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Antifaschismus

Doch mehr als ein Geburtstagsständchen — Rechter Liedermacher muss Geldstrafe zahlen

Am Mittwoch, den 25.02.2015 musste sich der Lie­der­ma­ch­er Björn B. wegen des Vor­wurfs der Volksver­het­zung (StGB § 130) vor dem Amts­gericht Frank­furt (Oder) ver­ant­worten. In der Nacht des 09.08.2013 ver­nah­men Anwohner_innen „Heil-Hitler“ Rufe sowie Live­musik mit recht­en Inhal­ten aus der „Bier­bar“ und ver­ständigten die Polizei. Zu Beginn der Ver­hand­lung leugnete der Angeklagte noch alle Vor­würfe. Er beantragte sog­ar eine Ein­stel­lung des Ver­fahrens. Die Vorsitzende
Rich­terin und der Staat­san­walt macht­en dem Angeklagten jedoch klar, dass die Beweis­lage klar gegen ihn spreche. Nach ein­er lan­gen Prozes­sun­ter­brechung wurde durch die Rich­terin das über­raschende Urteil gesprochen: Das Ver­fahren gegen Her­rn B. wegen Volksver­het­zung wurde gegen eine Zahlung von 1800 Euro eingestellt. Hier­für war die Bedin­gung, dass der Angeklagte die ihm vorge­wor­fene Tat geste­ht, was dieser auch tat.
Bere­its vor anderthalb Jahren the­ma­tisierten Anwohner_innen und der Vere­in Utopia den recht­en Lie­der­ma­cher­abend in der Öffentlichkeit.
Der ansäs­sige Vere­in Utopia e.V., der unter seinem Dach ver­schiedene Ange­bote der Jugend‑, Beratungs- und Kul­tur­ar­beit beherbergt, ist durch das rechte Treiben in der „Bier­bar“ beein­trächtigt. Die Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BorG) doku­men­tierte mehrere Über­griffe, die
durch Besucher_innen der „Bier­bar“ auf Anwohner_innen, Vere­ins­mit­glieder und Besucher_innen der Vere­in­sräum­lichkeit­en aus­geübt wur­den. 2008 etwa grif­f­en mehrere Besucher_innen der „Bier­bar“ bewaffnet mit Bil­lard­stöck­en Vere­ins­mit­glieder des Utopia e.V. an. In den Fol­ge­jahren provozierten Besucher_innen der „Bier­bar“ mit Böller­wür­fen, Pöbeleien und aggres­sivem Ver­hal­ten. Die „Bier­bar“ beherbergt ein ein­deutig recht­es Pub­likum, zu welchem auch stadt­bekan­nte Neon­azis gehören. Seit­ens des Betreibers oder der Barkräfte fol­gte zu keinem Zeitpunkt
eine Dis­tanzierung vom recht­en Treiben in ihrer Lokalität. Ganz im Gegen­teil: Betreiber Gui­do T. leugnet sog­ar die Vor­fälle. Am 09.08.2013, dem besagten Lie­der­ma­cher­abend, kon­nte erst die gerufene Polizei den recht­en Umtrieben ein Ende bere­it­en. Sowohl Gäste, die Barkraft als auch der Betreiber der Kneipe hat­ten die Geschehnisse toleriert und klein gere­det. Ger­ade Gui­do T. trieb die Sache später in der Presse sog­ar noch weit­er, indem er ver­suchte, die Ereignisse aus der besagten Nacht als nette Geburt­stags­feier herunter zu spie­len. Die Sym­pa­thie des Bier­bar-Betreibers für sein recht­es Pub­likum ist offen­sichtlich, so beschrieb Björn B. vor Gericht Gui­do T. als einen guten Freund.
„Da nun der Tatvor­wurf durch ein Gericht bestätigt wurde und der Angeklagte ges­tanden hat, dass er am Abend des 09.08.2013 unter anderem Lieder der neon­azis­tis­chen und ver­bote­nen Band „Landser“ in der „Bier­bar“ spielte, ist es an der Zeit, dass die zuständi­gen Ämter, die Stadt und der Ver­mi­eter dem schon lange anhal­tenden recht­en Treiben ein Ende bere­it­en und aus der Gericht­sentschei­dung Kon­se­quen­zen ziehen“, so eine Sprecherin der Beratungsstelle Opfer rechter Gewalt (BOrG).
Frank­furt (Oder), den 27.02.2015
Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt (BOrG) des Utopia e.V.

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