Kategorien
Antifaschismus

Die „Demonstrationspolitik“ der extremen Rechten im Land Brandenburg

INFORIOT Im Ver­lag der Uni Pots­dam ist jüngst ein Buch erschienen, das sich aus ver­schiede­nen wis­senschaftlichen Per­spek­tiv­en mit der gegen­wär­ti­gen Poli­tik der extremen Recht­en im Land Bran­den­burg beschäftigt. Der Band “Die Gren­zen der Tol­er­anz. Recht­sex­tremes Milieu und demokratis­che Gesellschaft in Bran­den­burg”, her­aus­gegeben von Dr. Christoph Kop­ke, ste­ht hier als PDF-Datei voll­ständig zum Down­load bere­it und kann für 13 Euro auch als Print­aus­gabe erwor­ben wer­den. An dieser Stelle doku­men­tieren wir mit Genehmi­gung des Her­aus­ge­bers den Beitrag von Prof. Fabi­an Vir­chow — eine Analyse der Demon­stra­tionpoli­tik der extremen Recht­en in Brandenburg. 

 

Die „Demon­stra­tionspoli­tik“ der extremen Recht­en im Bun­des­ge­bi­et und im Land Brandenburg

 

Dass Akteure der extremen Recht­en als Teil ihrer „Straßen­poli­tik“ öffentliche Ver­samm­lun­gen abhal­ten, ist in der Geschichte der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land nicht neu. Zu erin­nern ist etwa an die so genan­nte „Deutsch­land-Fahrt“ des NPD-Vor­sitzen­den Adolf von Thad­den im Bun­destagswahlkampf 1969, in deren Rah­men er in ein­er kurzen Zeitspanne öffentliche Auftritte in zahlre­ichen deutschen Großstädten hat­te. Allerd­ings han­delte es sich dabei entwed­er um Saalver­anstal­tun­gen oder um sta­tionäre Kundge­bun­gen, die jew­eils mas­sive Protes­tak­tio­nen her­vor­riefen (Hoff­mann 1999, 124 ff.) und zum Teil von gewalt­samen Zusam­men­stößen begleit­et waren. Der Ein­satz ein­er schar­fen Schuss­waffe gegen Demon­stri­erende durch den Beauf­tragten für den uni­formiert auftre­tenden „Ord­ner­di­enst“ (OD) der NPD, Klaus Kol­ley, sorgte dabei für beson­deres Auf­se­hen. Das Scheit­ern bei der Bun­destagswahl wurde von der NPD-Spitze maßge­blich auf die mit solchen „Auss­chre­itun­gen“ ver­bun­de­nen neg­a­tiv­en Medi­en­berichte zurück­ge­führt. Der nach 1969 ein­set­zende Nieder­gang der NPD führte auch zu einem weit­ge­hen­den Verzicht auf pub­likum­strächtige Aktio­nen; noch 1983 äußerte der dama­lige NPD-Vor­sitzende Mar­tin Mußgnug, dass der Partei die zum Teil gewalt­sam aus­ge­tra­ge­nen Auseinan­der­set­zun­gen geschadet und ein Abbruch der „Deutsch­land-Fahrt“ von Thad­dens tak­tisch sin­nvoll gewe­sen wäre. In den Wahlkämpfen nach 1969 set­zte die NPD dann auch stärk­er auf die Verteilung gedruck­ter Pro­pa­gan­da als auf das „gesproch­ene Wort“; größere Umzüge, wie etwa der so genan­nte „Marsch auf Bonn“ vom 7. Mai 1972, der sich gegen die Rat­i­fizierung der Ostverträge richtete, blieben selten. 

Erst mit der Genese und Sta­bil­isierung sich offen zum his­torischen Nation­al­sozial­is­mus beken­nen­der Grup­pen erhiel­ten öffentliche Aktio­nen, die auf­grund ihres pro­vokan­ten Charak­ters für Aufmerk­samkeit sor­gen soll­ten, wieder einen größeren Stel­len­wert in Strate­gie und Tak­tik der extremen Recht­en. Kon­nte die NPD in den späten 1970er-Jahren sel­ten mehr als 40 Teil­nehmende zu ihren Kundge­bun­gen zusam­men­brin­gen, so war es die FAP (Frei­heitliche Deutsche Arbeit­er­partei), die Ende der 1980erJahre ins­beson­dere zu ihren Aufmärschen in Rotenburg/Wümme zwis­chen 120 und 200 Anhänger/innen mobil­isieren kon­nte. Zu der von ihr zwei Tage nach dem Tod von Rudolf Heß vor der britis­chen Botschaft in Bonn durchge­führten Demon­stra­tion kamen 200 Gesinnungskamerad/innen.

Aus den Anfang der 1990er-Jahre stat­tfind­en­den Aufmärschen der extremen Recht­en ragen hin­sichtlich der Zahl der Teil­nehmenden ins­beson­dere die Aktio­nen in Halbe (Bran­den­burg) und Wun­siedel (Bay­ern) her­aus (Vierkant 2008; Vir­chow 2006, S. 96ff.; Klärner/Dörfler 2004); an bei­den Orten gelang es den Neon­azis, für einige Jahre eine Kon­ti­nu­ität der jew­eili­gen Aufmärsche mit stetig steigen­der Beteili­gung zu begrün­den. Mit dem Ver­bot ein­er Rei­he von neon­azis­tis­chen Grup­pierun­gen zwis­chen Novem­ber 1992 (Nation­al­is­tis­che Front) und Feb­ru­ar 1995 (Nationale Liste) trat­en die NPD bzw. deren Jugen­dor­gan­i­sa­tion JN (Junge Nation­aldemokrat­en) stärk­er als Aus­rich­terin­nen von Aufmärschen in Erschei­n­ung. Hierzu zählten etwa der so genan­nte Hans-Mün­ster­mann-Marsch in Aschaf­fen­burg sowie der „Trauer­marsch“ für San­dro Weilkes, einen jun­gen Neon­azi, der bei ein­er Auseinan­der­set­zung zwis­chen linken und recht­en Jugendlichen in Notwehr erstochen wurde. 

Zu einem wichti­gen, wenn auch unfrei­willi­gen Katalysator extrem rechter „Demon­stra­tionspoli­tik“ wurde schließlich die seit März 1995 in zahlre­ichen Städten zu sehende Ausstel­lung des Ham­burg­er Insti­tuts für Sozial­forschung „Ver­nich­tungskrieg. Ver­brechen der Wehrma­cht 1941–1944“. Zwar denun­zierten die Medi­en der extremen Recht­en die Expo­si­tion von Anfang an als „anti-deutsche Het­ze“, ihre öffentlichen Proteste entwick­el­ten sich jedoch zunächst nur langsam. Der von NPD und JN am 1. März 1997 organ­isierte Auf­marsch gegen die Ausstel­lung in München brachte schließlich – auch für die Organ­isatoren über­raschend – etwa 5.000 Anhänger/innen der extremen Recht­en auf die Straße. Zwei der an der Durch­führung der Ver­anstal­tung beteiligten NPD-Kad­er resümierten anschließend in der Zeitschrift der JN: „Psy­chol­o­gisch ist durch München ein großer Durch­bruch erzielt wor­den. Nach vier Jahren Ver­boten und zunehmender Repres­sion, hat die Szene wieder Tritt gefaßt. (…) Der Staat kann viele Jahre Ein­schüchterungsver­suche zu den Akten leg­en und sich eine neue Tak­tik über­legen. München hat ein neues Selb­st­be­wußt­sein geschaf­fen, das sich auf jeden einzelne Teil­nehmer aus­gewirkt hat und noch größere Bah­nen ziehen wird.“ Entsprechend offen­siv wurde in den fol­gen­den Jahren die Aktions­form „Demon­stra­tion“ von der extremen Recht­en in der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land einge­set­zt. Inner­halb kurz­er Zeit vervier­fachte sich die Zahl der jährlich durchge­führten Aufmärsche. 

Inzwis­chen gehören Aufmärsche der extremen Recht­en zum alltäglichen, wenn auch nicht zwin­gend zum akzep­tierten poli­tis­chen Geschehen. Gegenüber den 1980er-Jahren lässt sich deut­lich erken­nen, wie sich der Stel­len­wert der Aktions­form „Demon­stra­tion“ im Aktion­sreper­toire der extremen Recht­en erhöht hat. 

So hat sich 

— die Anzahl und Fre­quenz der Aufmärsche deut­lich erhöht; gab es in den 1980er-Jahren pro Jahr wohl kaum mehr als zwanzig Umzüge, so liegt deren Zahl seit nun mehreren Jahren bei etwa 100.2 Zugle­ich stieg 

— die Zahl mobil­isiert­er Teilnehmer/innen beträchtlich; mehrfach haben inzwis­chen Aufmärsche mit mehr als 5.000 Teil­nehmenden stattge­fun­den. Han­delte es sich 

— bei Umzü­gen mit 200 bis 300 Teil­nehmenden vor zwanzig Jahren um das Ergeb­nis zen­traler bun­desweit­er Mobil­isierung, so sind dies heute Ver­anstal­tun­gen, deren Teil­nehmende im Wesentlichen aus einem Einzugs­ge­bi­et von 150–200 km um den Ort der Demon­stra­tion kommen. 

Außer­dem wer­den Aufmärsche dieser Größenord­nung bei aktuellen Anlässen mit ein­er Vor­laufzeit von lediglich 24 Stun­den organ­isiert. Auch kann von ein­er „high-risk mobi­liza­tion“ auf Seit­en der extremen Recht­en kaum noch die Rede sein, da auf­grund entsprechen­der Urteile beim Bun­desver­fas­sungs­gericht – erwirkt durch Chris­t­ian Worch, einen Kad­er der ver­bote­nen Nationalen Liste – auch neon­azis­tis­che Akteure, die sich nicht der NPD und damit des dieser zuste­hen­den so genan­nten Parteien-Priv­i­legs bedi­enen kön­nen oder wollen, nur geringe Gefahr laufen, dass die von ihnen geplanten Aufmärsche let­ztin­stan­zlich unter­sagt wer­den. Die in den let­zten zwölf Jahren durchge­führten öffentlichen Umzüge der extremen Recht­en deck­en ein weites the­ma­tis­ches Spek­trum ab (vgl. Vir­chow 2010b), wobei die Ver­samm­lun­gen an „sym­bol­is­chen Orten“ (Gräber von Sol­dat­en der Wehrma­cht bzw. der Waf­fen-SS, Dres­den, Heß-Grab) beson­dere Anziehungskraft ent­fal­tet haben. Seit der Jahrhun­der­twende find­en sich zudem ver­stärk­te Ansätze, die Durch­führung von Aufmärschen durch Flug­blattverteilun­gen oder par­la­men­tarische Aktiv­itäten zu flankieren bzw. in Kam­pag­nen einzu­binden, in deren Rah­men mehrere Demon­stra­tio­nen zum Kam­pag­nen­the­ma in ver­schiede­nen Städten stat­tfind­en. Gegenüber den 1980er Jahren ist zudem festzuhal­ten, dass Frauen in erkennbar­er Größenord­nung an diesen Aufmärschen teil­nehmen (10–20 %). Sie übernehmen dabei auch Funk­tio­nen, d. h. treten als Red­ner­in auf, melden Aufmärsche an, betäti­gen sich in der „Anti-Antifa“ oder nehmen als Fah­nen­trägerin­nen eine her­aus­ge­hobene Posi­tion ein.

Anders als noch zu Beginn der 1990er-Jahre, als ein „Funken­flug“ betiteltes „Hand­buch für Aktivis­ten“ zwar mit dem Anspruch auf­trat, die Bre­ite und Vielfalt der Hand­lungsmöglichkeit­en für „nationale Aktivis­ten“ abzu­bilden, aber Aufmärschen keine beson­dere Bedeu­tung beimaß, liegen inzwis­chen Broschüren und Han­dre­ichun­gen vor. Eine 2008 erschienene „Aktivis­ten­fi­bel“ enthält beispiel­sweise Hin­weise zur Aus­rüs­tung, zur Bek­lei­dung und zum Ver­hal­ten auf Demon­stra­tio­nen. Das „Deutsche Rechts­büro“, eine Ein­rich­tung der extremen Recht­en zur Samm­lung und Auswer­tung rel­e­van­ter gerichtlich­er Vorgänge, hat eine Broschüre zu Ver­samm­lun­gen her­aus­gegeben, die auch Muster­anträge für juris­tis­che Auseinan­der­set­zun­gen enthält. 

Betra­chtet man die Zahl der im Bun­des­ge­bi­et seit 1997 durchge­führten extrem recht­en Aufmärsche, so lässt sich ein rasch­er Anstieg solch öffentlich­er Umzüge mit mehr als fün­fzig Teil­nehmenden auf etwa 100 im Jahr 2001 kon­sta­tieren. In den Fol­ge­jahren lag die Zahl der entsprechen­den Demon­stra­tio­nen etwa auf diesem Niveau; allerd­ings stellen sie neben Großver­anstal­tun­gen mit Musik­grup­pen, Info-Stän­den, so genan­nten Mah­nwachen oder sta­tionären Kundge­bun­gen nur einen Auss­chnitt extrem rechter Straßen­poli­tik dar. 

Wird die Entwick­lung der Demon­stra­tionsprax­is der extremen Recht­en seit 1997 bilanziert, so zeigt sich, dass – trotz manch­er intern­er Kon­tro­ver­sen und nicht einge­treten­er Erwartun­gen – Aufmärsche zu einem der zen­tralen Ele­mente des neon­azis­tis­chen „Kampfes um die Straße“ gewor­den sind, den die extreme Rechte mit großem Selb­st­be­wusst­sein führt. Ihr geht es dabei nicht alleine darum, Öffentlichkeit für die eige­nen Deu­tungsange­bote herzustellen; die Aufmärsche der extremen Recht­en sind Teil ein­er länger­fristi­gen Strate­gie der poli­tis­chen Machtentfaltung.

„Demon­stra­tionspoli­tik“

Im Anschluss an Marie-Luise Ehls (1997) und Michael Walsh Camp­bell (2003), die für die NSDAP in der Weimar­er Repub­lik bzw. die Sude­tendeutschen Partei Kon­rad Hen­leins eine spez­i­fis­che Demon­stra­tionspoli­tik und ‑real­ität her­aus­gear­beit­et haben, ver­ste­he ich unter „Demon­stra­tionspoli­tik“ den Ein­satz der Aktions­form „Demon­stra­tion“ zu Zweck­en, die über das öffentliche Zeigen ein­er poli­tis­chen Mei­n­ung hin­aus­ge­hen, also etwa der Ein­schüchterung des poli­tis­chen Geg­n­ers dienen oder das iden­titätss­tif­tende Moment in den Vorder­grund stellen, das für die Kon­sti­tu­ierung als poli­tis­che Bewe­gung zen­tral ist. 

Unter sys­tem­a­tis­chen Gesicht­spunk­ten lassen sich zwei Grup­pen von Effek­ten bzw. intendierten Wirkun­gen fest­stellen – die erste mit Blick auf Zusam­men­halt, Wach­s­tum und Dynamik der Bewe­gung, die zweite hin­sichtlich der gesellschaftlichen Dimen­sion öffentlich­er Ver­samm­lun­gen der extremen Recht­en, zu denen hier auch die Ein­wirkung auf Akteure aus Poli­tik, Ver­wal­tung, Jus­tiz, Polizei und Zivilge­sellschaft gezählt wer­den sollen. 

Für die zweite Gruppe muss als ein fun­da­men­tales Ziel der „Demon­stra­tionspoli­tik“ der extremen Recht­en zunächst die juris­tisch abgesicherte und poli­tisch unum­strit­tene Durch­set­zung des Rechts auf gle­ich­berechtigte Teil­nahme am öffentlichen Diskurs in Form von Demon­stra­tio­nen ange­führt wer­den. Diese dient ein­er­seits dazu, die inter­essierte Öffentlichkeit über­haupt über die ander­er­seits jedoch auch das Ziel – und sei es rudi­men­tär –, über die von der extremen Recht­en bzw. der jew­eils beteiligten Strö­mungen vertrete­nen Posi­tio­nen zu aktuellen poli­tis­chen Kon­tro­ver­sen in Ken­nt­nis zu set­zen. Entsprechend ver­band der frühere NPD-The­o­retik­er Jür­gen Schwab mit der Aktions­form „Demon­stra­tion“ das Ziel, der Bevölkerung deut­lich zu machen, „wer in den eigentlichen Lebens­fra­gen des deutschen Volkes hierzu­lande wirk­lich die Oppo­si­tion darstellt – wenn es um The­men geht, die alleine anzus­prechen bedeutet, den Tabubruch zu wagen. Die Medi­en wer­den gezwun­gen, sich mit dezi­diert nationalen The­men und Posi­tio­nen auseinan­derzuset­zen – wenn diese dann auch neg­a­tiv kom­men­tiert wer­den“ (Schwab 1999, S. 149). 

Extrem rechte Aufmärsche sind Teil ein­er Poli­tik der Mach­t­ent­fal­tung und Macht­probe gegenüber Instanzen des Staates und zivilge­sellschaftlichen Akteuren. Die Wieder­hol­ung von Aufmärschen, weil deren ungestörte Durch­führung aus Sicht der extrem recht­en „Bewe­gung­sun­ternehmer“ nicht gegeben gewe­sen sei, gehört zur gängi­gen Prax­is extrem rechter „Demon­stra­tionspoli­tik“. Admin­is­tra­tion, Polizei und Zivilge­sellschaft (sowie den eige­nen Anhänger/innen) soll demon­stri­ert wer­den, dass man sich in dieser Auseinan­der­set­zung nicht fol­gen­los „gän­geln“ lässt. Nach­dem beispiel­sweise am 13. Feb­ru­ar 2010 der Neon­azi-Auf­marsch in Dres­den durch Block­aden mehrerer Tausend Gegendemonstrant/ innen ver­hin­dert wurde, disku­tiert die extreme Rechte in Inter-net-Foren, mit welch­er Konzep­tion (z. B. „Stern­marsch“) solche Block­aden zukün­ftig auszuhe­beln sind und proklamiert, dass in 2011 diese „Kamp­fansage“ angenom­men und „gebührend“ beant­wortet wer­den wird. Die wieder­holte Durch­führung von neon­azis­tis­chen Aufmärschen in jew­eils der­sel­ben Stadt soll neben Ermü­dungsef­fek­ten bei Gegendemonstrant/innen auch zu Gewöh­nungsef­fek­ten bei den solchen Aktio­nen indif­fer­ent gegenüber ste­hen­den Bürger/innen führen. 

Da vom Ver­bot der Ver­wen­dung von Zeichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen (§ 86a) und den Strafvorschriften gegen Volksver­het­zung (§ 130) in starkem Maße die extreme Rechte betrof­fen ist, agi­tiert sie nicht nur auf Demon­stra­tio­nen gegen diese Strafnor­men, son­dern ver­sucht auch, die Gren­ze des straf­los Sag- und Zeig­baren hin­auszuschieben. Dies bet­rifft etwa den Begriff „nationale Sozial­is­ten“, der in den let­zten Jahren zu einem fes­ten Bestandteil der Eigen­beze­ich­nun­gen des aktivsten Teils der extremen Recht­en gewor­den ist. Einem Teil der neon­azis­tis­chen Recht­en geht es dabei um die Möglichkeit des offe­nen Auftretens als „Nation­al­sozial­is­ten“ und damit um das Unter­laufen des NSDAP-Verbots. 

Schließlich gel­ten die Aufmärsche als Teil des so genan­nten „Kampfes um die Straße“, d. h. des Strebens nach sozial­räum­lich­er Kon­trolle und Unter­drück­ung poli­tis­ch­er Gegner/innen. War schon die SA gezielt mit ihren Aufmärschen in die Arbeit­er­vier­tel gegan­gen, um gewalt­same Auseinan­der­set­zun­gen zu provozieren, so sind einige der in den let­zten Jahren von der neon­azis­tis­chen Recht­en organ­isierten Demon­stra­tio­nen hin­sichtlich ihrer Sym­bol­wirkung ähn­lich angelegt. Dies gilt etwa für Städte wie Göt­tin­gen oder Kiel, die als „Front-Stadt“ beze­ich­net wer­den. Mit Blick auf einen Auf­marsch in Frank­furt a. M. markierte der dama­lige Organ­isator Stef­fen Hup­ka seine demon­stra­tionspoli­tis­chen Zielset­zun­gen. Dort sei „das Kap­i­tal zu Hause, sitzt die ‚Europäis­che Zen­tral­bank‘ und herrscht die aus­ländis­che Mafia. In Frank­furt ist seit Ende des Krieges ein antifaschis­tis­ch­er Sumpf ent­standen, der prak­tisch den Großteil der maßge­blichen Kräfte in der Stadt vere­int: ‚Linke‘, Stadtver­wal­tung, etablierte Parteien, Polizei, Kirche, aus­ländis­che Ban­den, Juden usw. Ein Großauf­marsch in Frank­furt mußte daher eine große Pro­voka­tion darstellen. Entsprechend stark mußte der Wider­stand von allen genan­nten Kräften eingeschätzt wer­den. Für unsere Mühen wink­te aber ein großes Ziel: Die Zer­störung des Mythos ‚Frankfurt/M.‘ als ‚unein­nehm­bare Hochburg‘ der Feinde unseres Volkes und eine damit ein­herge­hende Demor­al­isierung unser­er Gegner.“ 

Um die Etablierung extrem rechter Aufmärsche nicht zu gefährden, haben sich die neon­azis­tis­chen „Bewe­gung­sun­ternehmer“ lange für ein legal­is­tis­ches Auftreten bei den eige­nen Umzü­gen stark gemacht; daher kam es aus den Aufmärschen selb­st nur sel­ten zu gewalt­täti­gen Angrif­f­en auf Gegendemonstrant/innen oder Journalist/innen. Gle­ich­wohl umgab das Geschehen stets eine „Aura der Gewalt“, die auf die einge­set­zten Bedeu­tungsme­di­en (Parolen, Embleme, Klei­dung, Kör­per­hal­tung, Gehfor­ma­tion und Raumver­hal­ten) zurück­ge­führt wer­den kann. In den in den neon­azis­tis­chen Szene-Blättchen nach den Aufmärschen veröf­fentlicht­en Bericht­en fehlt zudem nur sel­ten auch der Hin­weis, dass man den „Antifas“ gerne Prügel ver­passt hätte. Zu den neueren Entwick­lun­gen von grund­sät­zlich­er Bedeu­tung ist eine gestiegene Bere­itschaft zu rech­nen, das bish­erige legal­is­tis­che Auftreten im Zusam­men­hang mit den extrem recht­en Aufmärschen aufzuwe­ichen. Bei mehreren Demon­stra­tio­nen ist es zu gewalt­samen Angrif­f­en auch auf Polizeibeamte gekom­men. Diese Ten­denz erhält Unter­stützung durch das Auftreten ein­er neon­azis­tis­chen Strö­mung, die sich selb­st „Autonome Nation­al­is­ten“ nen­nt und Stilele­mente linksradikaler Jugend­kul­tur und Insze­nierung auf­greift. Allerd­ings führt dies auch zu Span­nun­gen inner­halb der extremen Recht­en, da etwa Teile der NPD-Parteiführung befürcht­en, dass die Berichter­stat­tung über entsprechen­des Gewalthandeln, aber auch bere­its das Auftreten als so genan­nter „Schwarz­er Block“ neg­a­tive Auswirkun­gen auf den Ver­such der Ansprache bre­it­er­er Bevölkerungskreise haben kön­nte. Fak­tisch geht es bei den entsprechen­den Insze­nierun­gen vor allem um Dis­tink­tion­s­gewinne inner­halb der neon­azis­tis­chen Szene. 

Die Kon­ti­nu­ität und das Aus­maß der extrem recht­en „Demon­stra­tionspoli­tik“ wären nicht möglich, wenn die extreme Rechte sich nicht – trotz in beträchtlichen Teilen niedri­gen for­malen Organ­i­sa­tion­s­grades – als „insti­tu­tion­al­isierte Bewe­gung“ auf eine rel­a­tiv sta­bile infra­struk­turelle Basis stützen kön­nte, zu der u. a. ein Netz von Anwäl­ten, das Vorhal­ten der tech­nis­chen Infra­struk­tur, eine aus­re­ichende Zahl an erfahre­nen Organ­isatoren sowie die notwendi­gen Kom­mu­nika­tion­s­me­di­en gehören. Wie die Aufmärsche Aus­druck der Exis­tenz ein­er poli­tis­chen Bewe­gung des Neon­azis­mus sind, so kon­sti­tu­ieren sie diese Bewe­gung maßge­blich mit. Diese Wirkunge
n kön­nen sich in ver­schieden­er Weise her­stellen. Erstens bieten Aufmärsche (wie andere Ver­anstal­tun­gen auch) Gele­gen­heit, Gesin­nungskam­er­aden ken­nen­zuler­nen und neue Fre­und­schaften zu schließen. Das Führungsper­son­al der so genan­nten „Kam­er­ad­schaften“ benötigt die Demon­stra­tio­nen hier­für nicht – man ken­nt sich. Aber das Fußvolk ist häu­fig nur lose miteinan­der ver­net­zt. Sie brauchen die Aufmärsche als Ini­ti­a­tion, als Ein­stiegs- und Auf­nah­meakt. Auf Demon­stra­tio­nen ist es leicht, bis dato unbekan­nte Mit­marschierende anzus­prechen. Über­nach­tun­gen bei „Kam­er­aden“ und Gegenbe­suche leg­en den Grund­stein für Fre­und­schaften und informelle Struk­turen, die durch staatliche Repres­sion kaum zer­stör­bar sind. Zweit­ens sollen „junge Kam­er­aden“ zu poli­tis­ch­er Aktiv­ität motiviert wer­den, indem „diesen Erfol­gser­leb­nisse geboten wer­den, die zwar nur ein Woch­enende andauern, jedoch monate­lange Moti­va­tion bieten, in der eige­nen Region nation­alpoli­tisch tätig zu wer­den, das heißt: Sym­pa­thisan­ten anzus­prechen und aufzuk­lären, Mit­stre­it­er zu wer­ben, Öffentlichkeit­sar­beit zu leis­ten“ (Schwab 1999, S. 149). Dieser Moti­va­tion­ss­chub im Emo­tion­skollek­tiv ergibt sich beson­ders dann, wenn an sym­bol­trächti­gen Tagen oder Orten auf­marschiert wer­den darf: „Endlich ging es los. Mit Stolz trug ich meine Fahne, schwarz-weiß-rot mit Eis­ernem Kreuz, durch die alte Reichshaupt­stadt. (…) Dann ging es weit­er zur Straße des 17. Juni. Von dort aus ist etwas geschehen, was einzi­gar­tig in der deutschen Geschichte nach dem zweit­en Weltkrieg war. Zum ersten Mal durften Nation­al­is­ten, wohlge­merkt mit wehen­den Fah­nen durchs Bran­den­burg­er Tor marschieren. In mir sind Gefüh­le aufgekom­men, wie ich sie schon zweimal erleben durfte, das erste Mal als ich aus Mit­teldeutsch­land in den West­en geflo­hen bin (…), und das zweite Mal zur Wiedervere­ini­gung, und jet­zt ist ein Traum eines jeden Nation­al­is­ten wahr gewor­den. Ich hat­te das Gefühl vom Großdeutschen Reich und fühlte mich in die Ver­gan­gen­heit zurückversetzt.“ 

Drit­tens dienen die Demon­stra­tio­nen dazu, den Anhänger/ innen und Sympathisant/innen durch fort­ge­set­zte Aktiv­itäten zu beweisen, dass man sich durch staatliche Ver­bote oder antifaschis­tis­che Aktiv­itäten nicht ein­schüchtern lassen will. Viertens sollen im Zuge der Pla­nung und Durch­führung von Aufmärschen noch nicht fest oder kon­tinuier­lich einge­bun­dene ‚rechte Cliquen‘ in die beste­hen­den Bewe­gungsnet­zw­erke und Struk­turen ein­be­zo­gen werden.7 Fün­ftens ist die Organ­isierung von Aufmärschen ein geeignetes Mit­tel, um ange­hende Kad­er auszuwählen und ihnen erste Auf­gaben zu über­tra­gen. Sech­stens wird die Teil­nahme an eini­gen Aufmärschen mit der Ein­hal­tung strik­ter Ver­hal­tenskodizes verknüpft und „sol­datis­che Ein­stel­lung“ trainiert. Das Auftreten weit­er gehen­der Ele­mente eines paramil­itärischen Habi­tus – wie das Marschieren im Gle­ich­schritt oder das Tra­gen von Uni­for­men – wer­den durch polizeiliche Aufla­gen bzw. entsprechende Ver­botsvorschriften eingeschränkt (Rös­ing 2004). Schließlich kön­nen Aufmärsche auch die Funk­tion haben, dass sich eine Strö­mung bzw. ein „Bewe­gung­sun­ternehmer“ inner­halb der extremen Recht­en gegenüber anderen pro­fil­ieren möchte. 

Aufmärsche der extremen Recht­en in Bran­den­burg

Hin­sichtlich extrem rechter Aufmärsche in Bran­den­burg hat ins­beson­dere das Geschehen um den Sol­daten­fried­hof Halbe (Pietsch 1995) bun­desweit für Schlagzeilen gesorgt. Dort organ­isierte bere­its 1990 die „Deutsche Kul­turge­mein­schaft“ einen ersten Auf­marsch, an dem etwa 450 Neon­azis, u. a. aus der „Nation­al­is­tis­chen Front“ (Ver­bot im Novem­ber 1992) und der „Wik­ing-Jugend“ (Ver­bot im Novem­ber 1994), teil­nah­men. Nach­dem die Zahl im Fol­ge­jahr ver­dop­pelt wurde, blieb der Auf­marsch seit 1992 ver­boten – die „Deutsche Alter­na­tive“ (Ver­bot im Dezem­ber 1992) führte daraufhin in Cot­tbus einen Auf­marsch gegen dieses Ver­bot mit etwa 150 Neon­azis durch. Erst Anfang des 21. Jahrhun­derts kon­nten neon­azis­tis­che „Bewe­gung­sun­ternehmer“ die Tra­di­tion dieser Aufmärsche wieder aufnehmen (Nien­huisen 2007). In der Folge wurde der Auf­marsch in Halbe – neben Dres­den und Wun­siedel – zu einem fes­ten Bestandteil des extrem recht­en „Demon­stra­tionskalen­ders“. Erst eine Änderung des Ver­samm­lungsrechts (Kasiske 2007; Knuth 2007) führte schließlich dazu, dass es zu keinen extrem recht­en „Heldenge-denk“-Aufmärschen in Halbe mehr kam. 

Tabelle 1

Die zahlen­mäßige Entwick­lung der extrem recht­en Aufmärsche in Bran­den­burg zeigt keine ein­heitliche Entwick­lung (vgl. Tab. 1). Nach­dem eine Anmel­dung in Cot­tbus zum 1. Mai 1997 noch ein Ver­bot nach sich zog, fand Ende Feb­ru­ar 1999 ein Umzug in Anger­münde statt, der vom NPD-KV Barn­im-Uck­er­mark organ­siert wurde. Im Ver­lauf des Jahres demon­stri­erte die NPD – zum Teil mehrfach – in Frankfurt/Oder, Neu­rup­pin, Eisen­hüt­ten­stadt, Schwedt und Pritzwalk. In den Fol­ge­jahren schwankt die Zahl der Aufmärsche erhe­blich. The­ma­tisch liegt das Schw­ergewicht der in Bran­den­burg im Zeitraum zwis­chen 1998 und 2008 durchge­führten extrem recht­en Aufmärsche bei der Ver­her­rlichung der Wehrma­cht sowie bei der The­ma­tisierung sozialer Prob­lem­la­gen, d. h. der nation­al­is­tis­chen und ras­sis­tis­chen Aufladung von Arbeit­slosigkeit, Pri­vatisierungs­fol­gen und sozialen Missstän­den. Auch öffentliche Umzüge gegen staatliche Maß­nah­men, die die extreme Rechte als Ver­stoß gegen Grun­drechte inter­pretiert hat, haben in Bran­den­burg einen rel­e­van­ten Anteil an der Gesamtzahl der Aufmärsche (vgl. Tab. 2). 

Tabelle 2

Neuere Entwick­lun­gen

Noch im Lichte des Ein­drucks des 5.000-köpfigen Auf­marsches vom 1. März 1997, der durch zwei ähn­lich zahlre­ich besuchte Ver­anstal­tun­gen im Fol­ge­jahr noch ver­stärkt wurde, for­mulierte ein langjähriger neon­azis­tis­ch­er Kad­er im Herb­st 1998 in der Zeitschrift „Ham­burg­er Sturm“: „Beson­ders zur Res­ig­na­tion beste­ht kein Grund, allein das in den let­zten 20 Jahren erre­ichte zeigt uns, daß wir auf dem richti­gen Weg sind. (…) Wenn es vor 10 Jahren nur ca. 100 Kam­er­aden waren, die sich zu ein­er Demon­stra­tion zusam­menge­fun­den hat­ten, so erre­ichen wir heute prob­lem­los das 50-fache an Gle­ich­gesin­nten und vom wach­sen ein­er Bewe­gung hängt der spätere poli­tis­che Erfolg ab. Es war vor 10 Jahren auch noch ein sehr unan­genehmes Erleb­nis, wenn unsere Kam­er­aden vom roten Mob ange­grif­f­en wur­den. Heutzu­tage fiebern wir solch einem Angriff ent­ge­gen, um denen zu zeigen wer mit­tler­weile das Recht auf der Straße erobert hat.“8 Seit­dem sind Neon­azis in zahlre­ichen Städten durch die Straßen gezo­gen und haben Erfahrun­gen mit der Aktions­form ‚Demon­stra­tion‘ gesam­melt. Hierzu gehört der inzwis­chen aufgegebene Ver­such, im Falle von Block­aden durch Gegendemonstrant/innen die Polizei durch eigene Sitzblock­aden zur Durch­set­zung der ein­mal genehmigten Route zu zwin­gen. Mit­tler­weile wird der Ein­sat­zleitung eher mit dem Szenario der Auflö­sung der eige­nen Ver­samm­lung und dem anschließen­den Auss­chwär­men größer­er Grup­pen gewalt­tätiger Neon­azis gedroht. 

Hat­te sich im Laufe der Jahre ein extrem rechter „Demon­stra­tionskalen­der“ her­aus­ge­bildet, in dem neben zahlre­ichen kleineren Aufmärschen ins­beson­dere den Mobil­isierun­gen nach Dres­den (Feb­ru­ar), Wun­siedel (August) und Halbe (Novem­ber) ein her­aus­ge­hoben­er Sta­tus zuerkan­nt wurde, so sind bis auf die in den let­zten Jahren zu inter­na­tionalen neon­azis­tis­chen Großereignis­sen gewor­de­nen Ver­samm­lun­gen in Dres­den die bei­den anderen auf­grund von Ver­schär­fun­gen des Strafrechts bzw. des in die Ver­ant­wor­tung der Bun­deslän­der gelegten Ver­samm­lungsrechts als Kristalli­sa­tion­spunk­te ent­fall­en (Kasiske 2007; Knuth 2007). Zwar hat der im Jahr 2009 ver­stor­bene Nazi-Anwalt Jür­gen Rieger als Anmelder der jährlichen Wun­siedel-Aufmärsche ver­sucht, die Grund­lage de
r entsprechen­den Ver­samm­lungsver­bote, den ver­schärften § 130, für ver­fas­sungswidrig erk­lären zu lassen; allerd­ings hat das Bun­desver­fas­sungs­gericht im Novem­ber 2009 diese Antrag zurück­gewiesen und erst­mals ein „Son­der­recht gegen rechts“ für ver­fas­sungskon­form erk­lärt. Damit ist ein Wieder­au­fleben der Aufmärsche zu Ehren des Hitler-Stel­lvertreters Rudolf Heß bis auf weit­eres ausgeschlossen. 

Tat­säch­lich zeich­net sich neben dem Ver­such, bei den alljährlichen Aufmärschen in Dres­den – dort instru­men­tal­isiert die extreme Rechte das The­ma der alli­ierten Bombe­nan­griffe – die Zahl der Teil­nehmenden auf bis zu 10.000 zu steigern, ein Trend zur Etablierung regelmäßig stat­tfind­en­der regionaler Aufmärsche ab. Dabei sind die alli­ierten Bombe­nan­griffe ein wichtiges The­ma, aber nicht das einzige. Den­noch lässt sich erken­nen, dass es den Ver­such gibt, in Ergänzung zu den bun­desweit bzw. sog­ar inter­na­tion­al bedeut­samen Aufmärschen in den Bun­deslän­dern jew­eils (min­destens) einen Auf­marsch zu insti­tu­tion­al­isieren und bei diesem auf steigende Teilnehmer/innenzahlen zu ori­en­tieren. Für Sach­sen-Anhalt ist dies seit mehreren Jahren ein Auf­marsch im Jan­u­ar, für Schleswig-Hol­stein eine Ver­samm­lung in Lübeck (März), für Nieder­sach­sen wurde der kleine Ort Bad Nen­ndorf auserko­ren. In Nor­drhein-West­falen sind es Stol­berg und Dort­mund usw. Bei diesen Aufmärschen wird erhe­blich­er Mobil­isierungsaufwand inner­halb der Bewe­gung selb­st betrieben; zum Teil wird jedoch auch ver­sucht, das jew­eilige The­ma in die örtliche Bevölkerung zu tra­gen. In jüng­ster Zeit wer­den für viele neon­azis­tis­che Aufmärsche zudem eigene Inter­net-Präsen-tatio­nen erstellt und u. a. über Youtube Mobil­isierungsvideos verbreitet. 

Mit den Aufmärschen in Wun­siedel und Dres­den bot sich in den let­zten Jahren für die neon­azis­tis­che Bewe­gung die Möglichkeit zur Inter­na­tion­al­isierung solch­er Ereignisse. Ein nicht unbe­trächtlich­er Teil der Mit­marschieren­den reiste hierzu aus dem europäis­chen Aus­land an. An ver­gle­ich­baren Ereignis­sen im Aus­land – ins­beson­dere dem „Salem-Marsch“ in Schwe­den (Anfang Dezem­ber) und dem „Tag der Ehre“ in Budapest (Mitte Feb­ru­ar) – nah­men regelmäßig auch Teil­nehmer und Red­ner aus der Bun­desre­pub­lik teil (vgl. Vir­chow 2010). Darüber hin­aus gibt es ins­beson­dere in den Gren­zre­gio­nen zu den Nieder­lan­den, nach Öster­re­ich und nach Tschechien eine regelmäßige gegen­seit­ige Teil­nahme an Aufmärschen. 

Ohne Zweifel haben NPD und so genan­nte „Freie Kam­er­ad­schaften“ in den let­zten Jahren erhe­bliche Fortschritte beim Ein­satz des Instru­ments „Demon­stra­tion“ gemacht und zahlre­iche Erfahrun­gen damit gesam­melt. Den­noch darf nicht überse­hen wer­den, dass die ide­al­typ­isch for­mulierten Zielset­zun­gen jew­eils immer nur zum Teil, manch­es Mal auch kaum erre­icht wer­den. So scheit­erte eine Kam­pagne der NPD Schleswig-Hol­stein bere­its nach der zweit­en von ins­ge­samt sechs geplanten Aufmärschen; zahlre­ich sind auch die Kla­gen über undiszi­plin­iertes Ver­hal­ten der „Kam­er­aden“. Gerne wür­den viele Neon­azis auch wieder in geord­neter Marschfor­ma­tion durch die Städte ziehen, was ihnen in der Regel jedoch durch Aufla­gen unmöglich gemacht wird. Und die Vorstel­lung, zahlre­iche „Volksgenossen“ schlössen sich spon­tan ihren Märschen an, ist bish­er auch eher eine Wun­schvorstel­lung. Den­noch wird die extreme Rechte um NPD und neon­azis­tis­che Net­zw­erke von einem starken Selb­st­be­wusst­sein getra­gen, das auch einzelne Rückschläge zu verkraften mag. 

Vor diesem Hin­ter­grund ist mit ein­er Fort­set­zung der „Demon­stra­tionspoli­tik“ und eine Aus­d­if­feren­zierung bzw. anlassspez­i­fis­chen Akzen­tu­ierung zu rech­nen, die sich stärk­er in the­men­be­zo­ge­nen Ikono­gra­phien und Insze­nierun­gen aus­drückt. Dabei ist ein­er­seits eine weit­erge­hen­den Mil­i­tarisierung der Aufmärsche denkbar, z. B. wenn die Ver­wen­dung von Trom­meln nicht per polizeilich­er oder gerichtlich­er Auflage unter­sagt wird und deren für die Nation­al­sozial­is­ten ewige Bewe­gung und Unsterblichkeit sym­bol­isierende Ver­wen­dung zum fes­ten Bestandteil der Aufmärsche wird. Auch die bei ver­schiede­nen Demon­stra­tion durchge­führte Totenehrung erin­nert in ihrer mys­tis­chen Anrufung der Opfer­bere­itschaft (nicht zufäl­lig) an nation­al­sozial­is­tis­che Ver­anstal­tun­gen. Ander­er­seits ‚exper­i­men­tiert‘ die neon­azis­tis­che Bewe­gung auch mit weniger mil­i­taris­tis­chen Demon­stra­tions­for­men. Bei ein­er im Jahr 2003 in Stral­sund durchge­führten Demon­stra­tion, zu der unter dem Mot­to „Mark­twirtschaft erset­zen durch Volk­swirtschaft – Nationaler Sozial­is­mus schafft Arbeit­splätze!“ mobil­isiert wor­den war, sollte auch ein optis­ch­er Bezug zur Arbeitswelt hergestellt wer­den, indem die Teil­nehmenden „in den Arbeitssachen ihrer jew­eili­gen Zun­ft“ teil­nehmen soll­ten. Möglicher­weise lassen sich hier unter­schiedliche Typen von Demon­stra­tio­nen erken­nen, bei denen jew­eils die Außen- oder die Bin­nen­per­spek­tive im Vorder­grund steht.

Lit­er­atur

Camp­bell, Michael Walsh 2003: Keep­ers of Order? Strate­gic Legal­i­ty in the 1935 Czechoslo­vac Gen­er­al Elec­tions, in: Nation­al­i­ties Papers Vol. 31, No. 3, S. 295–308.

Dör­fler, Thomas/Klärner, Andreas 2004: Der „Rudolf-Heß-Gedenkmarsch“ in Wun­siedel. Rekon­struk­tion eines nation­al­is­tis­chen Phan­tas­mas, in: Mit­tel­weg 36 Vol. 13, No. 4, S. 74–91.

Ehls, Marie-Luise 1997: Protest und Pro­pa­gan­da. Demon­stra­tio­nen in Berlin zur Zeit der Weimar­er Repub­lik, Berlin/New York. 

Hoff­mann, Uwe 1999: Die NPD. Entwick­lung, Ide­olo­gie und Struk­tur, Frank­furt a. M. u. a. 

Kasiske, Jan 2007: Halbe 2007 – Mit Recht gegen Recht­sex­trem? Über Möglichkeit­en und Gren­zen von Geset­zesän­derun­gen zu Ver­boten von Aufmärschen Recht­sex­tremer, in: Hülse­mann, Wolfram/Kohlstruck, Michael/Wilking, Dirk (Hg.): Ein­blicke II – Ein Werk­stat­tbuch, Pots­dam, S. 45–54.

Knuth, Andreas 2007: Recht­sex­trem­is­mus und Ver­samm­lungsrecht. Trag­weite und Gren­zen der Ver­samm­lungs­frei­heit unter beson­der­er Berück­sich­ti­gung des Fall­es ‚Halbe‘, in: Schoeps Julius H./Botsch, Gideon/Kopke, Christoph/Rensmann, Lars (Hg.): Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg, Berlin, S. 214–220.

Nien­huisen, Andrea 2007: Recht­sex­treme Aufmärsche am Wald­fried­hof in Halbe – der lange Weg eines Bürg­er­bünd­niss­es zum Erfolg, in: Hülse­mann, Wolfram/ Kohlstruck, Michael/Wilking, Dirk (Hg.): Ein­blicke II – Ein Werk­stat­tbuch, Pots­dam, S. 31–43.

Pietsch, Her­bert (Hg.) 1995: Nun hän­gen die Schreie mir an… Halbe, ein Fried­hof und seine Toten, Berlin. 

Rös­ing, Jen­ny 2004: Klei­dung als Gefahr? Das Uni­for­mver­bot im Ver­samm­lungsrecht, Baden-Baden. 

Schwab, Jür­gen 1999: Deutsche Bausteine. Grund­la­gen Deutsch­er Poli­tik, Stuttgart. 

Vierkant, Maica 2008: Mär­tyr­er und Mythen. Horst Wes­sel und Rudolf Heß: Nation­al­sozial­is­tis­che Sym­bol­fig­uren und neon­azis­tis­che Mobil­isierung, Marburg. 

Vir­chow, Fabi­an 2006: Dimen­sio­nen der ‚Demon­stra­tionspoli­tik‘ der extremen Recht­en in der Bun­desre­pub­lik, in: Klärn­er, Andreas/Kohlstruck, Michael (Hg.): Mod­ern­er Recht­sex­trem­is­mus, Ham­burg, S. 68–101.

Vir­chow, Fabi­an 2010a: Cre­at­ing a Euro­pean (neo-Nazi) Move­ment by Joint Polit­i­cal Action?, in: Mam­mone, Andrea/Godin, Emmanuel/ Jenk­ins, Bri­an (Hg.): The Con­tem­po­rary Extreme Right in West­ern Europe: Nature, Iden­ti­ty, Pas­sions. Berghahn Books. 

Vir­chow, Fabi­an 2010b: Die ‚Demon­stra­tionspoli­tik‘ der extremen Recht­en – eine Zwis­chen­bi­lanz, in: Sturm, Michael (2010): „Dage­gen!“ Und dann … ?! Extrem rechte Straßen­poli­tik und zivilge­sellschaftliche Gegen­strate­gien in Nor­drhein-West­falen. Vil­la ten Hom­pel aktuell Nr. 14, Münster.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot