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Die Heimleitung streitet alles ab

RATHENOW Das Ver­fahren gegen zwei Asyl­be­wer­ber des Wohn­heimes im Birkenweg
Rathenow wurde gestern fortgesetzt. 

Die bei­den Flüchtlinge Abdel Amine und Mohamed Mah­moud wur­den von der
Arbeit­er­wohlfahrt (Awo) Havel­land wegen Urkun­den­fälschung, Ver­leum­dung und
übler Nachrede angezeigt. Die bei­den Asyl­be­wer­ber hat­ten in einem
öffentlichen Brief vom Juli 2002 Missstände im Zusam­men­hang mit der
Heim­leitung bekan­nt gemacht (MAZ berichtete). 

Schw­er­punkt der Zeu­gen­be­fra­gun­gen war am Don­ner­stag der Vor­wurf, die
Heim­leitung habe unbefugt die Zim­mer der Bewohn­er betreten. Zum anderen soll
die Heim­leitung Briefe der Bewohn­er haben. Auch die Vorgeschichte des
Mem­o­ran­dums wurde nochmals the­ma­tisiert. Andere Zeu­gen wur­den am Donnerstag
vor allem zu ihren Erfahrun­gen im Rathenow­er Wohn­heim vernommen. 

Ein bedeu­ten­der Punkt der Anklage ist, dass einige der Bewohn­er erklärten,
über den Inhalt des Mem­o­ran­dums falsch informiert gewe­sen zu sein. Ein­er der
Zeu­gen kon­nte diese Aus­sagen nicht nachvol­lziehen: “In Deutschland
unter­schreibt man nicht ein­fach, ohne vorher zu lesen.” Das würde man auch
im Heim wis­sen. Zwar habe er es nicht selb­st erlebt, dass seine Briefe
geöffnet wur­den oder jemand sein Zim­mer unbefugt betreten habe, doch er
ver­traute den Mit­be­wohn­ern, die ihm davon erzählt hat­ten. Er hat­te an den
Diskus­sio­nen teilgenom­men, die im Vor­feld des Mem­o­ran­dums im Heim
stattge­fun­den hat­ten. Also unter­schrieb er. 

Andere Zeu­gen die gestern ver­nom­men wur­den, bestätigten die Vor­würfe der
Asyl­be­wer­ber. Manche von ihnen lebten eine Zeit lang in dem Wohn­heim. Sie
hät­ten es erlebt, dass die Türen zu ihren Zim­mern ohne ein vorhergehendes
Anklopfen aufgeschlossen wurden. 

Viele von ihnen hät­ten auch erlebt, dass die Briefe, die sie in Empfang
nah­men, schon geöffnet waren. Dabei fiel auf, dass ins­beson­dere Post von
Fernse­hanstal­ten betrof­fen war, in einem Fall ein Brief mit einer
VHS-Kas­sette vom Nord­deutschen Rund­funk aber auch ein Schreiben des
Ost­deutschen Rund­funks (heute Rund­funk Berlin Bran­den­burg, RBB). 

Heim­lei­t­erin Bär­bel Pagel ver­sicherte in ihrer Zeu­ge­naus­sage am Dienstag,
dass keine ihrer Mitar­bei­t­erin­nen oder sie selb­st Briefe öff­nen würde. Wenn
offene Post zugestellt wurde, habe sie diese nicht angenom­men. Ebenso
ver­sicherte sie, dass die Zim­mer niemals — außer im Not­fall — unbefugt
betreten wer­den wür­den. Als Abdul Amine, einem der Angeklagten, nachfragte,
erin­nerte sie sich dann aber doch noch an einen Vor­fall. Grundsätzlich
jedoch, so Pagel, seien die Vor­würfe nicht wahr. 

Der Prozess wird am kom­menden Mon­tag fort­ge­set­zt. Ob er dann bere­its zu Ende
geht, stand nach der Ver­hand­lung am Don­ner­stag noch nicht fest.

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