(MAZ, 22.11.) POTSDAM Brandenburgs scheidender Datenschutzbeauftragter Alexander Dix hat den
Verfassungsschutz scharf kritisiert. Die Behörde nehme die Verletzung von
datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kauf und lasse darüber hinaus einen
“Mangel an Professionalität” erkennen, schreibt Dix in seinem
Tätigkeitsbericht für 2003.
Dix bezieht sich dabei auf ein Rundschreiben des Verfassungsschutzes, in dem
auf die Berichtspflicht von “Behörden, Betrieben, Einrichtungen des Landes”
gegenüber dem Verfassungsschutz aufmerksam gemacht wurde. Sie müssen laut
Gesetz von sich aus wirksam werden.
Dix kritisiert die Ministerien, die dieses Schreiben unverändert an ihre
Dienststellen weitergeleitet haben. Weder Gerichte noch Sozial- und
Jugendämter seien verpflichtet, relevante Informationen zu übermitteln. “Sie
dürfen der Verfassungsschutzbehörde nicht von sich aus
verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse mitteilen”. Eine Beschränkung
bestehe auch bei den Kommunen und Landkreisen. Das Sozialgeheimnis müsse
gewahrt werden.
Im Falle der Ämter könne nur auf Ersuchen des Verfassungsschutzes und nur im
Einzelfall Auskunft gegeben werden. “Für die Jugendämter besteht auch diese
Übermittlungsbefugnis nicht.” Von “wenig Professionalität” zeugt laut Dix
die Aufforderung des Verfassungsschutzes, diesen per E‑Mail oder Fax zu
informieren. Wer so vorgeht, nehme die Verletzung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen in Kauf, moniert Dix: “Personenbezogene Hinweise, die
unverschlüsselt per E‑Mail gegeben werden, können nicht nur von beliebigen
Dritten mitgelesen, sondern auch unbemerkt verändert werden.”