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Drei Nazis in Rathenow vor Gericht

RATHENOW Mit Geld­bußen und zur Bewährung aus­ge­set­zten Frei­heitsstrafen endete gestern ein Prozess gegen drei Rathenow­er Recht­sradikale vor dem Rathenow­er Amts­gericht. Das Gericht verurteilte die Män­ner der gemein­schaftlich began­genen gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, ein­er der drei wurde außer­dem noch der Belei­di­gung für schuldig befunden. 

Ver­han­delt wurde ein Vor­fall vom 30. Okto­ber 2001. Am frühen Abend dieses Tages hat­ten die drei Angeklagten auf dem Märkischen Platz zwei aus dem Sudan stam­mende Asyl­be­wer­ber ange­grif­f­en. Rädels­führer des Trios war der 20-jährige Ricar­do G. Er hat­te die bei­den Asyl­be­wer­ber aus dem Heim am Birken­weg, 30 und 34 Jahre alt, ohne Grund beschimpft. “Wir müssen den Buck­el krumm machen und ihr kriegt alles in den Arsch geschoben” hat­te er geschrieen. Außer­dem sollen die Worte Neger und Scheiß-Aus­län­der gefall­en sein. 

Bei dem ver­balen Angriff blieb es indes nicht. Unmit­tel­bar nach der Beschimp­fung schlug Ricar­do G. auf einen der Afrikan­er ein. Die bei­den anderen Recht­en, zwei Brüder, 18 und 20 Jahre alt, kamen hinzu und attack­ierten Ous­sama K., den anderen der bei­den Asyl­be­wer­ber. Im Ver­lauf der Schlägerei ging dieser zu Boden, kon­nte sich aber aufrap­peln und mit seinem Fre­und rechtzeit­ig die Flucht ergreifen. 

Noch am sel­ben Abend erstat­teten sie Anzeige bei der Polizei. Ein Arzt, der die bei­den unter­suchte, stellte Prel­lun­gen an Armen und Beinen fest. Schwere Ver­let­zun­gen diag­nos­tizierte er nicht. 

Gestern ver­sucht­en die Angeklagten, den Vor­fall zu bagatel­lisieren. Eine Raufer­ei sei es gewe­sen, höch­stens, sagte Ricar­do G. Eigentlich habe man sich nur vertei­di­gen wollen, denn hand­grei­flich gewor­den seien die Sudane­sen. Die Angeklagten strit­ten ab, dass die Worte “Neger” und “Scheiß-Aus­län­der” gefall­en seien. 

Die Befra­gung der Opfer ergab ein anderes Bild. Detail­liert schilderten sie den Angriff, schilderten, wie die drei aus heit­erem Him­mel auf sie los­ge­gan­gen waren, und wie sie sich nur mit Mühe vor schlim­meren Ver­let­zun­gen hat­ten ret­ten kön­nen. Naht­los passten die Aus­sagen zusam­men, Wider­sprüche waren nicht erkennbar. Dass sich die Fre­undin eines der Angeklagten bei ihrer Zeu­ge­naus­sage heil­los in Wider­sprüche ver­strick­te, stützte die Ver­sion der Asylbewerber. 

Der vor­sitzende Richter Hen­drik Buck verurteilte Ricar­do G., der sich im ver­gan­genen Jahr bere­its wegen eines Flaschen­wur­fes auf das Asyl­be­wer­ber­heim vor Gericht ver­ant­worten musste, zu ein­er Bewährungsstrafe von 12 Monat­en. Der eine der Brüder erhielt eine Strafe von 7 Monat­en, der andere kam mit ein­er Geld­buße davon. Damit fol­gte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. 

Das Motiv der Tat sei einzig und allein Aus­län­der­feindlichkeit gewe­sen, so der Richter in sein­er Urteils­be­grün­dung. Es könne nicht hin­genom­men wer­den, dass Men­schen fremder Nation in Deutsch­land von Recht­sradikalen völ­lig grund­los belei­digt und attack­iert würden. 

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