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Polizei geht gegen rechtsextremistische Musik vor

(BM, 29.12.03) Pots­dam — Die Polizei ist erneut gegen die Ver­bre­itung recht­sex­trem­istis­ch­er Musik vorge­gan­gen. Das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) hat bei der Bundesprüfstelle
für jugendge­fährdende Medi­en die Indizierung ein­er CD mit
recht­sex­trem­istis­ch­er Musik beantragt, teilte gestern das Innen­min­is­teri­um mit. Die CD “Rar­itäten” der Gruppe “Freiko­rps” enthalte unter anderem
aus­län­der­feindliche Texte und Aufrufe zum Mord an poli­tisch Andersdenkenden. 

Zudem befind­en sich darauf drei Titel, die auf ein­er anderen, bere­its auf
dem Index ste­hen­den CD enthal­ten sind. Die CD war bei einem Polizeieinsatz
in Erkn­er (Oder-Spree) beschlagnahmt worden. 

In diesem Jahr hat das LKA für 16 CDs mit recht­sex­trem­istis­ch­er Musik einen
Antrag gestellt, sie auf die Liste indiziert­er Medi­en zu set­zen. Anträge
wur­den auch für eine CD mit gewaltver­her­rlichen­der Musik, zwei CD-ROM und
ein Druck­w­erk mit recht­sex­trem­istis­chen Inhal­ten weit­ergeleit­et. Im Jahr
2002 hat­ten die Beamten die Indizierung von neun CDs in die Wege geleitet. 

Mehr Ton­träger auf dem Index

(MOZ; 30.12.03) Frank­furt (Oder) (MOZ) Das Land Bran­den­burg hat in diesem Jahr mehr
Ton­träger mit Liedern der recht­sex­tremen Szene auf jugendge­fährdende Inhalte
prüfen lassen. Nach Angaben der Bun­de­sprüf­stelle für jugendgefährdende
Medi­en wur­den 17 solch­er Anträge und Anre­gun­gen an die Bon­ner Behörde
gestellt. Das sind sechs mehr als im Vor­jahr. Mit dieser Zahl liegt das Land
bun­desweit in hin­teren Drit­tel, teilte San­dra Kerz­mann von der
Bun­de­sprüf­stelle mit. 

Bei der Behörde wer­den Ton­träger, Filme, Flug­blät­ter, aber auch Zeitungen
und Zeitschriften auf jugendge­fährdende Inhalte geprüft. Wer­den solche
Ver­stöße gefun­den, kom­men Ton­träger und Zeitschriften auf einen Index, was
für die Pro­duzen­ten zahlre­iche Fol­gen hat. So ver­hängt die Bundesprüfstelle
gegen diese Medi­en Werbe- und Ver­trieb­sein­schränkun­gen. Auch eine
Ver­bre­itung durch das Inter­net und Ver­sand­häuser wird unter­sagt. Verstöße
kön­nen mit Geld- oder Frei­heitsstrafe bis zu einem Jahr geah­n­det werden. 

Soll­ten Medi­en nicht nur jugendge­fährdende, son­dern auch straf­bare Inhalte
haben, wer­den sie gän­zlich ver­boten, sagte der Sprech­er des Potsdamer
Inne­m­i­nis­teri­ums Heiko Hom­burg. Diese Ver­fahren wer­den dann von der
zuständi­gen Staat­san­waltschaft geführt. 

Derzeit beschäftigt sich die Bun­de­sprüf­stelle in Bonn mit einem Tonträger,
der bei einem Ein­satz der Polizei in Erkn­er (Oder-Spree) ent­deckt wurde.
Dabei han­delt es sich um eine CD der Gruppe “Freikopps”. Diese Band stammt
laut Min­is­teri­umssprech­er Hom­burg nicht aus Brandenburg.

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