RATHENOW Mit Geldbußen und zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen endete gestern ein Prozess gegen drei Rathenower Rechtsradikale vor dem Rathenower Amtsgericht. Das Gericht verurteilte die Männer der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung, einer der drei wurde außerdem noch der Beleidigung für schuldig befunden.
Verhandelt wurde ein Vorfall vom 30. Oktober 2001. Am frühen Abend dieses Tages hatten die drei Angeklagten auf dem Märkischen Platz zwei aus dem Sudan stammende Asylbewerber angegriffen. Rädelsführer des Trios war der 20-jährige Ricardo G. Er hatte die beiden Asylbewerber aus dem Heim am Birkenweg, 30 und 34 Jahre alt, ohne Grund beschimpft. “Wir müssen den Buckel krumm machen und ihr kriegt alles in den Arsch geschoben” hatte er geschrieen. Außerdem sollen die Worte Neger und Scheiß-Ausländer gefallen sein.
Bei dem verbalen Angriff blieb es indes nicht. Unmittelbar nach der Beschimpfung schlug Ricardo G. auf einen der Afrikaner ein. Die beiden anderen Rechten, zwei Brüder, 18 und 20 Jahre alt, kamen hinzu und attackierten Oussama K., den anderen der beiden Asylbewerber. Im Verlauf der Schlägerei ging dieser zu Boden, konnte sich aber aufrappeln und mit seinem Freund rechtzeitig die Flucht ergreifen.
Noch am selben Abend erstatteten sie Anzeige bei der Polizei. Ein Arzt, der die beiden untersuchte, stellte Prellungen an Armen und Beinen fest. Schwere Verletzungen diagnostizierte er nicht.
Gestern versuchten die Angeklagten, den Vorfall zu bagatellisieren. Eine Rauferei sei es gewesen, höchstens, sagte Ricardo G. Eigentlich habe man sich nur verteidigen wollen, denn handgreiflich geworden seien die Sudanesen. Die Angeklagten stritten ab, dass die Worte “Neger” und “Scheiß-Ausländer” gefallen seien.
Die Befragung der Opfer ergab ein anderes Bild. Detailliert schilderten sie den Angriff, schilderten, wie die drei aus heiterem Himmel auf sie losgegangen waren, und wie sie sich nur mit Mühe vor schlimmeren Verletzungen hatten retten können. Nahtlos passten die Aussagen zusammen, Widersprüche waren nicht erkennbar. Dass sich die Freundin eines der Angeklagten bei ihrer Zeugenaussage heillos in Widersprüche verstrickte, stützte die Version der Asylbewerber.
Der vorsitzende Richter Hendrik Buck verurteilte Ricardo G., der sich im vergangenen Jahr bereits wegen eines Flaschenwurfes auf das Asylbewerberheim vor Gericht verantworten musste, zu einer Bewährungsstrafe von 12 Monaten. Der eine der Brüder erhielt eine Strafe von 7 Monaten, der andere kam mit einer Geldbuße davon. Damit folgte das Gericht dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft.
Das Motiv der Tat sei einzig und allein Ausländerfeindlichkeit gewesen, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Es könne nicht hingenommen werden, dass Menschen fremder Nation in Deutschland von Rechtsradikalen völlig grundlos beleidigt und attackiert würden.