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Dix: “Recht auf Akteneinsicht hat sich bewährt”

Pots­dam (dpa) Der schei­dende Daten­schutzbeauf­tragte Alexan­der Dix hat das
1998 in Bran­den­burg einge­führte Aktenein­sicht­srecht als Erfolg bezeichnet. 

“Es hat sich gut in der Prax­is bewährt”, sagte er in Pots­dam. “Dazu trug
auch die im ver­gan­genen Jahr vorgenommene Geset­zesän­derung bei.” Mit der
Nov­el­le sei die Vier- Wochen-Frist für die abschließende Bear­beitung von
Anträ­gen einge­führt wor­den. Zuvor hät­ten Bürg­er oft viele Monate auf eine
Antwort der Behör­den warten müsse. 

Außer­dem kön­nten jet­zt die Anträge auch elek­tro­n­isch gestellt wer­den. “Zur
sprich­wörtlichen gläser­nen Ver­wal­tung in Bran­den­burg ist es trotz aller
erre­icht­en Fortschritte allerd­ings noch ein weit­er Weg”, betonte Dix.
“Bish­er wird das Ein­sicht­srecht von den Men­schen noch nicht inten­siv genug
genutzt.” Dabei han­dle es sich um einen Prozess, der erst nach Jahren
erre­icht werde. 

Die Aktenein­sicht in den Behör­den­stuben konzen­triere sich vor­rangig auf
Unter­la­gen für die Stad­ten­twick­lung, Bauen und den Umweltschutz. Allerdings
ver­fügt Dix über keine Unter­la­gen über die Zahl der bewil­ligten Anträge.
“Lei­der veröf­fentlichen das Land und die meis­ten Kom­munen darüber keinerlei
Angaben”, sagte der ober­ste Daten­schützer. In seinem Büro gin­gen lediglich
die Beschw­er­den über abgelehnte Anträge ein. “Das sind jährlich etwa 40.”
Aus dieser Zahl lasse sich jedoch nicht schließen, wie viele Bürger
tat­säch­lich in die Akten der Ver­wal­tung Ein­blick nehmen könnten. 

Die einzige pos­i­tive Aus­nahme bei der Erhe­bung von Zahlen mache Potsdam.
Hier werde eine Sta­tis­tik über die Aktenein­sicht geführt. So seien von März
1998 bis bis Sep­tem­ber 2003 von 406 gestell­ten Anträ­gen 388 bewilligt
wor­den. “Das ist eine gute Zahl, die ich als Erfolg bew­erte”, sagte Dix. Als
Prob­lem beze­ich­nete er die Erhe­bung von Kosten. “Diese dür­fen keines­falls so
hoch sein, dass sie eine abschreck­ende Wirkung auf die Antragsteller
ausüben.” Deshalb beste­he nach dem Gesetz auch die Möglichkeit, keinen
einzi­gen Cent dafür zu fordern. Die Stadt Pots­dam habe einen
durch­schnit­tlichen Betrag von zehn Euro pro Antrag in Rech­nung gestellt. 

1998 war Bran­den­burg bei der Ein­führung des Akteneinsichtsrechts
bun­desweit­er Vor­re­it­er und musste viel Kri­tik ein­steck­en. “Inzwis­chen hat in
Deutsch­land ein Umdenken einge­set­zt”, ver­sicherte Dix. “Mit ähnlichen
geset­zlichen Regelun­gen haben die Län­der Berlin, Schleswig- Hol­stein und
Nor­drhein-West­falen nachge­zo­gen.” Im Bun­destag werde eben­falls über den
Entwurf eines Geset­zes zur Aktenein­sicht disku­tiert. “Die Zeichen für eine
Ver­ab­schiedung ste­hen gut.”

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