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Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik

Vor beina­he drei Jahren, im Feb­ru­ar 2001, erschien auf der World Social­ist Web Site ein Artikel mit der Über­schrift “Abschiebe­poli­tik und Gren­zregime. Die tödlichen Fol­gen deutsch­er Flüchtlingspoli­tik”. Gestützt auf nach­prüf­bare und all­ge­mein zugängliche Mate­ri­alien stellte der Artikel fest, dass in sieben Jahren — von 1993 bis 2000 — min­destens 239 Flüchtlinge durch staatliche Maß­nah­men ums Leben gekom­men waren und bedeu­tend mehr noch Ver­let­zun­gen davonge­tra­gen hatten. 

Durch die Abwehr von uner­wün­scht­en Aus­län­dern an den deutschen Gren­zen sowie durch die unmen­schliche Prax­is der Abschiebe­haft und die bru­tale Durch­führung von Abschiebun­gen star­ben deut­lich mehr Men­schen als durch ras­sis­tis­che Über­griffe. Daher kam der Artikel zu dem Schluss, dass trotz der gele­gentlichen anti­ras­sis­tis­chen Lip­pen­beken­nt­nisse von führen­den deutschen Poli­tik­ern die offizielle Poli­tik let­ztlich den Neon­azis vor­ma­cht, dass das Leben eines “uner­wün­scht­en” Aus­län­ders in Deutsch­land nichts wert ist. 

Im Sep­tem­ber 2003 nahm der Ver­fas­sungss­chutz des ost­deutschen Bun­des­lan­des Bran­den­burg eine Gewalt­tätigkeit gegen die Aus­län­der­be­hörde der Stadt Frankfurt/Oder zum Anlass, um den oben erwäh­n­ten Artikel der geisti­gen Urhe­ber­schaft für die Tat zu bezichti­gen: “Mit solchen Tex­ten ist die Straße zur Straftat gepflastert.” Neben zahlre­ichen Ver­drehun­gen und schlichtweg unwahren Behaup­tun­gen, die den Inhalt des Artikels betr­e­f­fen, zweifelt der Ver­fas­sungss­chutz auf sein­er Web­site auch den Wahrheits­ge­halt der im Artikel geschilderten tödlichen Fol­gen deutsch­er Flüchtlingspoli­tik an. 

So for­muliert der Ver­fas­sungss­chutz: “Die Autorin dieses Artikels klagt die Aus­län­der­be­hör­den sowie den Bun­des­gren­zschutz und die Polizei an, men­schen­ver­ach­t­end mit Flüchtlin­gen und Aus­län­dern umzuge­hen. Das so beze­ich­nete “Gren­zregime” des Bun­des­gren­zschutzes ver­hin­dere, dass Flüchtlinge über­haupt erst nach Deutsch­land kämen. Aber auch die Prax­is der Abschiebung wird sehr kri­tisch beschrieben. Hier­bei seien Betrof­fene wieder­holt ver­let­zt wor­den (sic!) oder gar zu Tode gekom­men. Angesichts dieser “Tat­sachen” äußert die Ver­fasserin Skep­sis, ob der Kampf staatlich­er Stellen gegen Recht­sex­trem­is­mus ernst gemeint sei.” 

Was ist von ein­er staatlichen Behörde zu hal­ten, die — ihrem for­mal-offiziellen Auf­trag nach dem Schutz der Ver­fas­sung und damit auch der Men­schen­würde verpflichtet — in Frage stellt, was regelmäßig in Tageszeitun­gen berichtet und von zahlre­ichen Flüchtlingsini­tia­tiv­en doku­men­tiert wird: Dass Flüchtlinge aus aller Welt man­gels legaler Ein­reisemöglichkeit­en an den Außen­gren­zen der Europäis­chen Union in Flüssen und Meeren ertrinken und erfrieren, in Lkws erstick­en oder durch Unfälle bei der Flucht vor Gren­zschützern tragisch ums Leben kom­men und ver­let­zt wer­den; dass auf­grund ihrer hoff­nungslosen Lage, der Angst vor Abschiebung und der men­sche­nun­würdi­gen Zustände in den Asyl­sam­mel­lagern, Unterkün­ften und Abschiebege­fäng­nis­sen Selb­st­mord­ver­suche von Flüchtlin­gen eine trau­rige alltägliche Real­ität in Deutsch­land sind; und dass schließlich Abschiebun­gen von den zuständi­gen Bun­des­beamten oft­mals mit unge­heur­er Bru­tal­ität durchge­führt und ger­ade im Falle von Gegen­wehr des Flüchtlings dabei Ver­let­zun­gen in Kauf genom­men werden. 

Die Zustände, die der WSWS-Artikel von 2001 anprangerte, haben sich in der seit­dem ver­gan­genen Zeit keineswegs gebessert. Ger­ade in einem Bun­des­land wie Bran­den­burg, das an Polen gren­zt und in dem Flüchtlinge mit einem Mem­o­ran­dum auf die men­sche­nun­würdi­ge Unter­bringung und Behand­lung von Asyl­suchen­den aufmerk­sam gemacht haben, sollte dies den staatlichen Vertretern nicht unbekan­nt sein. 

Todes­fälle und Ver­let­zun­gen an den Grenzen

Es lässt sich für die ver­gan­genen Jahre kein Abriss der Entwick­lung fest­stellen, die in dem vom Ver­fas­sungss­chutz inkri­m­inierten Artikel für die Jahre 1993–2000 beschrieben wurde: Weit­er­hin ertrinken Men­schen bei dem Ver­such der ille­galen Gren­züber­schre­itung in den Flüssen Oder und Neiße, immer wieder wer­den Flüchtlinge durch Hunde des Bun­des­gren­zschutzes (BGS) aber auch durch Schuss­waf­fenge­brauch der Gren­zpolizei z.T. schw­er verletzt. 

Im Fol­gen­den nur beispiel­haft einige Fälle aus der Druck­sache des Deutschen Bun­destages 14/8432, die für den Monat Juli des Jahres 2001 doku­men­tiert wurden: 

8. Juli: Nahe der tschechisch-säch­sis­chen Gren­ze in Neuherms­dorf wird eine Per­son rumänis­ch­er Herkun­ft bei der Fes­t­nahme durch den BGS von einem Dien­sthund durch Bisse verletzt. 

16. Juli: Nördlich der bran­den­bur­gis­chen Ortschaft Man­schow an der pol­nisch-deutschen Gren­ze wird eine unbekan­nte, ver­mut­lich ertrunk­ene Per­son aus der Oder geborgen. 

22. Juli: Im Stadt­ge­bi­et von Frankfurt/Oder wird eine nicht zu iden­ti­fizierende, ertrunk­ene Per­son aus dem Gren­zfluss geborgen. 

31. Juli: Im säch­sis­chen Nieder­schlag wird eine Per­son armenis­ch­er Herkun­ft im Grenzbere­ich zur Tschechis­chen Repub­lik von einem Dien­sthund des BGS durch Bisse verletzt. 

Diese Aufzäh­lung ließe sich für die anderen Monate des Jahres 2001 prob­lem­los fortsetzen. 

Für das laufende und das ver­gan­gene Jahr liegen solche offiziellen Angaben der Bun­desregierung nicht vor — der Grund dafür ist allerd­ings weniger in ein­er geän­derten Prax­is der Gren­zsicherung zu suchen, als in der Zusam­menset­zung des Par­la­ments nach der Bun­destagswahl 2002 und dem man­gel­nden Inter­esse der darin vertre­tenden Parteien an solchen Informationen. 

Zuvor hat­te die PDS-Frak­tion durch Anfra­gen an die Regierung dafür gesorgt, dass die Ver­let­zun­gen und Todes­fälle an der Gren­ze zumin­d­est zum Teil der Öffentlichkeit bekan­nt gemacht wur­den. Die PDS genießt seit Sep­tem­ber 2002 keinen Frak­tion­ssta­tus mehr im Bun­destag und die anderen im Par­la­ment vertrete­nen Parteien — Grüne, SPD, FPD und CDU/CSU — ver­lan­gen keine Auskun­ft zu diesem Thema. 

Bun­desin­nen­min­is­ter Otto Schi­ly (SPD) stellte in seinem Bun­des­gren­zschutz-Jahres­bericht 2002 fest, dass die Zahl der “uner­laubten Ein­reisen an den Lan­des­gren­zen” sowie die “Schleusungs­fälle” gegenüber dem Vor­jahr stark zurück­ge­gan­gen seien, und führt diesen “gren­zpolizeilichen Erfolg” auf die “Ver­stärkung der Gren­züberwachung und die Verbesserung der gren­züber­schre­i­t­en­den Zusam­me­nar­beit im Rah­men des stetig fortschre­i­t­en­den €päis­chen Inte­gra­tionsprozess­es und die damit ein­herge­hende Erar­beitung und Umset­zung inter­na­tionaler Bekämp­fungsstrate­gien” zurück. 

Die Flüchtlingsab­wehr wird durch das Konzept “Gemein­same Streifen” und die Koop­er­a­tion des BGS mit den Gren­zschutzbe­hör­den von EU-Beitrittskan­di­dat­en und Drittstaat­en (Polen, Tschechien und die Ost­seean­rain­er­staat­en) effek­tiv weit­er nach Osten ver­lagert, um Asyl­suchende bere­its weit vor dem EU-Ter­ri­to­ri­um abz­u­fan­gen. So hat laut Schi­ly “die Entsendung weit­er­er gren­zpolizeilich­er Verbindungs­beamter und Doku­menten­ber­ater sowie die ver­stärkt geleis­tete bilat­erale Aus­bil­dungs- und Ausstat­tung­shil­fe für die Staat­en Mit­tel- und Ost€pas dazu beige­tra­gen, den Druck auf die Schen­gen-Außen­gren­zen abzubauen”. 

Über die Meth­o­d­en, mit denen Flüchtlinge jen­seits der EU-Außen­gren­ze abgeschreckt, aufge­grif­f­en und festgenom­men wer­den, und über die men­schlichen Kosten dieser Gren­zsicherungspoli­tik wird die Öffentlichkeit nicht informiert. 

Suizide und Selbstverletzungen

Auch die Zahl der Selb­stver­let­zun­gen, Selb­st­mord­ver­suche und Selb­st­tö­tun­gen von Flüchtlin­gen ist weit­er­hin sehr hoch. Die Gründe liegen in der verzweifel­ten Lage, in der sich viele Asyl­suchende befin
den angesichts ihrer bevorste­hen­den Abschiebung in die Län­der, aus denen sie geflo­hen sind, und angesichts der unmen­schlichen Bedin­gun­gen, denen viele Flüchtlinge in den Lagern und Abschiebege­fäng­nis­sen aus­geliefert sind. 

Die Anti­ras­sis­tis­che Ini­tia­tive Berlin doku­men­tierte für die Jahre 2001 und 2002 acht Todes­fälle, bei denen sich Men­schen angesichts ihrer dro­hen­den Abschiebung selb­st das Leben nah­men oder star­ben, als sie ver­sucht­en vor der Abschiebung zu fliehen. Im gle­ichen Zeitraum fügten sich min­destens 57 Men­schen selb­st Ver­let­zun­gen zu oder ver­sucht­en sich das Leben zu nehmen und über­lebten zum Teil schw­er ver­let­zt. Hier­von befan­den sich 28 in Abschiebehaft. 

Für das Jahr 2003 liegen noch keine entsprechen­den Zahlen vor, einzelne Fälle wur­den jedoch durch die über­re­gionale Presse der Öffentlichkeit bekannt. 

So erhängte sich im Jan­u­ar dieses Jahres der yezidis­che Flüchtling David Mame­dov nach einem Besuch in der Aus­län­der­be­hörde des Kreis­es Güter­sloh. Mame­dov war Ende 1996 mit sein­er Fam­i­lie aus Georgien nach Deutsch­land geflo­hen und war im Feb­ru­ar 1997 als Flüchtling anerkan­nt wor­den, da die yezidis­che Min­der­heit in Georgien staatlich­er und nicht-staatlich­er Ver­fol­gung aus­ge­set­zt ist. Mame­dov war in sein­er Heimat wieder­holt von Polizeibeamten mis­shan­delt wor­den, unter anderem wur­den seine Beine mit einem Bügeleisen verbrannt. 

Der Bun­des­beauf­tragte für Asylver­fahren klagte gegen die Anerken­nung von Mame­dov als Flüchtling, da sein­er Auf­fas­sung nach Über­griffe von Polizis­ten nicht dem Staat zuzuschreiben seien, und set­zte sich mit dieser Argu­men­ta­tion vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Mün­ster durch. Kurz vor seinem Selb­st­mord war Mame­dov mit­geteilt wor­den, dass seine Abschiebung unmit­tel­bar bevorstände. Kein halbes Jahr nach dem Suizid ihres Mannes wurde die Witwe von der Aus­län­der­be­hörde aufge­fordert, unverzüglich auszureisen, da sie anson­sten mit der Abschiebung nach Georgien rech­nen müsse. 

In der­sel­ben Aus­län­der­be­hörde zün­dete sich im Juli 2003 der 33-jährige Hüseyin D. an und erlag wenig später seinen schw­eren Ver­let­zun­gen. Hüseyin D. sollte zur Aus­reise gezwun­gen wer­den, obwohl er mit ein­er Frau ver­heiratet war, die über eine Aufen­thalts­genehmi­gung ver­fügt. Die Selb­stver­bren­nung kom­men­tierte der Lan­drat des Kreis­es Güter­sloh Sven-Georg Ade­nauer mit den zynis­chen Worten: “Es ist unglaublich, mit welchen Mit­teln die Aus­reise ver­hin­dert wer­den sollte. Wir lassen uns auch kün­ftig nicht unter Druck set­zen, erst recht nicht durch solche Aktionen.” 

Am 16. August 2003 stürzte sich die 16-jährige Nur­can B. aus Angst vor der Abschiebung aus dem Fen­ster eines Haus­es in Wendlin­gen und wurde mit lebens­ge­fährlichen Ver­let­zun­gen in ein Kranken­haus ein­geliefert. Das Mäd­chen hat nahezu ihr ganzes Leben in Deutsch­land ver­bracht und sollte in ein ihr vol­lkom­men fremdes Land abgeschoben werden. 

Am 3. Okto­ber 2003 ver­bran­nte sich der 48-jährige Fam­i­lien­vater Lewon A., nach­dem sein Asy­lantrag mehrfach abgelehnt wor­den war, er daher aus aus­län­der­rechtlichen Grün­den seine Arbeit ver­loren hat­te und die Fam­i­lie trotz ein­er gemein­samen Peti­tion vom Diakonis­chen Werk, dem Kirchen­vor­stand der Gemeinde Wal­lau und Lewon A.s ehe­ma­ligem Arbeit­ge­ber beim Hes­sis­chen Land­tag akut von Abschiebung bedro­ht war. Der die Fam­i­lie betreuende Pfar­rer Christoph Schulze-Gock­el erk­lärte zu dem Suizid: “Herr A. ist ein weit­eres Opfer des deutschen Aus­län­der- und Asyl­rechts. Die Angst vor ein­er dro­hen­den Ver­fol­gung bei ein­er Rück­kehr und der seit Jahren immer nur monatsweise geduldete Aufen­thalt haben diesen Men­schen schließlich zer­mürbt.” Den Hin­terbliebe­nen dro­ht weit­er­hin die Abschiebung. 

Abschiebege­fäng­nisse und Flüchtlingslager

Was die Zustände in den Abschiebege­fäng­nis­sen und Sam­melun­terkün­ften für Flüchtlinge bet­rifft, so weisen zahlre­iche Flüchtlingsini­tia­tiv­en bere­its seit Jahren darauf hin, dass diese die Men­schen­würde der Asyl­suchen­den ver­let­zen und offen­sichtlich die Funk­tion erfüllen sollen, die Flüchtlinge zu zer­mür­ben und Deutsch­land als Fluchtort so unat­trak­tiv wie möglich erscheinen zu lassen. 

In einem offe­nen Brief hat­ten beispiel­sweise die Bewohn­er eines Flüchtling­sheims im bran­den­bur­gis­chen Rathenow über die “erniedri­gende Behand­lung” durch das Heim­per­son­al und durch den Sicher­heits­di­enst “Secu­ri­ty Zarnikow” geklagt: Die Sicher­heitsvorkehrun­gen richteten sich allein gegen die Flüchtlinge, deren pri­vat­en Post sog­ar von der Heim­leitung geöffnet und kon­trol­liert wird. Zudem stell­ten die Flüchtlinge fest, dass stadt­bekan­nte Neon­azis zum Sicher­heits­di­enst des Heims gehörten. Tat­säch­lich wurde im ver­gan­genen Win­ter bekan­nt, dass min­destens vier Mitar­beit­er des Sicher­heits­di­en­stes Mit­glieder der rech­tex­tremen Organ­i­sa­tion “Kam­er­ad­schaft Hauptvolk” waren. 

Bewohn­er ein­er Flüchtling­sun­terkun­ft im thüringis­chen Geor­gen­thal ver­fassten eine Protest­note an den Innen­min­is­ter des Bun­des­lan­des, in der sie sich über die unmen­schliche Unter­bringung und Behand­lung beschw­erten: “Die Leitung des Heimes behan­delt uns wie Tiere, Sklaven oder Gefan­gene”, heißt es darin und: “Wir wer­den mit Abschiebung bedro­ht, wenn wir gegen diese Sit­u­a­tion protestieren.” Als beson­ders belas­tend empfind­en die Flüchtlinge die unzure­ichende medi­zinis­che Ver­sorgung, die Iso­la­tion — der näch­ste kleine Ort liegt fünf, die näch­ste Stadt 25 Kilo­me­ter weit ent­fer­nt — und die Tat­sache, dass das Gelände der Unterkun­ft an der Innen­seite mit Nato-Draht umgeben ist. 

Im Berlin­er Abschiebege­fäng­nis Köpenick trat­en im Jan­u­ar dieses Jahres 68 Insassen in den Hunger­streik, um gegen inhu­mane Haftbe­din­gun­gen, unzu­mut­bare hygien­is­che Ver­hält­nisse und unver­hält­nis­mäßig lange Haftzeit­en zu protestieren. Regelmäßig kommt es im Abschiebege­fäng­nis Köpenick zu Selb­st­mord­ver­suchen und Selb­stver­let­zun­gen durch Insassen, die kein­er­lei Straftat­en began­gen haben, son­dern inhaftiert wur­den, weil die Behör­den von der Gefahr eines “Unter­tauchens” aus­ge­hen. Manche Men­schen ver­brin­gen bis zu 18 Monate in Abschiebe­haft, für jeden Tag im Abschiebege­fäng­nis Köpenick wer­den den Flüchtlin­gen 60 Euro in Rech­nung gestellt. 

In ein­er Presseerk­lärung berichteten hunger­streik­ende Abschiebe­häftlinge über die erniedri­gende Behand­lung, die sie von Seit­en des Gefäng­nis­per­son­als erfahren: “Ein Men­sch, der in Ohn­macht fällt, ruft bei ihnen über­haupt nur Lachen her­vor. […] Das Ver­hal­ten des Polizeiper­son­als läuft auf Willkür hin­aus, auf Erniedri­gung und Spott. Jegliche Bitte oder Frage führt zu offen­er Grob­heit und Mis­sach­tung von ihrer Seite.” 

Abschiebun­gen

Kommt es zur Abschiebung, wird diese oft­mals mit großer Bru­tal­ität durchge­set­zt, ins­beson­dere wenn Flüchtlinge sich dage­gen zur Wehr set­zen oder auch nur von Seit­en der Polizeibeamten mit Wider­stand gerech­net wird. Die Abzuschieben­den wer­den dann zum Teil gefes­selt und geknebelt, gegen ihren Willen mit Medika­menten ruhiggestellt oder mit vorge­hal­tener Waffe zum Ver­lassen ihrer Woh­nung oder zum Ein­stieg in das Flugzeug gezwungen. 

Beispiel­haft für dieses Vorge­hen ste­ht der Bericht über eine Abschiebung nach Nige­ria, die am 20. Novem­ber 2002 stat­tfand: In dem Flugzeug mit 21 aus Deutsch­land und 24 aus Ital­ien abgeschobe­nen Men­schen wiesen die meis­ten nach der Lan­dung frische Ver­let­zun­gen an Hand- und Fußge­lenken auf, was darauf hin­deutet, dass sie während des Flugs gefes­selt waren und erst kurz vor der Lan­dung ent­fes­selt wur­den. Die Abgeschobe­nen waren erschöpft und berichteten von schw­eren Mis­shand­lun­gen durch die deutsche und ital­ienis­che Polizei. Die nige­ri­an­is­che Ein­wan­derungs­be­hörde lehnte die Aufnah
me von zwei Men­schen ab und ließ diese nach Deutsch­land zurück­fliegen: Eine Per­son war bewusst­los und kon­nte daher das Flugzeug nicht zu Fuß ver­lassen, die zweite hat­te einen gebroch­enen Nackenwirbel. 

Seit 1993 star­ben fünf Flüchtlinge während der Abschiebung, min­destens 179 Men­schen wur­den durch Zwangs­maß­nah­men oder Mis­shand­lun­gen während der Abschiebung verletzt. 

Welch­es Schick­sal die Abgeschobe­nen in ihren Herkun­ft­slän­dern erwartet, ist weit­ge­hend unbekan­nt, da sich die deutschen Behör­den hier­für am wenig­sten inter­essieren und Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen kaum in der Lage sind, Nach­forschun­gen anzustellen. Poli­tisch Ver­fol­gte wer­den oft­mals bei Ankun­ft in ihren Heimatlän­dern noch am Flughafen ver­haftet, erlei­den erneut Folter oder “ver­schwinden” spurlos. 

So wur­den beispiel­sweise von 63 Men­schen, die im Juli 2001 in ein­er vom Bun­des­land Nor­drhein-West­falen angemieteten Char­ter­mas­chine in die Türkei abgeschoben wur­den, nach türkischen Medi­en­bericht­en 25 Per­so­n­en unmit­tel­bar am Flughafen ver­haftet, weil man ihnen Zuge­hörigkeit zur ver­bote­nen Kur­dis­chen Arbeit­er­partei (PKK) vorwarf. 

Im Jan­u­ar 2002 wurde der nach 31-tägigem Hunger­streik äußerst geschwächte Flüchtling E. nach Togo abgeschoben. Seit­dem fehlt von ihm jedes Leben­sze­ichen, obwohl er mit ein­er Flüchtlingsini­tia­tive vere­in­bart hat­te, sich tele­fonisch zu melden. Er gehörte der oppo­si­tionellen Union des Forces pour le Change­ment (UFC) an und war aus Togo geflo­hen, nach­dem sein eben­falls in der UFC aktiv­er Vater von der Mil­itär­polizei abge­holt wor­den war und ver­schwun­den blieb. 

Nach Recherchen der Anti­ras­sis­tis­chen Ini­tia­tive Berlin kamen seit 1993 min­destens 13 Men­schen nach ihrer Abschiebung in das Herkun­ft­s­land zu Tode, min­destens 307 Flüchtlinge wur­den im Herkun­ft­s­land von Polizei oder Mil­itär mis­shan­delt und gefoltert. Min­destens 47 Men­schen ver­schwan­den nach der Abschiebung spurlos. 

Aber auch abseits von poli­tis­ch­er Ver­fol­gung kön­nen Abschiebun­gen tödliche Fol­gen haben, etwa wenn Schw­erkranke in Gebi­ete und Län­der zurück­geschickt wer­den, in denen eine adäquate medi­zinis­che Ver­sorgung nicht gegeben ist. Wie im Fall der Koso­vo-Albaner­in Sikrie Dervishol­li, die am 5. Novem­ber 2002 um vier Uhr mor­gens von der Polizei aus dem Bett geholt und ins Flugzeug nach Pristi­na geset­zt wurde. 

Frau Dervishol­li litt unter amyothro­pher Lat­er­al­sklerose, ein­er Ner­ven­erkrankung, die zu schw­er­sten Läh­mungen und ohne angemessene Behand­lung zu einem fürchter­lichen Tod führt. Sämtliche Eingaben und Atteste ihrer Ärzte und ihres Anwalts kon­nten die Abschiebung nicht ver­hin­dern. Frau Dervishol­li hat­te im Koso­vo Nie­man­den und hätte die ihr verbleibende kurze Leben­szeit gerne bei ihrer Schwest­er in Deutsch­land ver­bracht. Ihr N€loge kom­men­tierte das Vorge­hen der Behör­den mit den bit­teren Worten: “Wie kann man einen Men­schen so ver­reck­en lassen.”

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