(MAZ, 24.11., Dagmar Simons) RHEINSBERG Sie können Türken nicht leiden. Die hätten in Deutschland nichts zu suchen.
Das war für Ron W. und Frank M. der Grund, am 11. August 2003 den Dönerstand
von Mehmet Cimendag in der Rheinsberger Paulshorster Straße anzustecken.
Die Idee kam ihnen spontan im Vorbeigehen. Was sie nicht wussten: Die
Unterseite des Wagens war aus Metall und brannte nicht. Bereits vier Tage
vorher waren die beiden Mehmet Cimendag aufgefallen. Frank M. hatte ihn
mit“Scheiß Memo Grill” und “Scheiß Döner” beschimpft, Ron W. ihm den
Stinkefinger gezeigt. Wegen gemeinschaftlich versuchter Brandstiftung und
Sachbeschädigung war Ron W. bereits im vergangenen Jahr zu vier Wochen
Dauerarrest verurteilt worden.
Gestern stand nun sein ehemaliger Kumpel Frank M. vor dem Neuruppiner
Amtsgericht. Der 22-Jährige konnte sich nicht mehr so recht an jenen
Augusttag erinnern. Dass er das Rücklicht des Wagens eingetreten hatte,
wusste er noch. Auch dass er ein Feuerzeug dabeihatte. Ansonsten will er nur
zugeguckt haben.
Das bestätigte Ron W. gestern. Der mit einem Lonsdale Sweatshirt bekleidete
junge Mann gab zu, aus einer Mülltonne einen Plastiksack genommen, ihn
angezündet und unter den Imbisswagen geworfen zu haben: “Frank stand nur
daneben.” Das hatte in Ron W.s polizeilicher Vernehmung noch ganz anders
geklungen. Danach hatte auch Frank M. die Plastiktüte angezündet. Doch
selbst die Warnung des Richters bei einer Falschaussage konnte seine Meinung
nicht ändern.
Er blieb dabei, dass Frank nichts getan habe. So hatte es auch Rons Freundin
in Erinnerung. Sie stand zwei Meter vom Tatort entfernt. Eingegriffen hat
die 20-Jährige nicht: “Mir war das egal. Soll er doch machen, wenn er den
Döner anstecken will”, sagte sie.
Heute habe er nichts mehr mit den “Rechten” zu tun, sagte der in Heimen groß
gewordene Förderschüler Frank M. Das Gericht verurteilte den unter Betreuung
stehenden arbeitslosen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monat
en auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden. Damit entsprach das Gericht dem
Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist rechtskräftig.