(MAZ) In der Frage von DNA-Tests bei der Verbrechensbekämpfung bewegen sich
Brandenburgs Koalitionspartner aufeinander zu. Innenminister Jörg Schönbohm
(CDU) begrüßte am Montag, dass sich die SPD inzwischen offenbar der Haltung
seiner Partei zum genetischen Fingerabdruck angenähert habe. Die
innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Britta Stark, hatte
sich zuvor “für eine teilweise Ausweitung der DNA-Tests” ausgesprochen.
Grundbedingung sei jedoch die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte.
Um sie zu schützen, schlägt die SPD-Politikerin vor, die missbräuchliche
Nutzung von DNA-Daten unter Strafe zu stellen. Jetzt müsse abgewartet
werden, wie sich die SPD-Fraktion insgesamt positioniere, sagte Schönbohm.
Offenbar sei diese aber auf dem richtigen Weg. DNA-Tests wirkten auf
potenzielle Täter abschreckend. Die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen
würden keinesfalls mehr als bei einem normalen Fingerabdruck eingeschränkt.
Nun sei die Landesregierung gefordert, eine entsprechende
Bundesratsinitiative einzubringen.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) kritisierte Starks Äußerungen als
“halbherzig”. Deren Vorschlag bleibe “unkonkret und nicht fassbar”, sagte
der BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch. So sei unklar, was Stark meine:
nur eine stärkere Nutzung von DNA-Analysen im Rahmen geltenden Rechts oder
eine Gleichsetzung des “genetischen Fingerabdrucks” mit dem herkömmlichen
Fingerabdruck.
Die SPD-Fraktion müsse “klar positiv” Farbe zur Gesetzesinitiative der
Länder Hessen, Bayern, Hamburg, Saarland und Thüringen bekennen und so den
Weg für ein Ja Brandenburgs im Bundesrat frei machen, forderte Bauch. Die
Initiative strebt eine Gleichstellung von DNA- Tests mit der
erkennungsdienstlichen Behandlung und den Fortfall des Richtervorbehalts an.
“Das Thema ist vielschichtig und muss in Ruhe diskutiert werden”, bemerkte
der Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Florian Engels und wies gleichzeitig
die Kritik des Bundes Deutscher Kriminalbeamter als unbegründet zurück.