan­nt wurde, war so
schlecht wie sel­ten: Ein junger Skin­head, der als V‑Mann für den
bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutz tätig sei, habe einem bekan­nten Neon­azi eine
geplante
Großrazz­ia gegen die recht­sex­treme Szene verraten. 

Es han­delte sich nicht um eine x‑beliebige Aktion. Offiziell waren die
Woh­nungs­durch­suchun­gen als Maß­nahme zur all­ge­meinen Gefahren­ab­wehr deklariert,
“eigentlich richteten sie sich aber gegen Per­so­n­en, die im Umfeld der
Nationalen Bewe­gung ver­mutet wur­den”, erk­lärten Insid­er gle­ich­lau­t­end gegenüber der
MAZ und dem Tagesspiegel. 

Maß­nah­men gegen die “Nationale Bewe­gung” hat­ten damals Priorität.
Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm hat­te die Ermit­tlun­gen gegen die unbekan­nte Gruppe nach
dem Bran­dan­schlag auf die Trauer­halle des jüdis­chen Fried­hofs in Potsdam
über­nom­men. Bis zu dem Zeit­punkt hat­te die “Nationale Bewe­gung” 13 Gewalt- und
Pro­pa­gan­da-Tat­en verübt — darunter Bran­dan­schläge auf Imbis­s­wa­gen und Dönerbuden
von Aus­län­dern in Brandenburg. 

Der spek­takuläre Anschlag auf den jüdis­chen Fried­hof wurde den­noch als
beson­deres Fanal gew­ertet. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm sowie sein Staatssekretär
Eike Lan­celle (bei­de CDU) waren Stun­den nach dem Anschlag am 8. Jan­u­ar 2001
zur Trauer­halle geeilt und hat­ten ihre Erschüt­terung über die ruchlose Tat
bekun­det. Schön­bohm sagte, der Anschlag sei “nicht nur gegen deutsche Juden
gerichtet, er ist gerichtet gegen das Land Bran­den­burg, seine Men­schen und alle
Kon­fes­sio­nen”. Er sei “fin­ster entschlossen”, mit allen Kon­se­quen­zen gegen die
Täter vorzugehen. 

Dass eine Polizeiak­tion, die die Ermit­tlun­gen gegen die “Nationale Bewegung”
unter­stützen sollte, von einem V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes verraten
wer­den kön­nte, ahnte damals wohl niemand. 

Spitzel wurde mit Code­wort gewarnt

Doch offen­bar genau dies ist nach gemein­samen Recherchen von MAZ und
Tagesspiegel geschehen: Der V‑Mann-Führer — die Kon­tak­t­per­son des V‑Manns auf Seiten
des Ver­fas­sungss­chutzes — hat­te den jun­gen Skin­head mit einem Code­wort auf
eine bevorste­hende Polizeiak­tion hingewiesen. Beim Geheim­di­enst sei das so
üblich, hieß es in ver­gle­ich­baren Fällen immer wieder. Anson­sten dro­he einem
V‑Mann stets die Enttarnung. 

Der junge V‑Mann, der in den Monat­en zuvor wertvolle Hin­weise auf
Skin­head-Konz­erte geliefert haben soll, behielt sein brisantes Wis­sen jedoch nicht für
sich. Mehrfach habe er sein Geheim­nis Sven S. aus Borkwalde
(Pots­dam-Mit­tel­mark) mit­geteilt. Ver­mut­lich gab es neben Tele­fonat­en auch
per­sön­liche Treffen
zwis­chen bei­den. Sven S. war für Bran­den­burg der Sek­tion­schef der militanten
Neon­azi-Organ­i­sa­tion Blood & Hon­our, die Innen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) am
14. Sep­tem­ber 2000 als krim­inelle Vere­ini­gung bun­desweit ver­boten hatte. 

Fest ste­ht, dass der V‑Mann den Top-Neon­azi S. spätestens in einem Telefonat
am 6. Feb­ru­ar informierte. Das Lan­deskrim­i­nalamt hörte mit. Der genaue
Wort­laut der War­nung ist jedoch strit­tig. Es gibt zwei Ver­sio­nen: Nach Ansicht von
Sicher­heit­sex­perten, die die Rolle des Ver­fas­sungss­chutzes wohlwollender
darstellen, hat der V‑Mann fol­gen­des gesagt: “Ich weiß von der Polizei, dass am
17.2. Durch­suchun­gen gegen Rechte laufen sollen.” Ange­blich, so die
geheim­di­en­st­fre­undliche Vari­ante weit­er, habe der V‑Mann diesen Ter­min nicht von
seinem V‑Mann-Führer genan­nt bekom­men, son­dern zufäl­lig in einem Kneipengespräch
aufgeschnappt, das zwei Polizis­ten in der Gast­stätte “Pipi Langstrumpf” in
Bork­walde führten. Einem Beamten sei der Sam­stag, 17. Feb­ru­ar, als Ter­min für
die Razz­ia per Handy über­mit­telt wor­den. Daraufhin habe sich der Polizist
laut­stark empört, dass er schon wieder kein arbeits­freies Woch­enende habe. Der in
der Gast­stätte zufäl­lig anwe­sende V‑Mann habe diese Infor­ma­tion mit dem
Hin­weis seines V‑Mann-Führers kom­biniert und gefol­gert, dass am 17. Feb­ru­ar die
geplante Großrazz­ia anlaufen solle. 

“Das glaubt doch kein Polizeischüler”

Die Skep­tik­er des Ver­fas­sungss­chutzes hinge­gen ver­ban­nen diese Geschichte
ins Reich der Märchen: 

“Das glaubt doch kein Polizeis­chüler.” Sie gehen davon aus, dass es sich
allein um eine Panne des Ver­fas­sungss­chutzes handelt. 

Über das Aus­maß der Panne und das Motiv der Indiskre­tion kann bish­er nur
spekuliert wer­den. Die ver­fas­sungss­chutzfre­undliche Ver­sion lautet so: Der
Geheimnisver­rat habe sich auf die Ermit­tlun­gen gegen die “Nationale Bewegung”
nicht nachteilig aus­gewirkt. Offen­sichtlich habe die Razz­ia vom 7. Februar
bewirkt, dass die Gruppe anschließend nie wieder in Erschei­n­ung trat — vermutlich,
weil sie verun­sichert war. 

Die ver­fas­sungss­chutzkri­tis­chste Vari­ante lautet so: Ein V‑Mann des
Geheim­di­en­stes — ver­mut­lich nicht iden­tisch mit dem V‑Mann, der die Razz­ia verriet -
habe Kon­tak­te zur “Nationalen Bewe­gung” gehal­ten oder sei möglicherweise
sog­ar ein Mit­glied der Gruppe gewe­sen. Nach­dem der Gen­er­al­bun­de­san­walt die
Ermit­tlun­gen über­nom­men hat­te und die Fah­n­dung mit erhöhtem Druck forciert worden
war
, habe der Geheim­di­enst nur eine Chance gese­hen, ohne Imageschaden und ohne
Ent­tar­nung des mut­maßlichen V‑Manns in der “Nationalen Bewe­gung” aus der
Angele­gen­heit auszusteigen: Dies sei der Ver­rat der Razz­ia gewe­sen — vom
V‑Mann-Führer angestoßen, vom V‑Mann in Gesprächen mit Sven S. ausgeführt. 

Es ist zumin­d­est rät­sel­haft, warum der V‑Mann-Führer seinen V‑Mann über die
Razz­ia in Ken­nt­nis set­zte, obwohl fest­stand, dass die Woh­nung dieses V‑Manns
nicht durch­sucht wer­den sollte. 

Die Real­ität am 7. Feb­ru­ar ver­lief indes so: Nach dem Krisen­ge­spräch wurden
in ein­er Hau­ruck­ak­tion 200 Polizis­ten zur Durch­suchung von 19 Woh­nun­gen in
Pots­dam und Umge­bung beordert. Bei den hart­ge­sot­te­nen Neon­azis wurde jedoch
nichts Spek­takuläres gefun­den, lediglich Base­ballschläger, Nazi-Musik-CDs und
Fah­nen. Hin­weise auf die “Nationale Bewe­gung” fan­den sich nicht. 

Etwa zwei Jahre gelang es den Sicher­heits­be­hör­den in Bran­den­burg, die Panne
vom Feb­ru­ar 2001 geheimzuhal­ten. Als Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm von den
Recherchen der Märkischen All­ge­meinen und des Tagesspiegels erfuhr, entsandte er
in der ver­gan­genen Woche einen Extrem­is­mus-Experten sein­er Behörde nach
Pots­dam. Danach leit­ete die Staat­san­waltschaft Pots­dam ein Ermittlungsverfahren
wegen Geheimnisver­rats gegen Unbekan­nt ein.

V‑Mann warnte Neon­azis vor Razzia

Ver­fas­sungss­chutz-Spitzel vere­it­elte den Erfolg der Aktion. Behör­den hiel­ten den Vor­gang zwei Jahre lang geheim

(Tagesspiegel) Pots­dam. Ein halbes Jahr nach der Verurteilung des
Ver­fas­sungss­chutz-Spitzels Toni S. bah­nt sich in Bran­den­burg eine noch größere
V‑Mann-Affäre an. Nach
gemein­samen Recherchen des Tagesspiegels und der in Pots­dam erscheinenden
“Märkischen All­ge­meinen Zeitung” erfuhr im Feb­ru­ar 2001 ein rechtsextremer
V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes von ein­er geplanten Polizei-Razz­ia und ver­ri­et sie
an einen ein­schlägig bekan­nten Neon­azi. Der Spitzel hat möglicherweise
enor­men Schaden angerichtet: Die Polizei hoffte, bei der Razz­ia auch Hin­weise auf
Mit­glieder der Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung” zu find­en, die in Pots­dam und
Umge­bung Bran­dan­schläge und andere Delik­te verübt hat. Als die “Nationale
Bewe­gung” Anfang Jan­u­ar 2001 an der Trauer­halle des Pots­damer Jüdischen
Fried­hofs zün­delte, zog Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm die Ermit­tlun­gen an sich – bis
heute ohne Erfolg. 

Die Razz­ia sollte die rechte Szene mas­siv verun­sich­ern. Doch dann bekamen
Polizei und Ver­fas­sungss­chutz selb­st ein Prob­lem. Es war der 6. Feb­ru­ar 2001,
ein V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes griff zum Tele­fon­hör­er. Am anderen Ende der
Leitung saß Sven S., eine bekan­nte Größe im Skin­head-Milieu. Sven S. erfuhr
inter­es­sante Neuigkeit­en: Am 17. Feb­ru­ar werde die Pots­damer Polizei
zuschla­gen. Mit ein­er größeren Durch­suchung. Was der V‑Mann nicht wusste: Das
Lan­deskrim­i­nalamt hörte seinen Gesprächspart­ner ab. Prompt informierten die Experten
des LKA das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam, die geplante Razz­ia sei verraten
wor­den. Am 7. Feb­ru­ar raucht­en im Prä­sid­i­um die Köpfe: Soll die Durchsuchung
abge­sagt wer­den? Kann man sie vorziehen? Sind ad hoc über­haupt genü­gend Beamte und
Fahrzeuge vorhan­den? Die Entschei­dung fiel am Nach­mit­tag. Mit allen
ver­füg­baren Streifen­wa­gen schwärmten 200 Beamte in Pots­dam und der südlichen Umgebung
aus. Doch in den Woh­nun­gen der 19 Zielper­so­n­en, alle­samt hartgesottene
Neon­azis, fand sich, wie nach dem Ver­rat des V‑Manns befürchtet, nur
szene­typ­is­ch­er Kleinkram – ein paar Hass-CDs, zwei Com­put­er, Fah­nen, Baseballschläger. 

Mehr als zwei Jahre lang haben Innen­min­is­teri­um und Sicher­heits­be­hör­den die
V‑Mann-Affäre vor der Öffentlichkeit ver­bor­gen. Andeu­tun­gen waren erst zu
hören, nach­dem im Novem­ber 2002 das Berlin­er Landgericht den vom Brandenburger
Ver­fas­sungss­chutz geführten V‑Mann Toni S. zu ein­er Bewährungsstrafe
verurteilt hatte. 

In Bran­den­burg­er Sicher­heit­skreisen ist strit­tig, wer den Ver­rat der Razzia
zu ver­ant­worten hat. Ver­fas­sungss­chutz, LKA und Polizeiprä­sid­i­um Potsdam
äußern sich offiziell nicht. Bei Sicher­heit­sex­perten gibt es zwei Frak­tio­nen, die
unter­schiedliche Ver­sio­nen anbi­eten. Die Vertei­di­ger des Verfassungsschutzes
sagen, der V‑Mann habe den Hin­weis auf die Razz­ia von der Polizei erhalten.
In ein­er Kneipe in Bork­walde soll ein Polizist so laut über die Durchsuchung
gere­det haben, dass der zufäl­lig anwe­sende V‑Mann alles hörte. Der Spitzel
soll auch in dem Tele­fonat mit dem Neon­azis Sven S. geäußert haben, er wisse
von der Polizei, was bevorstehe. 

Die Für­sprech­er der Polizei beze­ich­nen diese Geschichte als Märchen. Sie
ver­weisen auf den für den Spitzel zuständi­gen V‑Mann-Führer des
Ver­fas­sungss­chutzes. Der Beamte hat­te Anfang 2001 seinen V‑Mann vor Maß­nah­men der
Polizei
gewarnt. Aber ohne konkrete Angaben, ent­geg­nen die Vertei­di­ger des
Ver­fas­sungss­chutzes. Dies habe der V‑Mann-Führer in ein­er dien­stlichen Erklärung
beteuert. 

Als Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm von den Recherchen des Tagesspiegels und
der “Märkischen All­ge­meinen Zeitung” erfuhr, schick­te er ver­gan­gene Woche einen
Vertreter nach Pots­dam. Anschließend leit­ete dort die Staat­san­waltschaft ein
Ermit­tlungsver­fahren ein: wegen des Ver­dachts, vor der Razz­ia vom Februar
2001 seien Dien­st­ge­heimnisse aus­ge­plaud­ert wor­den. Die Staatsanwaltschaft
benötigt jedoch für ihre Ermit­tlun­gen eine Ermäch­ti­gung des Innenministeriums.
Dieses sagt nur: “Zu laufend­en Ermit­tlun­gen nehmen wir keine Stellung.” 

Die Straftat­en der “Nationalen Bewe­gung” — Eine Chronik

Tagesspiegel

10. Jan­u­ar 2000: Ein Pots­damer Kom­mu­nalpoli­tik­er erhält einen Drohbrief
ein­er “Bewe­gung für eine neue deutsche Nation”. 

30. Jan­u­ar 2000: Am Jahrestag der Ernen­nung Adolf Hitlers zum Reichskanzler
find­et die Polizei an der Auto­bahn 115 nahe der Berlin­er Lan­des­gren­ze eine
Holztafel mit einem aufge­sprüht­en Hakenkreuz. 

23. Feb­ru­ar 2000: Auf dem jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam wird zwis­chen zwei
Grab­steinen ein Holzkreuz mit der Auf­schrift “Die Nationale Bewe­gung gedenkt
dem durch jüdis­che Kom­mu­nis­ten ermorde­ten SA-Helden Horst Wes­sel zum 70.
Todestag 23. 02. 30″ abgelegt. Einen Tag später bezichtigt sich ein Anrufer der
“Nationalen Bewe­gung” gegenüber “Radio 1” der Tat. 

22. März 2000: An ein­er Pots­damer Eisen­bahn­brücke wird eine rote Fahne mit
Hak­enkreuz und dem Datum “21.03.33” ange­bracht. In einem Beken­ner­brief feiert
die “Nationale Bewe­gung” Adolf Hitler. 

29. März 2000: Der schon im Jan­u­ar belästigte Pots­damer Kommunalpolitiker
erhält ein weit­eres Drohschreiben. 

21. April 2000: An einem Wer­begerüst in Pots­dam hängt eine Fahne mit
Hak­enkreuz. Am Sock­el des Gerüsts liegt ein Beken­ner­brief mit Bezug zu Hitlers
Geburtstag. 

8. Mai 2000: Am Jahrestag der Kapit­u­la­tion der Wehrma­cht wird in Stahnsdorf
ein rus­sis­ches Ehren­mal mit einem Hak­enkreuz aus Span­holz bek­lebt. Außerdem
legt die “Nationale Bewe­gung” ein Bezich­ti­gungss­chreiben ab. 

13. Juni 2000: In Klein­mach­now wird ein türkisch­er Imbiss angezündet.
Men­schen kom­men nicht zu Schaden. 

30. August bis 6. Sep­tem­ber 2000: Auf dem sow­jetis­chen Ehren­fried­hof in
Mahlow wer­den Hak­enkreuze und Worte wie “Mörder” geschmiert. Die Polizei findet
ein Beken­ner­schreiben der “Nationalen Bewegung”. 

20. Sep­tem­ber 2000: An der Pots­damer “Vil­la Gren­zen­los” wer­den NS-Symbole
und die Parole “Juden raus” gesprüht. Über ein­er Infotafel hängt ein
Trans­par­ent mit der Auf­schrift “Pots­dam ohne keine Juden”. Auf einem Fen­ster­brett liegt
ein Bekennerbrief. 

21. Sep­tem­ber 2000: In Stahns­dorf bren­nt ein türkisch­er Imbis­s­wa­gen. In der
Nähe des Tatorts liegt eine Geld­kas­sette mit einem Bekennerschreiben. 

13. November
2000: In Pots­dam geht beim Chefredak­teur der “Märkischen
All­ge­meinen Zeitung” ein Brief mit Dro­hun­gen gegen die Jüdis­che Gemeinde im Land
Bran­den­burg ein. Einen Tag später erhält die Jüdis­che Gemeinde ein gleich
lau­t­en­des Schreiben. 

28. Dezem­ber 2000: In Treb­bin wird ein türkisch­er Imbiss angezün­det. In
ein­er Stahlblechkas­sette im Brand­schutt find­en sich Reste eines Bekennerbriefs. 

8. Jan­u­ar 2001: Bran­dan­schlag auf die Trauer­halle des Jüdis­chen Fried­hofs in
Pots­dam. Die Tür der Halle wird teil­weise zer­stört, das Gebäude durch Ruß
beschädigt. In der Nähe liegt eine Plas­tik­tüte mit einem Bekennerschreiben. 

15. Jan­u­ar 2001: Das Pots­damer Wohn­heim für jüdis­che Zuwan­der­er erhält ein
Päckchen mit ver­dor­ben­em Fleisch und einem Beken­ner­schreiben voller
Hassparolen. 

30. Jan­u­ar 2001: Bei der bran­den­bur­gis­chen Aus­län­der­beauf­tragten geht ein
Drohschreiben ein, in dem die “Nationale Bewe­gung” einen Anschlag auf eine
Ver­anstal­tung im Pots­damer Hans-Otto-The­ater ankündigt. Am Abend des 30. Januar
liest dort der deutsch-türkische Schaus­piel­er Ser­dar Somuncu aus Hitlers “Mein
Kampf”. Die Polizei sichert die Ver­anstal­tung, der Anschlag bleibt aus.

Neue V‑Mann-Affäre in Potsdam?

Spitzel warnte Neon­azi vor Durchsuchungsaktion

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Offen­bar gibt es eine neue V‑Mann-Affäre in Bran­den­burg: Wie erst
jet­zt bekan­nt wurde, soll ein V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Verfassungsschutzes
einen ein­schlägig bekan­nten Neon­azi tele­fonisch vor ein­er polizeilichen
Durch­suchungsak­tion gewarnt haben. Die Pots­damer Staat­san­waltschaft ermit­telt dem
Vernehmen nach wegen Geheimnisver­rats — denn es ist noch nicht gek­lärt, ob
der V‑Mann die Infor­ma­tio­nen möglicher­weise gezielt von der Polizei oder gar
vom Ver­fas­sungss­chutz bekom­men hat. Die tele­fonis­che War­nung des V‑Mannes, der
für den Ver­fas­sungss­chutz das recht­sradikale Milieu auskund­schaften sollte,
datiert bere­its aus dem Feb­ru­ar 2001. Damals soll­ten Polizeiak­tio­nen gegen
die recht­ster­ror­is­tis­che “Nationale Bewe­gung” durchge­führt wer­den. Die
Grup­pierung hat­te sich unter anderem zu dem Bran­dan­schlag auf die Trauer­halle des
Jüdis­chen Fried­hofes in Pots­dam zu Jahres­be­ginn 2001 bekannt.
Aus Ver­fas­sungss­chutz-Kreisen hieß es, der V‑Mann habe in ein­er Kneipe in
Bork­walde, die unter dem Namen “Pip­pi Langstrumpf” fir­miert haben soll,
zufäl­lig von der geplanten Durch­suchungsak­tion erfahren, da Polizis­ten am Nebentisch
so laut gesprochen hätten. 

Erst im Novem­ber 2002 hat­te das Berlin­er Landgericht den vom Potsdamer
Ver­fas­sungss­chutz geführten V‑Mann Toni S. zu ein­er Bewährungsstrafe verurteilt,
weil dieser recht­sex­treme Hass-Musik in großem Stil ver­trieben hat. Gegen
seinen V‑Mann-Führer läuft noch ein Ermit­tlungsver­fahren der Staatsanwaltschaft
Cot­tbus wegen Strafvere­it­elung. Die Affäre hat­te eine bun­desweite Debatte
aus­gelöst, inwieweit staatliche Spitzel Straftat­en bege­hen dürfen. 

Zeitun­gen: Erneut Ver­fas­sungss­chutzaf­färe in Brandenburg

(MOZ) Pots­dam (ddp-lbg). In Bran­den­burg gibt es erneut eine
Ver­fas­sungss­chutzaf­färe. Ein recht­sex­tremer Spitzel des Brandenburger
Ver­fas­sungss­chutzes habe im
Feb­ru­ar 2001 eine Razz­ia der Polizei an einen Neon­azi ver­rat­en, bericht­en der
Berlin­er «Tagesspiegel» und die Pots­damer «Märkische All­ge­meine» am Samstag. 

Das Gespräch sei von Beamten des Lan­deskrim­i­nalamtes mit­geschnit­ten worden,
hieß es in den Blät­tern. Die Polizei habe daraufhin die Durchsuchungsaktion
um zehn Tage vorge­zo­gen. Den­noch seien nur szene­typ­is­che Uten­silien wie Fahnen
und Base­ballschläger gefun­den worden. 

Die Polizei hat­te dage­gen nach Recherchen der bei­den Blät­ter gehofft, dort
auch Hin­weise auf die Ter­ror­gruppe «Nationale Bewe­gung» zu find­en, die seit
Jan­u­ar 2000 zahlre­iche Straftat­en bis hin zu Bran­dan­schlä­gen unter anderem auf
die Trauer­halle des Jüdis­chen Fried­hofs in Pots­dam began­gen haben soll. Die
Ermit­tlun­gen von Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm seien bis­lang erfolglos
geblieben. 

Als Nehm von den Recherchen der bei­den Blät­ter erfahren habe, habe er einen
Vertreter nach Pots­dam entsandt. Die dor­tige Staat­san­waltschaft habe
daraufhin ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Ver­dachts des Ver­rats von Dienstgeheimnissen
im Feb­ru­ar 2001 eingeleitet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot