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DNA-Analyse wird ab 1. November leichter

Bran­den­burgs Polizei ist für die geset­zliche Neuregelung der DNA-Analyse zum 1. Novem­ber „gut gerüstet“. Nach den Worten von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm wer­den die Analy­seka­paz­itäten im Labor das Lan­deskrim­i­nalamtes (LKA) durch die Ein­stel­lung von drei zusät­zlichen Experten aufge­stockt. Damit könne der erwartete zusät­zliche Bedarf an DNA-Analy­sen abgedeckt wer­den. Fern­er wur­den durch einen Ver­trag mit einem Fremd­la­bor externe Unter­suchungska­paz­itäten weit­er gesichert. Der neue Ver­trag sieht zudem erhe­blich gün­stigere Kon­di­tio­nen als bish­er vor. Das Labor soll Spe­ichel­proben von Per­so­n­en auswerten, die nach frei­williger Zus­tim­mung der Betrof­fe­nen oder auf Grund eines richter­lichen Beschlusses nachträglich unter­sucht wer­den sollen.

Schön­bohm betonte: „Die DNA-Analyse hat sich in den let­zten Jahren als bahn-brechen­des Erfol­gsin­stru­ment der Ver­brechens­bekämp­fung erwiesen. Mit ihrer Hil­fe kon­nten selb­st lange zurück­liegende Straftat­en aufgek­lärt wer­den. Sie dient damit der Abschreck­ung von Straftätern und dem Schutz weit­er­er poten­tieller Opfer, aber auch der Ent­las­tung Unschuldiger.“

Der Innen­min­is­ter erneuerte zugle­ich seine Forderung nach ein­er Besei­t­i­gung der auch nach dem 1. Novem­ber noch beste­hen­den geset­zlichen Beschränkun­gen für die DNA-Analyse. „Die DNA-Analyse muss deshalb über­all dort möglich wer­den, wo wir auch jet­zt schon Fin­ger­ab­drücke von Tatverdächti­gen nehmen. Wir dür­fen es nicht zulassen, dass Ver­brech­er frei herum­laufen, nur weil unbe­grün­dete Sor­gen vor dem ‚gläser­nen Men­schen’ die vorhan­de­nen Möglichkeit­en block­ieren. Die jet­zt erweit­erten Möglichkeit­en zur DNA-Analyse sind deshalb zwar ein wichtiger, aber let­ztlich nicht aus­re­ichen­der Fortschritt.“

In Bran­den­burg kon­nten durch Tre­f­fer in der zen­tralen DNA-Analyse-Datei (DAD) beim Bun­deskrim­i­nalamt in Wies­baden bis­lang 24 Straftat­en gegen das Leben, 16 Sex­u­alde­lik­te sowie 51 Raub- und Erpres­sungsstraftat­en und 376 Eigen­tumsstraftat­en aufgek­lärt wer­den. Darunter befan­den sich mehrere Tötungs­de­lik­te, wie die Ver­brechen an der 17-jähri­gen Ann-Christin aus dem Jahr 1986 und an der 13-jähri­gen Maja aus dem Jahr 1988, mehrere schwere Verge­wal­ti­gun­gen und die Aus­set­zung eines Säuglings im Jahre 2002. Bran­den­burg hat bis­lang DNA-Muster von 7.500 Per­so­n­en und 2.500 Spuren in die zen­trale DNA-Analyse-Datei eingegeben. Ins­ge­samt sind dort 350.000 Per­so­n­en und fast 77.000 Spuren­dat­en gespeichert.

Die Geset­zän­derung, die am 1. Novem­ber in Kraft tritt, enthält unter anderem die Stre­ichung des Richter­vor­be­haltes sowohl für die Unter­suchung anonymer Spuren als auch für die Ent­nahme und Unter­suchung von Kör­perzellen bei Ein­willi­gung des Betrof­fe­nen oder bei Gefahr im Verzug. Zudem wer­den die bish­er frei­willi­gen Rei­hen­gen­tests auf eine geset­zliche Grund­lage gestellt. Fern­er sieht das Gesetz vor, eine DNA-Analyse für Zwecke kün­ftiger Strafver­fahren nicht nur bei erhe­blichen Straftat­en und allen Sex­u­alde­lik­ten, son­dern auch bei wieder­holter Bege­hung nicht erhe­blich­er Straftat­en zuzulassen.

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