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Diskriminierende »Wohnfähigkeitsprüfung« von Flüchtlingen durch Stadt Potsdam vorerst ausgesetzt

Pos­i­tiv daran war, dass es für Flüchtlinge die Aufen­thalts­dauer in Gemein­schaft­sun­terkün­ften bis zu ihrem Auszug in Woh­nun­gen reduzierte. Neg­a­tiv, dass darin als Voraus­set­zung für ihren Umzug in eine Woh­nung eine soge­nan­nte »Prü­fung zur Wohn­fähigkeit« einge­führt wurde. Ein Nichtbeste­hen dieser Prü­fung führte zu einem weit­eren Verbleib in der Gemeinschaftsunterkunft.
Dieses Ver­fahren bew­ertete die Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg als diskri­m­inierend. Es wurde ein juris­tis­ches Gutacht­en in Auf­trag geben, um die Grun­drecht­mäßigkeit zu prüfen. Dieses Gutacht­en bestätigt, dass die im Unter­bringungskonzept vorge­se­hene soge­nan­nte »Wohn­fähigkeit­sprü­fung« im Sinne des Grundge­set­zes diskri­m­inierend und damit grun­drechtswidrig ist. Zudem äußern die Gutach­terIn­nen mas­sive daten­schutzrechtlichen Bedenken gegenüber dem Verfahren.
Im März 2014 wurde die Sozialdez­er­nentin und der Ober­bürg­er­meis­ter der Lan­deshaupt­stadt über das Ergeb­nis des Gutacht­ens in Ken­nt­nis geset­zt und aufge­fordert diskri­m­inierende Prax­is umge­hend einzustellen.
Die Ver­ant­wortlichen teil­ten nun mit, dass die Lan­deshaupt­stadt Pots­dam die »Wohn­fähigkeit­sprü­fung« von Flüchtlin­gen vor­erst aus­set­zt, bis eine ver­wal­tungsin­terne rechtliche Prü­fung abgeschlossen ist.
Die Antidiskri­m­inierungs­ber­atung Bran­den­burg begrüßt die vor­läu­fige Aus­set­zung aus­drück­lich. Dies zeigt, dass die Lan­deshaupt­stadt Pots­dam Bedenken ernst nimmt und die Verbesserung der Lebenssi­t­u­a­tion von Flüchtlin­gen durch ein diskri­m­inierungs­freies Ver­fahren ver­wirk­lichen will.
Es bleibt zu wün­schen, dass am Ende der Prü­fung durch die Lan­deshaupt­stadt ein Ergeb­nis ste­ht, welch­es die in dem Gutacht­en vorgeschla­ge­nen Alter­na­tivvorschläge berücksichtigt. 

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