23. November 2004 · Quelle: MAZ

Dix kritisiert Verfassungsschutz

(MAZ, 22.11.) POTSDAM Bran­den­burgs schei­den­der Daten­schutzbeauf­tragter Alexan­der Dix hat den
Ver­fas­sungss­chutz scharf kri­tisiert. Die Behörde nehme die Ver­let­zung von
daten­schutzrechtlichen Bes­tim­mungen in Kauf und lasse darüber hin­aus einen
“Man­gel an Pro­fes­sion­al­ität” erken­nen, schreibt Dix in seinem
Tätigkeits­bericht für 2003. 

Dix bezieht sich dabei auf ein Rund­schreiben des Ver­fas­sungss­chutzes, in dem
auf die Bericht­spflicht von “Behör­den, Betrieben, Ein­rich­tun­gen des Landes”
gegenüber dem Ver­fas­sungss­chutz aufmerk­sam gemacht wurde. Sie müssen laut
Gesetz von sich aus wirk­sam werden. 

Dix kri­tisiert die Min­is­te­rien, die dieses Schreiben unverän­dert an ihre
Dien­st­stellen weit­ergeleit­et haben. Wed­er Gerichte noch Sozial- und
Jugendämter seien verpflichtet, rel­e­vante Infor­ma­tio­nen zu über­mit­teln. “Sie
dür­fen der Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde nicht von sich aus
ver­fas­sungss­chutzrel­e­vante Erken­nt­nisse mit­teilen”. Eine Beschränkung
beste­he auch bei den Kom­munen und Land­kreisen. Das Sozial­ge­heim­nis müsse
gewahrt werden. 

Im Falle der Ämter könne nur auf Ersuchen des Ver­fas­sungss­chutzes und nur im
Einzelfall Auskun­ft gegeben wer­den. “Für die Jugendämter beste­ht auch diese
Über­mit­tlungs­befug­nis nicht.” Von “wenig Pro­fes­sion­al­ität” zeugt laut Dix
die Auf­forderung des Ver­fas­sungss­chutzes, diesen per E‑Mail oder Fax zu
informieren. Wer so vorge­ht, nehme die Ver­let­zung datenschutzrechtlicher
Bes­tim­mungen in Kauf, moniert Dix: “Per­so­n­en­be­zo­gene Hin­weise, die
unver­schlüs­selt per E‑Mail gegeben wer­den, kön­nen nicht nur von beliebigen
Drit­ten mit­ge­le­sen, son­dern auch unbe­merkt verän­dert werden.”

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