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Hätschelhans” und seine Bande

Hätschel­hans” und seine Bande

Wie eine ras­sis­tis­che Ter­ror­gruppe im Havel­land zehn Monate ihr Unwesen
treiben konnte

(MAZ) POTSDAM Während die Vor­sitzende des 1. Großen Straf­se­n­ats des Brandenburgischen
Ober­lan­des­gerichts, Gisela Thaeren-Daig, in ihrer mehr als zweistündigen
Urteils­be­grün­dung darüber sin­nierte, wie es so weit kom­men kon­nte, dass
zwölf 14- bis 18-jährige Schüler und Lehrlinge plan­mäßig rassistisch
motivierte Bran­dan­schläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er Betreiber im
Havel­land verübten, beze­ich­nete im Gerichtssaal der Vater eines
Angeklagten die Rich­terin wieder­holt leise als ein “Stück Scheiße”. Und
als die Rich­terin den 20 Jahre alten Haup­tangeklagten Christo­pher H. für
dessen frem­den­feindliche Auf­fas­sung kri­tisierte, “die Aus­län­der” nähmen
“den Deutschen” “die Arbeit­splätze” weg, grum­melte der Mann in der
drit­ten Sitzrei­he: “Stimmt doch.” Nach der Ver­hand­lung meinte vor dem
Gebäude des Amts­gerichts Pots­dam auch eine Frau, man habe “von der
Rich­terin nichts anderes erwartet”. Alles werde verdreht. 

Er habe eine christliche Erziehung erhal­ten, hat­te Christo­pher H., der
Rädels­führer der ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung “Freiko­rps”, dem Gericht
während der zumeist nichtöf­fentlichen Ver­hand­lun­gen erzählt. Gegen Juden
habe er nichts, meinte der junge Mann aus Pausin bei Nauen, der nach
seinem Abitur mit der Durch­schnittsnote 2,6 eigentlich eine Kar­riere als
Beruf­s­sol­dat bei der Bun­deswehr anges­teuert hat­te. Auf dem Anzeigefeld
seines von der Polizei beschlagnahmten Handys erschien allerd­ings die
Karikatur eines Juden vor dem Konzen­tra­tionslager Buchen­wald mit einem
Zu-Satz, den Rich­terin Thaeren-Daig mit kein­er christlichen Erziehung
erk­lären kon­nte: “Ich habe Hunger, mir ist kalt, lasst mich schnell nach
Buchenwald.” 

Es sei dem Sen­at nicht gelun­gen zu erk­lären, warum sich die angeklagten
jun­gen Män­ner “als Her­ren über andere erhöht­en”, räumte Thaeren-Daig
ein. Die Gerichtsver­hand­lung habe nicht bewiesen, dass die Eltern ihre
Kinder zu Intol­er­anz und Frem­den­feindlichkeit erzo­gen hät­ten. Dennoch
müssten im Leben­sum­feld der Jugendlichen zahlre­iche Erwachsene
Grund­la­gen für das ras­sis­tis­che Gedankengut gelegt haben, ver­mutete die
Richterin. 

“Am lieb­sten het­ze ich gegen Juden” 

Die bei den Mit­gliedern der Ter­rorzelle ent­deck­ten rechtsextremen
Devo­tion­alien recht­fer­ti­gen nach Auf­fas­sung des Sen­ats die Bezeichnung
als “Neon­azis”. Bei einem Mit­glied fand die Polizei eine Fahne der
ver­bote­nen, mil­i­tan­ten recht­sex­tremen Grup­pierung “Blood & Hon­our”, auf
dem Com­put­er eines anderen leuchtete als Bild­schirm­schon­er der Text
“Deutsch­land den Deutschen, Aus­län­der raus”. Beliebt in der Gruppe war
auch das Lied der ver­bote­nen Neon­azi-Band “Landser” mit dem Titel “Der
Het­zer” und der Textzeile “Am lieb­sten het­ze ich gegen Juden. Und gegen
Kanaken, die belagern unser Land”. An der neon­azis­tis­chen Propaganda,
die teil­weise auch in den Jugendz­im­mern hing, nahm in den Familien
offen­bar nie­mand ern­sthaft Anstoß. Auch in der Schule sowie der
Frei­willi­gen Feuer­wehr, in der mehrere Jugendliche mitwirk­ten, reagierte
nie­mand auf die recht­sex­treme Gesin­nung. Die Serie von Brandstiftungen
wurde nur durch einen Zufall aufgek­lärt, weil ein Dorf­polizist Zeuge
eines Tele­fonge­spräch­es über die Anschläge wurde. 

Die jun­gen Angeklagten, die mit ihren Bran­dan­schlä­gen laut Gericht
“vorsät­zlich die strafrechtlich geschützten Grund­la­gen des friedlichen
Zusam­men­lebens” störten, entstammten nicht von Alko­holmiss­brauch und
Gewalt geprägten Fam­i­lien, son­dern vielmehr “bürg­er­lich geordneten
Ver­hält­nis­sen”, so die Sen­atsvor­sitzende. Die Täter besucht­en die
Schule, macht­en ihre Abschlüsse, erhiel­ten eine Lehrstelle. Schlosser
war der Vater des einen, Bau­mas­chin­ist, Infor­ma­tion­stech­niker, Tischler,
Kraft­fahrer oder Elek­tromon­teur waren die Väter von anderen. Manche
Eltern hat­ten es finanziell zu etwas gebracht, einige ein eigenes
Ein­fam­i­lien­haus gebaut. 

Als Christo­pher H. im Alter von 16 Jahren begann, zwei bis drei Jahre
jün­gere Schüler um sich zu scharen und mit ihnen im Wald neben dem Hof
der Eltern mil­itärische Spiele in Uni­for­men zu ver­anstal­ten, hat­ten H.s
Eltern nichts einzuwen­den. Sie seien vielmehr froh gewe­sen, so das
Gericht, dass ihr einzel­gän­gerisch­er “Hätschel­hans”, wie ein Verteidiger
ihn nan­nte, nicht mehr allein war. Christo­pher H. wurde auch dann nicht
zurecht­gewiesen, als der Tre­ff­punkt auf dem Hof mit einer
Reich­skriegs­flagge verklei­det wurde und recht­sex­treme Musik aus der
Sche­une tönte. 

Manche Opfer leben noch heute in Angst 

Vor den jun­gen Gle­ich­gesin­nten hielt der “beseelte Ausländerhasser”
(Thaeren-Daig) Christo­pher H. immer öfter Het­zre­den gegen Aus­län­der. Sie
hät­ten “nicht das Recht, sich hier niederzu­lassen”, und seien kriminell,
lautete der Tenor. “Wenn man rechts ist, hat man auch was gegen
Aus­län­der”, set­zte sich als Mei­n­ungsmuster all­ge­mein durch. Im Sommer
2003 glaubte H., Het­zti­raden allein reicht­en nicht aus. Man müsse etwas tun. 

Bei ein­er von ihm ein­berufe­nen Ver­samm­lung nahe dem elter­lichen Hof
grün­de­ten die jun­gen Neon­azis die mil­i­tante Untergrundorganisation
“Freiko­rps”. H. wurde als Anführer anerkan­nt, zwei weit­ere Jung­nazis zu
Schrift­führer und Kassier­er bes­timmt. Man vere­in­barte Fahrübungen,
redete über Fluchtwege und falsche Ali­bis. Ein Ver­lassen der Gruppe
wurde als “Ver­rat” stig­ma­tisiert. Das in dem Grün­dung­spro­tokoll notierte
Ziel der Kam­er­ad­schaft war es, Bran­dan­schläge auf Imbisse ausländischer
Betreiber zu verüben, um deren wirtschaftliche Exis­ten­z­grund­lage zu
ver­nicht­en. Zwis­chen der Grün­dung von “Freiko­rps” im August 2003 und der
Zer­schla­gung der Bande durch die Polizei im Juni 2004 wur­den manche
Imbisse sog­ar mehrfach angezün­det. Die Ver­sicherungssum­men würden
unbezahlbar wer­den und die Betreiber zum Ver­lassen des Havellands
zwin­gen, so das Kalkül. Manche der Opfer leben noch heute in Angst. 

Selb­stver­ständlich, so Sen­atsvor­sitzende Thaeren-Daig, sei das
“Freiko­rps” nicht mit Ter­ror­grup­pen wie al-Qai­da ver­gle­ich­bar. Doch auch
bei den jun­gen Leuten aus dem Havel­land “lag eine terroristische
Zielset­zung vor”, wie die Gen­er­al­staat­san­waltschaft in ihrer Anklage
her­aus­gear­beit­et hat­te. Die Anschläge richteten sich nicht gegen
indi­vidu­elle Aus­län­der, son­dern “gegen Aus­län­der als Aus­län­der” und
somit “gegen die Unan­tast­barkeit der Würde jedes einzel­nen”. “Freiko­rps”
wollte nicht nur Aus­län­der aus dem Havel­land und schließlich aus ganz
Bran­den­burg vertreiben, son­dern auch Zuzugs­bere­ite durch Einschüchterung
abschreck­en. Dadurch wäre ein “großer Anse­hensver­lust des Landes
Bran­den­burg möglich” gewesen. 

Es war von Säu­berun­gen die Rede

Am Ende des Pots­damer Neon­azi-Prozess­es stellt das Gericht fest: Angeklagte
woll­ten Aus­län­der vertreiben

(BM) Pots­dam — Christo­pher H. wirk­te klein und schmächtig zwis­chen seinen
Bewach­ern im Pots­damer Amts­gericht. Und es erschien angesichts seiner
kör­per­lichen Unter­legen­heit fast grotesk, als Hand­schellen aufgeschlossen
wur­den und die Jus­tizbe­di­en­steten arg­wöh­nisch in sein­er Nähe blieben. Doch
die Sicher­heitsvorkehrun­gen kamen nicht von unge­fähr. Der Abi­turi­ent war
Chef ein­er Bande, die zwis­chen August 2003 und Mai 2004 im Havel­land neun
Bran­dan­schläge auf Geschäfte von Türken und Viet­name­sen verübte. 

Der 20 Jahre alte “Rädels­führer” bekam vom 1. Straf­se­n­at des Brandenburger
Ober­lan­des­gericht­es auch die mit Abstand höch­ste Jugend­strafe: viereinhalb
Jahre wegen Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung und Brandstiftung.
Elf andere junge Män
ner — Auszu­bildende, Schüler, fünf von ihnen besitzen
die Fach­hochschul­reife — erhiel­ten Bewährungsstrafen zwis­chen acht Monaten
und zwei Jahren; der Sen­at wird ihnen zugute gehal­ten haben, daß sie unter
der Kura­tel von Christo­pher H. standen. Er soll schon als 14jähriger in
seinem bran­den­bur­gis­chen Dorf mit Jün­geren Kriegsspiele ver­anstal­tet haben.
Richtig ernst, sagte die Sen­atvor­sitzende Gisela Thaeren-Daig, sei es im
Juli 2003 gewor­den. Da hat­te H. auf einem Feld in Span­dau die Kameradschaft
“Freiko­rps” gegrün­det. Es gab einen Schrift­führer, einen Kassier­er, ein
Pro­tokoll. Auch die Ziele waren klar definiert: “Aus­län­der soll­ten aus der
Gegend ver­trieben wer­den”, beschrieb es Gisela Thaeren-Daig. Es sei unter
den jun­gen Leuten von “Säu­berun­gen” die Rede gewe­sen. Das stelle sie “auf
eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Ver­brech­ern”. Dabei habe es inner­halb der
Kam­er­ad­schaft zwei Grup­pen gegeben: Während sich ein Teil nur als
Kraft­fahrer oder für andere Hil­fs­di­en­ste zur Ver­fü­gung stellte, war der
andere auch zu Anschlä­gen bereit. 

Ein wirk­lich­es Motiv für die recht­sex­treme Geis­te­shal­tung, resümierte die
Rich­terin, habe der Sen­at nicht find­en kön­nen. Die Angeklagten kämen
keineswegs — wie so oft bei ähn­lichen Fällen — aus dissozialen
Ver­hält­nis­sen. Die Eltern seien “das, was man bürg­er­lich nen­nt”, hätten
Arbeit, meist eigene Häuser, auch die Angeklagten selb­st hät­ten durch
Schu­la­b­schlüsse und Lehrverträge einen ordentlichen Start ins Leben gehabt.
Bemerkenswert sei aber schon, wie wenig die Hin­wen­dung der Angeklagten zum
Recht­sex­trem­is­mus aufge­fall­en sei. Deut­lich gewor­den sei es nur bei der
Mut­ter des Rädels­führers. Sie habe den Sohn “nach­haltig unter­stützt”. Gegen
die Frau läuft ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Bei­hil­fe zur Brandstiftung. 

Aber auch andere, sagte Rich­terin Thaeren-Daig, hät­ten etwas mitbekommen
haben müssen. Nach den Fes­t­nah­men wur­den bei den jun­gen Leuten, die bis auf
eine Aus­nahme bei den Eltern wohn­ten, Nazi-Devo­tion­alien gefun­den; ebenso
das aus dem Inter­net herun­terge­ladene Buch “Mein Kampf”, Sprengstoff und
zuhauf CDs mit ein­schlägiger Musik: “Mit het­zen­den, wider­lichen Tex­ten, die
zur Gewalt gegen Fremde und Schwule aufrufen”, sagte Rich­terin Thaeren-Daig. 

Vor Gericht hät­ten die Angeklagten erk­lärt, sich vom Rechtsextremismus
abgewen­det zu haben. “Wir müssen das so zur Ken­nt­nis nehmen”, sagte sie
skep­tisch, “wir kön­nen ihnen nicht in die Köpfe gucken.” 

Neon­azis als Ter­ror­gruppe verurteilt

Jugendliche zün­de­ten Läden von Aus­län­dern an

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM, 7. März. Im ersten Ter­ror­is­mus-Prozess Bran­den­burgs verurteilte das
Ober­lan­des­gericht am Mon­tag in Pots­dam zwölf Neon­azis zu teils mehrjährigen
Jugend­strafen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Neon­azis aus
dem Havel­land zwis­chen August 2003 und Mai 2004 ins­ge­samt zehn
Bran­dan­schläge auf asi­atis­che und türkische Imbissstände verübten. Der
20-jährige Rädels­führer erhielt viere­in­halb Jahre Jugend­haft. Die übrigen
elf Angeklagten, zur Tatzeit zwis­chen 14 und 18 Jahre alt, bekamen
Jugend­strafen von acht Monat­en bis zu zwei Jahren, die zur Bewährung
aus­ge­set­zt wurden. 

Elf der Angeklagten sind wegen der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vereinigung
verurteilt wor­den, ein Angeklagter, der später zur Gruppe gestoßen war,
wurde wegen Beteili­gung an den Bran­dan­schlä­gen belangt. Die Jugendlichen
hat­ten sich selb­st als “Freiko­rps” beze­ich­net und die Imbissstände nachts in
Brand geset­zt. Dabei ent­stand ein Sach­schaden von 800 000 Euro, Menschen
wur­den nicht verletzt. 

In der Urteils­be­grün­dung hieß es, wer aus­ländis­chen Mit­bürg­ern aus
Frem­den­hass das Recht abspreche, gle­ich­berechtigt am wirtschaftlichen Leben
teilzunehmen, störe vorsät­zlich die Grund­lage des freiheitlichen
Zusam­men­lebens und stelle sich auf eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Verbrechern.
Die Richter stell­ten auch fest, dass es in der Schule keine ausreichende
Auseinan­der­set­zung mit dem offenkundig recht­sex­tremen Auftreten des
Haup­tangeklagten gegeben habe. Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) beze­ich­nete das Urteil als “streng, aber angemessen”. 

Inzwis­chen ermit­telt die Staat­san­waltschaft Pots­dam auch gegen die Mutter
des Haup­tangeklagten — wegen Bei­hil­fe. Sie soll die Tat­en ihres Sohnes
geduldet haben. 

Viere­in­halb Jahre für den Rädelsführer

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Der Vor­wurf, ein­er ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung anzuge­hören, wiegt
schw­er. Deshalb hat­ten die Vertei­di­ger der zwölf jun­gen Neon­azis, die seit
fast drei Monat­en vor dem Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht standen, immer
wieder ver­sucht, die Serie von zehn Bran­dan­schlä­gen auf aus­ländis­che Imbisse
als “Kinderkram” ein­er Gruppe von Pubertieren­den darzustellen. Doch am
Mon­tag wur­den elf der zwölf Jugendlichen für schuldig befun­den, Mit­glied der
neon­azis­tis­chen Ter­ror­gruppe “Freiko­rps” gewe­sen zu sein. Es war die erste
Verurteilung dieser Art in Brandenburg. 

Die Ein­stu­fung richte sich nicht danach, ob die Anschläge mit denen des
Ter­ror­net­zw­erkes El Kai­da ver­gle­ich­bar seien oder ob die Täter “gefährlich”
aussähen, sagte die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig. Entscheidend
sei, dass die Gruppe das friedliche Zusam­men­leben mit Aus­län­dern durch
Anschläge zer­stören wollte. “Sie haben sich zu ein­er Untergrundorganisation
zusam­mengeschlossen, um mit Bran­dan­schlä­gen die wirtschaftliche
Exis­ten­z­grund­lage von Aus­län­dern im Havel­land zu ver­nicht­en und diese zu
vertreiben”, sagte die Richterin. 

Den Haup­tangeklagten Christo­pher H. beze­ich­nete das Gericht als “beseel­ten
Aus­län­der­has­s­er”. Der 20-jährige Abi­turi­ent wollte ABC-Waf­fen­spezial­ist bei
der Bun­deswehr wer­den. Er habe den Plan geschmiedet und umge­set­zt, eine
“Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion mit gle­ich­gesin­nten recht­sex­tremen Per­so­n­en zu
gründen”. 

Toleriert, gebil­ligt, ignoriert 

Demon­stra­tio­nen oder Het­zre­den hätte sie als wirkungs­los zur Durchsetzung
ihrer Ziele ange­se­hen. “Sie woll­ten die Gegend von Aus­län­dern säu­bern, wie
sie es nan­nten”, sagte sie. Viere­in­halb Jahre muss Christo­pher H. ins
Gefäng­nis. Die anderen Angeklagten erhiel­ten Bewährungsstrafen. 

Das Gericht ver­suchte zu ergrün­den, warum aus den jun­gen Män­nern, die aus
“geord­neten Ver­hält­nis­sen” stam­men, Neon­azis wur­den. Die Ver­ant­wor­tung dafür
sieht die Rich­terin im Umfeld der Täter. Die Angeklagten hät­ten “sel­ten
Aus­län­der ken­nen gel­ernt und hat­ten auch kein Inter­esse daran”, sagte sie.
“Viele Erwach­sene müssen die Grund­lage dafür gelegt haben, dass sie
intol­er­ant wur­den und sich als Her­ren­men­schen auf­führten.” Die Eltern hätten
es toleriert, gebil­ligt oder ignori­ert, dass ihre Söhne — zur Tatzeit
2003/2004 zwis­chen 14 und 18 Jahre alt — in ihren Zimmern
Reich­skriegs­fah­nen, Hak­enkreuze, NSDAP-Abze­ichen hän­gen hat­ten und
massen­haft Musik­träger und Sym­bole von teil­weise ver­bote­nen rechtsextremen
Bands oder Organ­i­sa­tio­nen zusam­men tru­gen. Ein­er besaß Muni­tion und
Sprengstoff. Sie fotografierten sich bei Par­tys mit Hit­ler­gruß, einige luden
sich Hitlers “Mein Kampf” aus dem Inter­net auf den Com­put­er. Sie schickten
sich Bild­nachricht­en auf ihre Handys, die einen jüdisch ausse­hen­den Mann vor
dem KZ Buchen­wald zeigte. Dazu der Spruch: “Ich hab′ Hunger, mir ist kalt.
Lasst mich schnell nach Buchenwald.” 

Die Rich­terin sagte: “Sie kon­nten ihren krim­inellen Nei­gun­gen nachgehen,
unbe­hel­ligt von den Erwach­se­nen.” Die Mut­ter des Rädels­führers habe ihn
sog­ar unter­stützt. Zwar hät­ten die Angeklagten ihre Tat­en im Prozess
bedauert, ob dies glaub­haft sei, sei unklar geblieben. 

Das Gericht stufte die Gruppe ein­deutig als ter­ror­is­tis­che V
ere­ini­gung ein.
Die Jugendlichen hat­ten ein Grün­dung­spro­tokoll unterze­ich­net und
Mit­glieds­beiträge kassiert. Sie hat­te eine feste Hier­ar­chie mit Anführer und
Schrift­führer, mit Mit­gliedern, die die Brand­sätze war­fen oder als Fahrer
fungierten, Ali­bis beschafften und Fluchtwege auskund­schafteten. “Es wurden
Arm­binden mit der Auf­schrift Freiko­rps bestellt”, sagte die Rich­terin. Die
Angeklagten hat­ten sog­ar disku­tiert, sich ihre Blut­grup­pen ein­tä­towieren zu
lassen — ganz nach Vor­bild der SS

Beson­ders hohes Risiko in Brandenburg

(Berlin­er Zeitung) Und die Zahl recht­sex­trem­istis­ch­er Gewalt- und Straftat­en nimmt in
Bran­den­burg seit Jahren zu. Allein im ver­gan­genen Jahr stiegen die rechten
Gewalt­tat­en um 20 Prozent auf 105 Fälle an. Darunter waren auch zwei Fälle
von ver­suchtem Totschlag. So kon­nte ein türkisch­er Imbiss-Besitzer in Brück
(Pots­dam-Mit­tel­mark) einen Brand­satz, der in seine Gast­stätte geschleudert
wor­den war, noch rechtzeit­ig löschen. Ins­ge­samt stieg die Zahl
recht­sex­trem­istis­ch­er Straftat­en um 58 Fälle auf 1 051 Fälle. 

Recht­sex­treme Gewalt­täter sind zu 83 Prozent Jugendliche unter 21 Jahren.
Viele Tat­en wer­den spon­tan aus der Gruppe und unter Alkoholeinfluss
began­gen. Doch daneben gibt es straff organ­isierte Neon­azi-Grup­pierun­gen wie
etwa den so genan­nten Märkischen Heimatschutz, der rechtsextremistische
Pro­pa­gan­da betreibt. Nach Erken­nt­nis­sen der Staat­san­waltschaft wird der
Heimatschutz auch mit Sachbeschädi­gun­gen in zwei Arbeit­sagen­turen in
Verbindung gebracht. 

Keine Zuschüsse mehr 

Bran­den­burg gilt bei führen­den Köpfen der Neon­azi-Szene als sicheres
Rück­zugs­land. Eine dubiose Grup­pierung namens “Nationale Bewe­gung” wird
zudem für Bran­dan­schläge auf den Jüdis­chen Fried­hof in Pots­dam und auf
mehrere Imbissstände in den Jahren 2000 und 2001 ver­ant­wortlich gemacht.
Selb­st in Sicher­heit­skreisen bezweifelt man aber inzwis­chen, ob eine solche
Gruppe je wirk­lich existiert hat. 

Während die recht­sex­treme Gewalt einen neuen Höhep­unkt erre­icht hat,
stre­icht die Lan­desregierung dem Vere­in “Opfer­per­spek­tive” die Zuschüsse.
Der Vere­in küm­mert sich inten­siv um die Opfer rechter Gewalt. “Wir haben 45
000 Euro für dieses Jahr beantragt, aber nicht bekom­men”, sagt Dominique
John von der Opfer­per­spek­tive. Dadurch seien auch die 200 000 Euro aus dem
Bun­de­spro­gramm Civ­i­tas gefährdet, da sie durch die Lan­desmit­tel kofinanziert
wer­den müssten. Im ersten Hal­b­jahr 2005 habe der Vere­in noch ein­mal 100 000
Euro erhal­ten — aus Bundesmitteln. 

Neon­azi-Bande verurteilt

Erst­mals in Bran­den­burg wur­den Recht­sradikale als Ter­ror­is­ten eingestuft

(MAZ) POTSDAM Erst­mals sind in Bran­den­burg Neon­azis als Ter­ror­is­ten verurteilt
wor­den. Das Bran­den­bur­gis­che Ober­lan­des­gericht (OLG) verurteilte gestern in
Pots­dam elf der zwölf jun­gen Angeklagten wegen Grün­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung und fol­gte damit im Wesentlichen der Anklage der
Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg. Es war die bundesweit
erste Verurteilung nach der Änderung des Para­graphen 129 a im Dezem­ber 2003,
der die Bil­dung ter­ror­is­tis­ch­er Vere­ini­gun­gen verfolgt. 

Der 20-jährige Rädels­führer der recht­sex­tremen Untergrundorganisation
“Freiko­rps”, der Abi­turi­ent Christo­pher H. aus Pausin im Havel­land, wurde zu
viere­in­halb Jahren Haft verurteilt, die elf Mit­täter bekamen
Bewährungsstrafen zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. Einige hatten
ges­tanden, Bran­dan­schläge verübt zu haben. Zwis­chen August 2003 und Mai 2004
hat­ten Mit­glieder der Organ­i­sa­tion zehn Bran­dan­schläge auf Imbissbuden
aus­ländis­ch­er Betreiber im Havel­land verübt und dabei einen Sach­schaden von
etwa 800 000 Euro angerichtet. 

“Wenn sich elf junge Män­ner zu ein­er Vere­ini­gung zusam­men­schließen, ‚um das
Havel­land von Aus­län­dern zu säu­bern′, ist das ter­ror­is­tisch”, betonte die
Vor­sitzende Rich­terin des 1. Großen Straf­se­n­ats des OLG, Gisela
Thaeren-Daig, in der Urteils­be­grün­dung. Das im Grün­dung­spro­tokoll von
“Freiko­rps” notierte Ziel war es, Aus­län­der aus dem Havel­land und
schließlich aus ganz Bran­den­burg zu vertreiben. Wer so das friedliche
Zusam­men­leben störe, stelle sich “auf eine Stufe mit rassistischen
Ver­brech­ern”, so Thaeren-Daig. 

Mit den nach Jugen­drecht gefäll­ten Urteilen fol­gte das Gericht weitgehend
den Anträ­gen der Gen­er­al­staat­san­waltschaft, die gegen das Urteil keine
Rechtsmit­tel ein­le­gen will. Der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten Christopher
H. kündigte hinge­gen Revi­sion an. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) würdigte das Urteil als Entschei­dung mit
Augen­maß. Es zeige sich, dass hier die Sozialkon­trolle durch Eltern, Schule
und Vere­ine ver­sagt habe. Nötig sei eine bre­ite Diskus­sion über die Ursachen
von Recht­sex­trem­is­mus in der Gesellschaft. 

Haft für recht­sex­treme Terroristen

Im Pots­damer “Freikorps”-Prozess erge­hen harte Urteile: Die Gruppe, die
Anschläge gegen Geschäfte von Zuwan­der­ern verübt hat, wird als
ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung eingestuft, der Haupt­täter muss auf Jahre ins
Gefäng­nis. Gericht: “Sig­nal an Neonazis”

(TAZ) Es hat ihnen alles nichts genützt. Die von der Vertei­di­gung als
“Jung­bul­len­herde” ver­harm­loste recht­sex­treme Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” ist
in Pots­dam wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verurteilt
worden. 

Das Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht hat gegen alle zwölf Angeklagten
Haft­strafen ver­hängt, die bis auf eine zur Bewährung aus­ge­set­zt sind: Der
Haup­tangeklagte, der 20-jährige Christo­pher H., muss für viere­in­halb Jahre
ins Gefäng­nis. Damit fol­gt das Ober­lan­des­gericht dem Antrag der
Staat­san­waltschaft. Gegen H.s elf Mit­täter ergin­gen Bewährungsstrafen
zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren. 

Die Jugendlichen, die zur Tatzeit zwis­chen 14 und 19 Jahre alt waren, haben
zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Bran­dan­schläge auf Geschäfte und
Imbisse von Zuwan­der­ern verübt und einen Sach­schaden von 800.000 Euro
verur­sacht. Zuvor hat­ten sie die Ter­ror­gruppe “Freiko­rps” gegrün­det und ihr
Ziel, das Havel­land “aus­län­der­frei” zu machen, in ein­er Satzung
niedergelegt. Dazu bes­timmten sie einen Schrift­führer, den Verurteilten
Patrick P., sowie einen Kassier­er, Michael R. 

Während des Prozess­es hat­ten die Anwälte der Angeklagten den Tatvorwurf
“Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung” nach Para­graph 129a StGB
vehe­ment bestrit­ten und ver­sucht, ihre Man­dan­ten als fehlgeleit­ete Opfer des
Haup­tangeklagten hinzustellen. Zudem stell­ten sie in ihren Plädoyers
wahlweise auf den Alko­holpegel der Jugendlichen zur Tatzeit oder die
schwierige soziale Sit­u­a­tion in Ost­deutsch­land ab. 

In der Urteils­be­grün­dung heißt es nun deut­lich, wer Mit­bürg­ern aus
Frem­den­hass das Recht abspreche, am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Leben teilzunehmen, störe vorsät­zlich die Grund­lage des freiheitlichen
Zusam­men­lebens und stelle sich auf eine Stufe mit ras­sis­tis­chen Verbrechern.
Die Vor­sitzende Rich­terin sprach von einem “Sig­nal an alle Neon­azis”, die
sich aus der recht­sex­tremen Szene zurückziehen wollten. 

Die Angeklagten hät­ten “wie viele Jugendliche im Havel­land” eine
aus­län­der­feindliche Ein­stel­lung. In der Schule habe es keine ausreichende
Auseinan­der­set­zung mit dem offen recht­sex­tremen Auftreten des
Haup­tangeklagten gegeben, der zur Tatzeit sein Abitur ablegte. Ob sich die
Angeklagten, wie vor Gericht erk­lärt, wirk­lich von ihrem rechtsextremen
Denken gelöst haben, “bleibe nur zu wün­schen”, sagte die Vorsitzende
Richterin. 

Der Vere­in Opfer­per­spek­tive fordert nun vom Land ein “ein­deutiges Signal”.
Die Geschädigten hät­ten auch nach den Anschlä­gen ihre Geschäfte
weit­er­be­trieben. “Aber in groß
er Angst”, wie Kai Wen­del, Sprech­er der
Ini­tia­tive, der taz sagt. Das Land möge für die Geschäfte, die nur zu
astronomis­chen Sum­men ver­sicherbar seien, einen Bürgschafts­fonds auflegen.
Für Opfer von Kör­per­ver­let­zun­gen durch Recht­sex­treme gebe es dieses Modell
bere­its, das bei der Bun­de­san­waltschaft ange­siedelt sei. Das Land könne sich
die Kosten “von den Tätern zurückholen”. 

Recht­sex­treme Brand­s­tifter als Ter­ror­is­ten verurteilt

“Freiko­rps” wollte Aus­län­der vertreiben / Viere­in­halb Jahre Haft für
Rädelsführer

(Tagesspiegel) Pots­dam — Erst­mals in der Geschichte des Lan­des Bran­den­burg sind politische
Straftäter in einem Prozess als Ter­ror­is­ten eingestuft wor­den. Das
Ober­lan­des­gericht verurteilte den Rädels­führer der rechtsextremen
Unter­grund­gruppe “Freiko­rps”, Christo­pher H., wegen Rädels­führerschaft und
fünf Fällen von Brand­s­tiftung zu viere­in­halb Jahren Haft. Der 20- Jährige
hat­te eine Serie von Bran­dan­schlä­gen auf aus­ländis­che Klei­n­un­ternehmen im
Havel­land ini­ti­iert und zum Teil selb­st verübt. Die weit­eren elf
Angeklagten, alles Jugendliche und Her­anwach­sende, kamen mit Strafen
zwis­chen acht Monat­en und zwei Jahren Haft auf Bewährung davon. Das Gericht
erlegte ihnen außer­dem gemein­nützige Arbeit zwis­chen 100 und 200 Stunden
auf. 

Die Richter fol­gten weit­ge­hend der von Bran­den­burgs Generalstaatsanwalt
Erar­do Raut­en­berg for­mulierten Anklage. Die Angeklagten hät­ten das Ziel
ver­fol­gt, “Aus­län­dern durch Brand­s­tiftung die Exis­tenz zu nehmen” und sie zu
vertreiben, sagte Rich­terin Gisela Thaeren-Daig. Sie begrün­dete die
Verurteilung von elf der zwölf Angeklagten wegen Grün­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung unter anderem mit dem Schaden, den die
Brand­s­tiftun­gen dem Anse­hen der Bun­desre­pub­lik und Bran­den­burgs zugefügt
haben. “Die krim­inelle Energie war ganz mas­siv.” Die Rich­terin bescheinigte
den Angeklagten eine “ver­w­er­fliche Gesin­nung”. Die Vertei­di­ger hat­ten den
Vor­wurf der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung zurück­gewiesen. Der
Anwalt des Haupt­täters kündigte Revi­sion an. 

Die Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps” hat­ten elf Angeklagte auf Ini­tia­tive von
Christo­pher H. im Juli 2003 gegrün­det. Ein weit­er­er Recht­sex­trem­ist stieß im
Okto­ber dazu. Die Gruppe gab sich eine vere­in­sähn­liche Struk­tur mit
Schrift­führer und Kassier­er. Dann schlug “Freiko­rps” los: Von August 2003
bis Mai 2004 wur­den in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schönwalde
viet­name­sis­che und türkische Imbisse und Restau­rants sowie ein
viet­name­sis­ches Tex­tilgeschäft angezündet. 

Bei einem Anschlag verur­sacht­en H. und ein Mit­täter einen Großbrand: Als sie
Ende August 2003 in Nauen einen viet­name­sis­chen Imbiss ansteck­ten, griffen
die Flam­men auf ein Einkauf­szen­trum über. Allein dabei ent­stand Sachschaden
von mehr als ein­er hal­ben Mil­lion Euro. Ins­ge­samt richtete das “Freiko­rps”
Schä­den von mehr als 600 000 Euro an. Nur durch Zufall wurde kein Mensch
verletzt. 

Die Angeklagten nah­men das Urteil ohne erkennbare Regung auf. Einige hätten
sich entschuldigt, sagte die Rich­terin. Gen­er­al­staat­san­walt Rautenberg
berichtete später, gegen die Mut­ter des Rädels­führers H. sei ein Verfahren
wegen Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung ein­geleit­et wor­den. Außer­dem werde gegen
einen Jugendlichen ermit­telt, der von den Straftat­en gewusst, sie aber nicht
angezeigt haben soll. Der Fall “Freiko­rps” hat­te über Bran­den­burg hinaus
Auf­se­hen erregt, weil mehreren Bürg­ern das Treiben der Ter­ror­gruppe bekannt
gewe­sen sein soll, ohne dass die Polizei informiert wurde. 

Rat­losigkeit über die rechte Ter­ror­gruppe aus Pausin

Viere­in­halb Jahre Haft für Haup­tangeklagten im Neonazi-Prozess

(LR) Auf der Anklage­bank saßen zwölf Jugendliche — unsicht­bar daneben aber auch
die Eltern, die Lehrer, ein ganzes Dorf. Sollte nie­mand der knapp 750
Ein­wohn­er in der Havel­land-Gemeinde Pausin bemerkt haben, dass die
Jugendlichen unver­hohlen aus­län­der­feindlich waren? Die Vor­sitzende Richterin
im Pots­damer Neon­azi-Prozess, Gisela Thaeren-Daig, for­mulierte es bei der
Urteils­be­grün­dung gestern in Pots­dam vor­sichtig: “Wir haben keine Hinweise
auf eine rechts­gerichtete Erziehung”, es habe aber auch keine Reak­tion auf
die offen zur Schau getra­gene Ein­stel­lung der Jugendlichen gegeben. 

“Das Gericht geht davon aus, dass viele Erwach­sene die rechte Einstellung
teil­ten”, sagte Thaeren-Daig. “Die Angeklagten müssten doch in der Schule
Grund­be­griffe von Men­schlichkeit und Tol­er­anz gel­ernt haben.” Letztlich
kon­nte aber nicht fest­gestellt wer­den, wie es zu der Entwick­lung kam, räumte
sie rat­los ein. Für Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) ist klar: Die soziale
Kon­trolle von Eltern, Lehrern und Vere­inen hat versagt. 

Elf Jugendliche hat­ten in dem 750-Ein­wohn­er-Ort Pausin bei Nauen eine
rechts­gerichtete Kam­er­ad­schaft gegrün­det. Ein zwölfter stieß später dazu.
Sie ver­anstal­teten Par­tys in der elter­lichen Sche­une des Rädelsführers.
Diese war geschmückt mit der Reich­skriegs­flagge, rechte Lieder wurden
gespielt, der Hit­ler­gruß gezeigt. 

Zwei der Angeklagten hat­ten auf ihrem Handy-Bild­schirm die Karikatur eines
Juden vor einem KZ. “Den Text dazu muss man sich auf der Zunge zergehen
lassen”, sagte die Rich­terin sichtlich erschüt­tert und zitierte: “Ich hab
Hunger, mir ist kalt, lasst mich schnell nach Buchen­wald”. Auf einem der
Com­put­er wurde Hitlers “Mein Kampf” gefunden. 

Der Haupt­täter, der zu viere­in­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wurde,
habe von seinem Eltern­haus keine Kor­rek­turen zu erwarten gehabt, kritisierte
das Ober­lan­des­gericht. Im Gegen­teil: Gegen die Mut­ter ermit­telt die
Staat­san­waltschaft wegen Bei­hil­fe zu den Anschlä­gen. Sin­ngemäß soll sie
gesagt haben: “Lasst euch nicht erwis­chen!” Sie habe den Sohn in seiner
men­schen­ver­ach­t­en­den Gesin­nung bestärkt. 

Sehr geheim kann die Gruppe kaum gewe­sen sein. Sie zogen mit alten NVA- und
Feuer­wehruni­for­men neb­st Stahlhel­men durch den Wald und veranstalteten
Schießübun­gen mit Luft­gewehren. Eine pubertierende “Jung­bul­len­herde” eben,
sagte ein­er der Vertei­di­ger in seinem Plä­doy­er. Das sahen wohl auch die
Nach­barn so. Erst durch einen anony­men Anruf bei der Polizei flog die
Kam­er­ad­schaft auf. 

Die Hypothese von zer­rüt­teten Ver­hält­nis­sen und Arbeit­slosigkeit als Anstoß
für eine rechts­gerichtete Entwick­lung greift hier nicht. Die Jugendlichen
stammten alle aus bürg­er­lichen Ver­hält­nis­sen, betonte das Gericht. Sie sind
Schüler, Lehrlinge oder ste­hen schon im Beruf. Sie haben zumeist
beruf­stätige Eltern, die in Eigen­heimen wohnen. Allerd­ings hät­ten sie auch
kaum Gele­gen­heit gehabt, Aus­län­der ken­nen zu lernen. 

Auch in der Schule, dem human­is­tis­chen Goethe-Gym­na­si­um in Nauen, war der
Rädels­führer bekan­nt für seine Ansicht­en. Seine Vor­liebe für Chemie und
explo­sive Exper­i­mente bracht­en ihm den Spitz­na­men “Bombi” ein. In der
Abitur-Zeitung 2004 urteil­ten seine Mitschüler über den 20-Jährigen
(Abitur-Note 2,6): “Ähn­lichkeit­en zu einem öster­re­ichis­chen Diktator;
gefährlich; Größen­wahn.” Er selb­st ver­sprach an gle­ich­er Stelle: “Ihr hört
noch von mir.” 

Hin­ter­grund Revi­sion angekündigt 

Nach den Urteilen hat der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten, Michael
Tschirschke, Revi­sion angekündigt. Alle zwölf Vertei­di­ger seien sich vor dem
Urteil einig gewe­sen, dass es nicht zu ein­er Verurteilung wegen Gründung
ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung kom­men könne, sagte er gestern. Das Land
Bran­den­burg sei durch die Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von Ausländern
nicht geschädigt worden.

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