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Die Herren in Templin treten weiter zu

Am frühen Son­ntag Mor­gen hat es in Tem­plin einen weit­eren gewaltäti­gen Vor­fall gegeben, berichtet die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin. Einem 16-jähri­gen Tem­plin­er ist dabei am Boden liegend der Kiefer zertreten worden.

Der 16-jährige und ein bei ihm zu Besuch weilen­der 15-jähriger Fre­und befan­den sich gegen 01.30 Uhr mit ihren Fahrrädern auf dem Rück­weg von ein­er Feier­lichkeit. Als sie sich in Höhe des Aldi-Park­platzes befan­den, kam eine zunächst unbekan­nte männliche Per­son, die sich zu dieser Zeit dort in ein­er Gruppe von ca sieben über­wiegend weib­lichen Per­so­n­en aufhielt, auf den 16-jähri­gen zu, schub­ste diesen so, dass dieser mit dem Fahrrad auf die Straße fiel und trat dem am Boden liegen­den dann heftig mit dem Fuß gegen dessen Kopf.

Der 16-jährige ver­lor vorüberge­hend das Bewusst­sein und wurde mit einem Ret­tungswa­gen in ein Kranken­haus gebracht, wo er derzeit sta­tionär behan­delt wird. Es bestand im Hin­blick auf die Ver­let­zun­gen keine Lebens­ge­fahr. Seine Ver­let­zun­gen sind allerd­ings erhe­blich. Er erlitt unter anderem einen Unterkieferbruch.

Als mut­maßlich­er Täter wurde ein dem recht­en Spek­trum zuzurech­nen­der 19-jähriger Milmers­dor­fer ermit­telt. In enger Zusam­me­nar­beit zwis­chen Krim­i­nalpolizei und Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin kon­nte dieser zunächst flüchtige Her­anwach­sende gestern ergrif­f­en und vor­läu­fig festgenom­men werden.

Der Beschuldigte ist bere­its erhe­blich, darunter auch ein­schlägig wegen Kör­per­ver­let­zung, strafrechtlich in Erschei­n­ung getreten. Er war erst vor knapp zwei Monat­en nach Vol­lver­büßung ein­er Ein­heit­sju­gend­strafe aus dem Jugend­strafvol­lzug ent­lassen worden.

In ein­er Vernehmung hat er die Tat eingeräumt und angegeben „aus­get­ickt“ zu sein. Ein recht­sex­trem­istis­ch­er Hin­ter­grund ist nach derzeit­igem Erken­nt­nis­stand auszuschließen.

Gegen den Beschuldigten wurde heute beim zuständi­gen Haftrichter Haft­be­fehl wegen des drin­gen­den Tatver­dachts der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung beantragt, wobei diese nach Bew­er­tung durch die Staat­san­waltschaft am Rande eines ver­sucht­en Tötungs­de­lik­tes anzusiedeln ist.

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