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Dönerimbiss sollte brennen

(MAZ, 24.11., Dag­mar Simons) RHEINSBERG Sie kön­nen Türken nicht lei­den. Die hät­ten in Deutsch­land nichts zu suchen.
Das war für Ron W. und Frank M. der Grund, am 11. August 2003 den Dönerstand
von Mehmet Cimendag in der Rheins­berg­er Paulshorster Straße anzustecken. 

Die Idee kam ihnen spon­tan im Vor­beige­hen. Was sie nicht wussten: Die
Unter­seite des Wagens war aus Met­all und bran­nte nicht. Bere­its vier Tage
vorher waren die bei­den Mehmet Cimendag aufge­fall­en. Frank M. hat­te ihn
mit“Scheiß Memo Grill” und “Scheiß Dön­er” beschimpft, Ron W. ihm den
Stinkefin­ger gezeigt. Wegen gemein­schaftlich ver­suchter Brand­s­tiftung und
Sachbeschädi­gung war Ron W. bere­its im ver­gan­genen Jahr zu vier Wochen
Dauer­ar­rest verurteilt worden. 

Gestern stand nun sein ehe­ma­liger Kumpel Frank M. vor dem Neuruppiner
Amts­gericht. Der 22-Jährige kon­nte sich nicht mehr so recht an jenen
August­tag erin­nern. Dass er das Rück­licht des Wagens einge­treten hatte,
wusste er noch. Auch dass er ein Feuerzeug dabei­hat­te. Anson­sten will er nur
zugeguckt haben. 

Das bestätigte Ron W. gestern. Der mit einem Lons­dale Sweat­shirt bekleidete
junge Mann gab zu, aus ein­er Müll­tonne einen Plas­tik­sack genom­men, ihn
angezün­det und unter den Imbis­s­wa­gen gewor­fen zu haben: “Frank stand nur
daneben.” Das hat­te in Ron W.s polizeilich­er Vernehmung noch ganz anders
gek­lun­gen. Danach hat­te auch Frank M. die Plas­tik­tüte angezün­det. Doch
selb­st die War­nung des Richters bei ein­er Falschaus­sage kon­nte seine Meinung
nicht ändern. 

Er blieb dabei, dass Frank nichts getan habe. So hat­te es auch Rons Freundin
in Erin­nerung. Sie stand zwei Meter vom Tatort ent­fer­nt. Einge­grif­f­en hat
die 20-Jährige nicht: “Mir war das egal. Soll er doch machen, wenn er den
Dön­er ansteck­en will”, sagte sie. 

Heute habe er nichts mehr mit den “Recht­en” zu tun, sagte der in Heimen groß
gewor­dene Förder­schüler Frank M. Das Gericht verurteilte den unter Betreuung
ste­hen­den arbeit­slosen Angeklagten zu ein­er Frei­heitsstrafe von sieben Monat
en auf Bewährung und 120 Arbeitsstun­den. Damit entsprach das Gericht dem
Antrag der Staat­san­waltschaft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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