Potsdam (dpa) Der scheidende Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat das
1998 in Brandenburg eingeführte Akteneinsichtsrecht als Erfolg bezeichnet.
“Es hat sich gut in der Praxis bewährt”, sagte er in Potsdam. “Dazu trug
auch die im vergangenen Jahr vorgenommene Gesetzesänderung bei.” Mit der
Novelle sei die Vier- Wochen-Frist für die abschließende Bearbeitung von
Anträgen eingeführt worden. Zuvor hätten Bürger oft viele Monate auf eine
Antwort der Behörden warten müsse.
Außerdem könnten jetzt die Anträge auch elektronisch gestellt werden. “Zur
sprichwörtlichen gläsernen Verwaltung in Brandenburg ist es trotz aller
erreichten Fortschritte allerdings noch ein weiter Weg”, betonte Dix.
“Bisher wird das Einsichtsrecht von den Menschen noch nicht intensiv genug
genutzt.” Dabei handle es sich um einen Prozess, der erst nach Jahren
erreicht werde.
Die Akteneinsicht in den Behördenstuben konzentriere sich vorrangig auf
Unterlagen für die Stadtentwicklung, Bauen und den Umweltschutz. Allerdings
verfügt Dix über keine Unterlagen über die Zahl der bewilligten Anträge.
“Leider veröffentlichen das Land und die meisten Kommunen darüber keinerlei
Angaben”, sagte der oberste Datenschützer. In seinem Büro gingen lediglich
die Beschwerden über abgelehnte Anträge ein. “Das sind jährlich etwa 40.”
Aus dieser Zahl lasse sich jedoch nicht schließen, wie viele Bürger
tatsächlich in die Akten der Verwaltung Einblick nehmen könnten.
Die einzige positive Ausnahme bei der Erhebung von Zahlen mache Potsdam.
Hier werde eine Statistik über die Akteneinsicht geführt. So seien von März
1998 bis bis September 2003 von 406 gestellten Anträgen 388 bewilligt
worden. “Das ist eine gute Zahl, die ich als Erfolg bewerte”, sagte Dix. Als
Problem bezeichnete er die Erhebung von Kosten. “Diese dürfen keinesfalls so
hoch sein, dass sie eine abschreckende Wirkung auf die Antragsteller
ausüben.” Deshalb bestehe nach dem Gesetz auch die Möglichkeit, keinen
einzigen Cent dafür zu fordern. Die Stadt Potsdam habe einen
durchschnittlichen Betrag von zehn Euro pro Antrag in Rechnung gestellt.
1998 war Brandenburg bei der Einführung des Akteneinsichtsrechts
bundesweiter Vorreiter und musste viel Kritik einstecken. “Inzwischen hat in
Deutschland ein Umdenken eingesetzt”, versicherte Dix. “Mit ähnlichen
gesetzlichen Regelungen haben die Länder Berlin, Schleswig- Holstein und
Nordrhein-Westfalen nachgezogen.” Im Bundestag werde ebenfalls über den
Entwurf eines Gesetzes zur Akteneinsicht diskutiert. “Die Zeichen für eine
Verabschiedung stehen gut.”