Brandenburgs Polizei ist für die gesetzliche Neuregelung der DNA-Analyse zum 1. November „gut gerüstet“. Nach den Worten von Innenminister Jörg Schönbohm werden die Analysekapazitäten im Labor das Landeskriminalamtes (LKA) durch die Einstellung von drei zusätzlichen Experten aufgestockt. Damit könne der erwartete zusätzliche Bedarf an DNA-Analysen abgedeckt werden. Ferner wurden durch einen Vertrag mit einem Fremdlabor externe Untersuchungskapazitäten weiter gesichert. Der neue Vertrag sieht zudem erheblich günstigere Konditionen als bisher vor. Das Labor soll Speichelproben von Personen auswerten, die nach freiwilliger Zustimmung der Betroffenen oder auf Grund eines richterlichen Beschlusses nachträglich untersucht werden sollen.
Schönbohm betonte: „Die DNA-Analyse hat sich in den letzten Jahren als bahn-brechendes Erfolgsinstrument der Verbrechensbekämpfung erwiesen. Mit ihrer Hilfe konnten selbst lange zurückliegende Straftaten aufgeklärt werden. Sie dient damit der Abschreckung von Straftätern und dem Schutz weiterer potentieller Opfer, aber auch der Entlastung Unschuldiger.“
Der Innenminister erneuerte zugleich seine Forderung nach einer Beseitigung der auch nach dem 1. November noch bestehenden gesetzlichen Beschränkungen für die DNA-Analyse. „Die DNA-Analyse muss deshalb überall dort möglich werden, wo wir auch jetzt schon Fingerabdrücke von Tatverdächtigen nehmen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Verbrecher frei herumlaufen, nur weil unbegründete Sorgen vor dem ‚gläsernen Menschen’ die vorhandenen Möglichkeiten blockieren. Die jetzt erweiterten Möglichkeiten zur DNA-Analyse sind deshalb zwar ein wichtiger, aber letztlich nicht ausreichender Fortschritt.“
In Brandenburg konnten durch Treffer in der zentralen DNA-Analyse-Datei (DAD) beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden bislang 24 Straftaten gegen das Leben, 16 Sexualdelikte sowie 51 Raub- und Erpressungsstraftaten und 376 Eigentumsstraftaten aufgeklärt werden. Darunter befanden sich mehrere Tötungsdelikte, wie die Verbrechen an der 17-jährigen Ann-Christin aus dem Jahr 1986 und an der 13-jährigen Maja aus dem Jahr 1988, mehrere schwere Vergewaltigungen und die Aussetzung eines Säuglings im Jahre 2002. Brandenburg hat bislang DNA-Muster von 7.500 Personen und 2.500 Spuren in die zentrale DNA-Analyse-Datei eingegeben. Insgesamt sind dort 350.000 Personen und fast 77.000 Spurendaten gespeichert.
Die Gesetzänderung, die am 1. November in Kraft tritt, enthält unter anderem die Streichung des Richtervorbehaltes sowohl für die Untersuchung anonymer Spuren als auch für die Entnahme und Untersuchung von Körperzellen bei Einwilligung des Betroffenen oder bei Gefahr im Verzug. Zudem werden die bisher freiwilligen Reihengentests auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Ferner sieht das Gesetz vor, eine DNA-Analyse für Zwecke künftiger Strafverfahren nicht nur bei erheblichen Straftaten und allen Sexualdelikten, sondern auch bei wiederholter Begehung nicht erheblicher Straftaten zuzulassen.