1. Februar 2002 · Quelle: Junge Welt

Die unendliche Geschichte

Die Frage nach der kün­fti­gen Nutzung des der Sow­je­tarmee über Jahrzehnte als Bomben­ab­wurf­platz dienen­den Mil­itärareals in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de in Nord­bran­den­burg wird nun auch den Bun­destag beschäfti­gen. Am heuti­gen Don­ner­stag befaßt sich das Par­la­ment in erster Lesung mit einem Grup­penantrag von 65 Abge­ord­neten der SPD- und der Grü­nen-Frak­tion. Sie fordern darin, »auf einen kün­fti­gen Luft/­Bo­den-Schieß­platz Witt­stock zu verzicht­en und eine zivile Nutzung der Liegen­schaft zu ermöglichen«. Volle Unter­stützung hat auch die PDS sig­nal­isiert. Mit ein­er Entschei­dung per Par­la­ments­beschluß ist nicht vor Juli zu rech­nen. Auf den Antrag richt­en sich weitre­ichende Hoff­nun­gen der an den Schieß­platz­gren­zen liegen­den Gemein­den, zahlre­ich­er Bürg­erini­tia­tiv­en und Umwelt­grup­pen, daß ihren jahre­lan­gen Protesten und dem vor diversen Gericht­en aus­ge­focht­e­nen Kampf für eine »freie Hei­de« ohne Mil­itär mit ein­er poli­tis­chen Lösung endlich Rech­nung getra­gen wird. 

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Andern­falls dro­he ein bis möglicher­weise ins näch­ste Jahrzehnt reichen­der Rechtsstre­it zwis­chen den kla­gen­den Parteien und der Bun­deswehr mit offen­em Aus­gang, warnte Recht­san­walt Remo Klinger im Gespräch mit jW, der die Gemein­den Rossow und Schwein­rich gemein­sam mit Rein­er Geulen vor Gericht vertritt. 

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Erste Schritte, das 144 Quadratk­ilo­me­ter große Are­al im Herzen der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de ein­er zivilen Nutzung zuzuführen, wur­den bere­its 1990 unter­nom­men. Nach aus­drück­lich­er Ermu­ti­gung der Bun­deswehr begann die ansäs­sige Bevölkerung nach Abzug der rus­sis­chen Armee die Umge­bung touris­tisch zu erschließen und ein Wegenetz zu konzip­ieren. Die Bestre­bun­gen fan­den 1993 ein jäh­es Ende, als sich die Hardthöhe das Gelände auf Beschluß des Bun­desver­mö­gen­samtes zur weit­eren mil­itärischen Nutzung unter den Nagel riß. Nach den Plä­nen der Bun­deswehr soll­ten hier jährlich bis zu 3000 Übungs­flüge, auch im Tief­flug, absolviert werden. 

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In der Folge ent­bran­nte ein jahre­langer Rechtsstre­it, dessen vor­läu­fi­gen Höhep­unkt das Urteil des Bun­desver­wal­tungs­gerichts vom 14. Dezem­ber 2000 markierte. Darin wurde der Bun­deswehr die mil­itärische Nutzung des Gelän­des vor­erst bis zur Vor­lage eines konkreten Pla­nungskonzepts unter­sagt. Wer nun geglaubt hat­te, die Mil­itärs ließen sich von ein­er höch­strichter­lichen Entschei­dung beein­druck­en, sah sich getäuscht. Das Urteil wurde ignori­ert, das Are­al auch weit­er­hin wie ein Trup­penübungsplatz geführt und aus­geschildert. Selb­st Übungs­flüge fan­den weit­er­hin statt. 

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Was die Bun­deswehr mit dem Gelände vorhat, bleibt im dunkeln. Eine entsprechende »dünne Akte«, die Recht­san­walt Klinger in die Hände gelangte, reiche sein­er Mei­n­ung nach nicht ein­mal dazu aus, »eine Garage genehmi­gen zu lassen«. Überdies brand­mark­te er Ver­suche der Bun­deswehr, das vom Bun­desver­wal­tungs­gericht ver­langte Pla­nungs- und Anhörungsver­fahren als »Pro­pa­gan­dav­er­anstal­tung« zu mißbrauchen. In dem am 25. Jan­u­ar aus­ge­laufe­nen Anhörungsver­fahren seien zudem diverse Vertreter der direkt an das Gelände angren­zen­den Gemein­den nicht ange­hört wor­den, kri­tisierte Klinger Bun­deswehrprak­tiken. Sinn und Zweck eines Trup­penübungsplatzes Witt­stock stellt auch der auf Ini­tia­tive des Grü­nen-Abge­ord­neten Win­fried Nachtwei ins Par­la­ment einge­brachte Grup­penantrag in Frage. Angesichts der im Rah­men der Bun­deswehrreform »geplanten Reduzierung der Luftan­griffsver­bände der Bun­deswehr um 20 Prozent (…), kann auf einen Luft/­Bo­den-Schieß­platz Witt­stock verzichtet wer­den, ohne daß dadurch die Ein­satzbere­itschaft der Luft­waffe geschmälert würde«, heißt es in dem Antrag. Am Mittwoch stellte der Abge­ord­nete gegenüber jW erneut die »sicher­heit­spoli­tis­che Notwendigkeit« dieses Übungsplatzes in Frage. Es sei ein Gebot poli­tis­ch­er Klugheit, sich von dem Are­al endlich zu ver­ab­schieden. Er frage sich allerd­ings, ob diese Klugheit im Vertei­di­gungsmin­is­teri­um regiere.

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