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Diese Roheit sprengt alle Grenzen”

(BM)Hohe Haft­strafen nach Bran­dan­schlag auf Obdachlosen — Brandenburger
Innen­min­is­teri­um besorgt über jugendliche Gewalt

Frankfurt/Oder — Sie hat­ten ihm nur “eins auswis­chen” wollen. Unter den
Fol­gen wird Gün­ter W. sein Leben lang zu lei­den haben.
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Eigentlich waren Ste­fan K. (23) und sein Kumpan Steven G. (19) bei ihrem
nächtlichen Streifzug durch das märkische Beeskow auf Geld aus. Dabei
stießen sie in jen­er Jun­i­nacht des ver­gan­genen Jahres auf Gün­ter W., wegen
sein­er lan­gen Haare und seines Bartes “Jesus” genan­nt, der auf einer
Park­bank schlief. Weil sie kein Geld bei ihm fan­den, son­dern nur zwei Dosen
Bier, steck­ten die bei­den jun­gen Män­ner die Kun­st­stof­f­jacke des Schlafenden
an. Aus Verärgerung, wie der Jün­gere jet­zt beim Prozeß einge­s­tand. Sie
glaubten, ihr Opfer würde schon aufwachen und ran­nten weg. Gün­ter W. rang
monate­lang mit dem Tod. 40 Prozent der Hau­to­ber­fläche wur­den verbrannt.
Heute lebt er in ein­er betreuten Woh­nung. “Was hat der Mann ihnen getan?”,
wollte Richter Andreas Dielitz von den Angeklagten wis­sen. Eine schlüssige
Antwort erhielt er nicht. Bei­de Peiniger müssen nun für siebenein­halb bzw.
viere­in­halb Jahre ins Gefäng­nis. “Diese Roheit sprengt alle Gren­zen”, sagte
der Vor­sitzende Richter in der Urteilsbegründung. 

Bru­tal­ität und sinnlose Gewalt, aus­geübt von Jugendlichen und jungen
Erwach­se­nen, ist in Bran­den­burg kein Einzelfall. Anfang März verurteilte das
Ober­lan­des­gericht in Pots­dam eine jugendliche recht­sex­trem­istis­che Bande
wegen Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung und schw­er­er Brandstiftung.
Der 20jährige Rädels­führer bekam viere­in­halb Jahre Jugend­haft. Elf weitere
Angeklagte erhiel­ten im ersten Bran­den­burg­er Ter­ror­prozeß Bewährungsstrafen
zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. Die Jugend­bande hat­te 2003 ein
“Freiko­rps” gegrün­det, um mit Bran­dan­schlä­gen Aus­län­der zu vertreiben. Sie
zün­de­ten neun aus­ländis­che Bistros an. 

Für das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um ist die Gewalt­bere­itschaft Anlaß
zur Sorge. “Man hat den Ein­druck, daß es kaum noch eine Hemm­schwelle gibt”,
sagt Wolf­gang Brand, Sprech­er von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Er
sieht einen Trend, nach­dem Kon­flik­te zunehmend mit Gewalt gelöst würden.
“Das bedeutet, daß die Kon­tra­hen­ten andere For­men der Kon­flik­tlö­sung einfach
nicht gel­ernt haben”, sagt er. In Bran­den­burg machen Straftäter unter 21
Jahren seit Jahren etwa die Hälfte der fest­gestell­ten Tatverdächti­gen bei
Delik­ten der Gewaltkrim­i­nal­ität wie Mord, Verge­wal­ti­gung, Raub,
Kör­per­ver­let­zung, Ent­führung und Geisel­nahme aus. Bei ein­er Zunahme der
fest­gestell­ten Fälle geht die Zahl der Täter leicht zurück: Weniger
Straftäter bege­hen also mehr Straftat­en. Das Innen­min­is­teri­um hat, teils
gemein­sam mit anderen Min­is­te­rien, Ini­tia­tiv­en ergrif­f­en, um den Gewalttaten
Jugendlich­er schon im Vor­feld Ein­halt zu gebi­eten. In allen Schutzbereichen
des Lan­des gibt es Jugend­kom­mis­sari­ate, Schulen hal­ten Kon­takt mit den
örtlichen Polizeibeamten. 

Doch immer wieder sor­gen spek­takuläre Fälle für Schlagzeilen. Vor drei
Jahren quäl­ten fünf junge Män­ner einen Obdachlosen aus Blanken­felde in einer
Garten­laube zu Tode. Einen Auf­schrei des Entset­zens löste der Mord an dem
Son­der­schüler Mar­i­nus Sch. aus Pot­zlow aus. Die drei Täter im Alter von 17
bis 22 waren dem 16jährigen Opfer mit Springer­stiefeln auf den Kopf
gesprun­gen, hat­ten ihm einen Beton­klotz auf den Schädel gewor­fen und die
Leiche schließlich in ein­er Jauchegrube ver­schar­rt. Die Richter grif­f­en hart
durch und ver­hängten in der Regel mehrjährige Haft­strafen. So muß zum
Beispiel ein­er der Mörder von Mar­i­nus für 15 Jahre ins Gefäng­nis, die beiden
Mit­täter achtein­halb bzw. drei Jahre. 

Nach Ein­schätzung von Diet­mar Sturzbech­er, Leit­er des brandenburgischen
Insti­tuts für ange­wandte Familien‑, Kind­heits- und Jugend­forschung (IFK),
gibt es “einen gewis­sen Boden­satz” von gewalt­bere­it­en Jugendlichen und
jun­gen Erwach­se­nen. Der liegt nach der Unter­suchung seines Insti­tuts bei
fünf Prozent aller Jun­gen zwis­chen zwölf und 18 Jahren und bei 0,5 Prozent
der Mäd­chen in diesem Alter. “Das sind diejeni­gen, die sich mehrfach in der
Woche heftig prügeln und ihren Spaß dabei haben”, sagt Sturzbech­er. Dieser
Anteil sei in den ver­gan­genen Jahren aber rel­a­tiv sta­bil geblieben. Dem
gegenüber ste­he ein “wach­sender Anteil von Jugendlichen, die sich strikt
gegen Gewalt wehren.” Sturzbech­er sieht gle­ich­wohl einen klaren Zusammenhang
zwis­chen Gewalt­bere­itschaft und Recht­sex­trem­is­mus; let­zter­er wirke
“offen­sichtlich enthemmend”. 

Gelassen­er reagiert Thomas Melz­er, Sprech­er der brandenburgischen
Jus­tizmin­is­terin Beate Blechinger. Der CDU-Poli­tik­er war elf Jahre lang
Jugen­drichter in Frankfurt/Oder und Schwedt. Einen Trend zu zunehmender
Gewalt­bere­itschaft kon­nte er in sein­er jahre­lan­gen Prax­is nicht verzeichnen.
“Es gab bru­tale und schw­er­wiegende Fälle am Anfang wie am Ende”, sagt
Melz­er. Sein­er Erfahrung nach übten Jugendliche Gewalt zumeist unter
Gle­ichal­tri­gen aus — eine Art Kräftemessen oder ein Kampf um die Macht.
“Viele Jugendliche durch­leben eine Phase, in der sie glauben, nichts zu
ver­lieren zu haben — auch durch Anwen­dung von Gewalt nicht”. Fre­undin, Frau,
Kind oder die geregelte Arbeit führten jedoch mit oft erstaunlicher
Schnel­ligkeit so manchen früheren Übeltäter ins bürg­er­liche Leben. Melzer:
“Wo etwas wächst, wächst auch die Befürch­tung, es wieder ver­lieren zu
können. 

Sie zün­de­ten einen Men­schen an — aus Ärger

Hohe Haft­strafen für zwei Män­ner wegen Mordversuchs

(Berlin­er Zeitung)FRANKFURT (ODER). “Eigentlich reichen alle Strafen der Welt nicht aus, um
das, was Sie getan haben, wieder gutzu­machen.” Es sind die let­zten Worte,
die der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz am Dien­stag vor dem Landgericht
in Frank­furt (Oder) in sein­er knapp ein­stündi­gen Urteils­be­grün­dung spricht.
Zuvor hat­te er zwei junge Män­ner wegen gemein­schaftlich begangenen
ver­sucht­en Mordes und schw­er­er Kör­per­ver­let­zung zu hohen Haftstrafen
verurteilt. Der 19-jährige Steven G. erhielt eine Jugend­strafe von vier
Jahren und zehn Monat­en, der 23-jährige Ste­fan K. muss für sieben Jahre und
sechs Monate ins Gefängnis. 

Die bei­den dama­li­gen Fre­unde hat­ten im Juni 2004 nach einem langen
Fußbal­labend vor dem Fernse­her ver­sucht, in Beeskow einen Mann bei
lebendi­gem Leibe zu ver­bren­nen. Das Opfer: der Obdachlose Jür­gen W. Der
38-Jährige schlief in jen­er Nacht wie so oft auf ein­er Park­bank. Er war
voll­trunk­en, kon­nte auf nichts mehr reagieren, wie Dielitz in seiner
Urteils­be­grün­dung sagt. “Sie kan­nten den Mann, wussten, dass er dort öfter
schläft, wussten, dass er dem Alko­hol zus­pracht. Sie fan­den, dieser Mann war
nichts wert”, sagt der Richter. Es war ver­suchter Mord aus niederen
Beweggründen. 

Nach Angaben des Gerichts durch­sucht­en Ste­fan K. und Steven G. den
Schlafend­en. Denn, so sei deren Auf­fas­sung gewe­sen, wer Bier der Marke Kindl
neben der Bank zu ste­hen habe, der müsse doch etwas Geld besitzen. Doch die
bei­den Fre­unde fan­den nur Schlüs­sel, einen Per­son­alausweis und Zigaretten.
Sie beschimpften Jür­gen W. als “Pen­ner”, urinierten sog­ar auf ihn. “Damit
haben sie den Mann noch erniedrigt”, sagt Richter Dielitz. 

Doch was dann fol­gte, sei, so Dielitz, an Bru­tal­ität und Roheit kaum zu
über­bi­eten: Erst wollte Ste­fan K. den Schlafend­en mit einem Schraubendreher
“abstechen”. Dann aber steck­ten bei­de den Anorak des Schlafend­en, den dieser
sich über den Kopf gezo­gen hat­te, an zwei Stellen an. Sie sahen noch ein
wenig zu, wie sich das Feuer aus­bre­it­ete und ran
nten schließlich weg. Aus
150 Meter Ent­fer­nung schaut­en sie noch ein­mal zurück und sahen, wie die
Flam­men etwa einen Meter hoch schlugen. 

“Dass Sie den Mann nur ärg­ern woll­ten, hat das Gericht Ihnen nicht
abgenom­men”, sagt Dielitz. Denn wer einen Voll­trunk­e­nen, der nicht mehr
reagiert, ansteckt, der kann nicht damit rech­nen, dass sich der Mann selbst
aus sein­er misslichen Lagen befreien und löschen kann. Dass Jür­gen W.
über­lebte, ist laut Dielitz nur ein­er jun­gen Frau zu ver­danken. Sie hielt
kurz nach der Tat gegen 0.30 Uhr mit ihrem Auto an, weil sie die Flammen
sah. Sie löschte das Feuer und erlitt dabei selb­st Verletzungen.
“Hochachtung vor dieser Frau”, sagt der Richter. Zu dieser Zeit sei auch
Ste­fan K. zurück zum Tatort gekom­men. Der 23-Jährige, der die Tat vor
Gericht bestrit­ten hat­te, sagte im Bei­sein der jun­gen Frau: “Hej, du
brennst, haste dich angesteckt mit dein­er Zigarette.” Dielitz hält dem
jun­gen Täter vor: “Das war äußerst ver­w­er­flich. Ihnen war es egal, was mit
dem Mann passiert.” 

Jür­gen W. kam mit schw­er­sten Ver­bren­nun­gen ins Unfal­lkranken­haus Marzahn. 35
Prozent sein­er Hau­to­ber­fläche — an Armen, Oberkör­p­er und Kopf — waren
ver­bran­nt. Der Mann musste sich zehn chirur­gis­chen Oper­a­tio­nen unterziehen.
Er lag wochen­lang im Koma. “Es ist ver­dammt knapp gewe­sen”, sagt Richter
Dielitz. Die Tat sei der Vol­len­dung sehr nahe gewesen. 

Jür­gen W. lebt jet­zt in ein­er anderen Stadt. Doch die Nacht wird er nicht
vergessen, er wird sein Leben lang entstellt bleiben. 

Mehrjährige Haft­strafen für Bran­dan­schlag auf Obdachlosen

(MOZ)Beeskow (ddp) Für den Bran­dan­schlag auf einen Obdachlosen in Beeskow sind
mehrjährige Gefäng­nis­strafen ver­hängt wor­den. Das Landgericht Frankfurt
(Oder) verurteilte den 19-jähri­gen Steven G. am Dien­stag zu vier Jahren und
zehn Monat­en Jugend­haft. Der 23 Jahre alte Ste­fan K. muss siebeneinhalb
Jahre hin­ter Git­ter. Bei­de wur­den des gemein­schaftlichen ver­sucht­en Mordes
und der schw­eren Kör­per­ver­let­zung schuldig gesprochen. 

Die bei­den Män­ner haben nach Überzeu­gung der Kam­mer am 16. Juni 2004 einen
hil­flosen Obdachlosen auf ein­er Park­bank aus niederen Beweg­grün­den beraubt
und anschließend angezün­det. Der damals 35-Jährige habe nur dank der
Zivil­courage ein­er Pas­san­tin und inten­sivmedi­zinis­ch­er Betreu­ung in einem
Kranken­haus über­lebt. 35 Prozent sein­er Hau­to­ber­fläche seien verbrannt,
sagte der Vor­sitzende Richter. Die Angeklagten hät­ten den Tod, dem das Opfer
nur knapp ent­gan­gen sei, bil­li­gend in Kauf genommen. 

Die Staat­san­wältin äußerte in ein­er ersten Reak­tion, das Urteil sei der Tat
und der Schuld angemessen. Sie hat­te sechs sowie neun Jahre Haft gefordert.
Auch der Anwalt des 19-Jähri­gen sagte, sein Man­dant sollte das Urteil
annehmen. Die Strafe liege nur wenig über den von ihm geforderten vier
Jahren. Dage­gen will der Vertei­di­ger des 23-Jähri­gen prüfen, ob er
Rechtsmit­tel ein­legt. Er hat­te auf Freis­pruch plädiert.

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