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Antifaschismus

Haupttäter ist auf der Flucht

(Antifa West­havel­land) Am ver­gan­genen Mittwoch wurde ein­er Gruppe (Neo)nazis vor dem Amts­gericht in Rathenow der Prozess gemacht, weil sie in der Nacht zum 19. Sep­tem­ber 2009 mehrere Men­schen ange­grif­f­en und dadurch zum Teil erhe­blich ver­let­zt hat­ten. Den Angeklagten Math­ias Ull­rich, Sil­vio Wolf und Fabi­an Hecht sowie dem zur Zeit flüchti­gen Thomas Kro­ne wur­den dabei gemein­schaftlich began­gene Kör­per­ver­let­zun­gen vorge­wor­fen, die durch die detail­lierte Rekon­struk­tion des Tather­gangs in der Beweisauf­nahme aufgek­lärt wurden.

Trinkge­lage stand am Anfang

Die Angeklagten hat­ten sich dem­nach zunächst bei Hecht zu Hause getrof­fen, um sich zu betrinken. Dort blieben die unternehmungslusti­gen Trinker allerd­ings nicht lange, son­dern set­zten ihren Alko­holkon­sum in ein­er Lokalität in der Cur­land­straße fort. In der Nähe schlug die Truppe dann zum ersten mal zu. Die (Neo)nazis hat­ten sich zwei Pas­san­ten aus­ge­sucht und diese mit Faustschlä­gen traktiert.

Dann zog die (Neo)nazigruppe weit­er in Rich­tung Innen­stadt, wo es in der Nähe des Märkischen Platzes erneut zu gewalt­täti­gen Hand­lun­gen kam. Ein­er der bere­its in der Cur­land­straße ange­grif­f­e­nen Pas­san­ten hat­te sich dort mit zwei Bekan­nten getrof­fen und war nun erneut das Ziel der (Neo)nazis.

Die Angeklagten Wolf und Ull­rich gin­gen dabei gezielt auf die drei zu, um eine gewalt­tätige Auseinan­der­set­zung anzus­tacheln. Kein­er der drei ging allerd­ings auf die Pro­voka­tion ein, wohl wis­send, dass eine im Hin­ter­halt auf etwa zehn Per­so­n­en angewach­sene (Neo)nazigruppe nur darauf wartete, zu Gun­sten von Ull­rich und Hecht in die Kon­fronta­tion einzugreifen.

Beim Ver­such die Sit­u­a­tion durch ver­lassen des Platzes zu bere­ini­gen wur­den die drei aus der (Neo)nazigruppe her­aus von Ull­rich und Kro­ne mit Pfef­fer­spray und Faustschlä­gen ange­grif­f­en. Einem der Ange­grif­f­e­nen gelang es, sich zu ent­fer­nen und die Polizei über den laufend­en Angriff zu informieren.

Tritte und Schläge gegen den Kopf

Die bei­den anderen traf jet­zt allerd­ings das volle Gewalt­po­ten­tial der (Neo)nazis. Auch am Boden liegend wur­den sie mit Trit­ten und Schlä­gen mal­trätiert. Gezielt wurde auch gegen den Kopf getreten und schw­er­wiegende Folgeschä­den bil­li­gend in Kauf genom­men. Ein­er der bei­den Ange­grif­f­e­nen erlitt durch die schw­eren Schläge gegen das Haupt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trau­ma, das ihm einen viertägi­gen Kranken­hausaufen­thalt bescherte. Dass bei dem Über­griff auch eine Waffe, möglicher­weise ein Schla­gring, einge­set­zt wurde, schloss das Gericht anhand der schw­eren Ver­let­zun­gen dabei nicht aus.

Her­bei eilende Pas­san­ten kon­nten die Ange­grif­f­e­nen damals vor weit­eren Gewal­tein­wirkun­gen der (Neo)nazigruppe schützen. Die zur Hil­fe gerufene Polizei kon­nte zu dem die Täter fest­stellen und ihre Per­son­alien aufnehmen, ver­säumte es aber anscheinend die (Neo)nazis in Gewahrsam zu nehmen.

Haupt­täter ver­mut­lich in der Schweiz untergetaucht

Zum Gericht­ster­min fehlte so dann auch der Haupt­täter Thomas Kro­ne. Er sei, so das Gericht, nicht auffind­bar. Andere Quellen deuten hinge­gen auf eine Flucht in die Schweiz. In Kro­nes Face­bookpro­fil wird unter dem Alias-Namen „Thomas Braun­hemd“ beispiel­sweise eine schweiz­erische Gemeinde als Wohnort angegeben und eine Tätigkeit für eine schweiz­erische Gleis­bau­fir­ma mit Bildern unterlegt.

Ver­fahren­se­in­stel­lung für den zweit­en Haupttäter

Der zweite Haupt­täter Math­ias Ull­rich war hinge­gen ein­fach­er aus­find­ig zu machen. Er sitzt derzeit in der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ein und ver­büßt dort eine mehrjährige Haft­strafe wegen divers­er Gewalt­de­lik­te. Vor Gericht über­nahm Ull­rich, der sowieso nichts zu ver­lieren hat­te, dann auch die volle Ver­ant­wor­tung für die bei­den Angriffe und lenk­te somit den Fokus auss­chließlich auf sich. Er zeigte sich sog­ar ober­fläch­lich reumütig und entschuldigte sich bei allen Ange­grif­f­e­nen. Aus seinem gewalt­täti­gen Ver­hal­ten unter Alko­hole­in­fluss habe Ull­rich zudem ange­blich gel­ernt und in Haft eine Ther­a­pie begonnen. Wie selb­stver­ständlich dis­tanzierte er sich auch von sein­er dama­li­gen Gesinnung.

Richter und Staat­san­walt, sichtlich ange­tan von dieser Scha­rade, belohn­ten Ull­rich dafür mit der Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen ihn. „Die zu erwartende Strafe“ würde in Anbe­tra­cht der noch zu ver­büßen­den Schuld „nicht ins Gewicht“ fall­en, hieß es.

Bewährungsstrafen für Mittäter

Für den bere­its wegen eines Gewalt­de­lik­tes vor­be­lasteten Angeklagten Hecht forderte der Staat­san­walt ein Jahr Haft, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung. Der Angeklagte Wolf sollte freige­sprochen wer­den. Das Gericht set­zte sich hier jedoch über das geforderte Straf­maß der Staat­san­waltschaft hin­weg und verurteilte bei­de Angeklagten. Sowohl Hecht als auch Wolf wur­den so zu ein­er Frei­heitsstrafe von einem Jahr, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung, verurteilt. Des Weit­eren müssen sie die Gericht­skosten übernehmen sowie ein Schmerzens­geld in Höhe von je 500 Euro an die bei­den Ange­grif­f­e­nen bezahlen.

Der ein­gangs erwäh­nte Angriff in der Cur­land­straße wurde nicht bestraft. Das Ver­fahren wurde durch die Staat­san­waltschaft ohne genan­nten Grund eingestellt.

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