Nach Faustschlag bei Abifete verhängt Gericht Geldstrafe
RATHENOW Ende Juni fand eine Abiturfeier in der Sporthalle Premnitz statt. Ein
Anlass, der nur Freude verbreitet, wie man annehmen sollte. Nein, nicht
ganz: als der Abiturient M. die Feier verlassen wollte, kam er im
Ausgangsbereich an einem Tisch mit mehreren Security-Leuten vorbei. Hier
stand Kevin B. mit einigen anderen. M. ging an ihm vorbei und erhielt von B.
einen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte.
Er benachrichtigte dann die Polizei über Handy und ging in Begleitung des
Zeugen H. aus der Halle. Der Angeklagte folgte ihm über mehrere hundert
Meter und ließ erst ab, als die Polizei auftauchte.
Die Staatsanwaltschaft klagte Kevin B. wegen Körperverletzung an. Der
Angeklagte bestritt bei der Verhandlung vor dem Rathenower Amtsgericht,
einen Faustschlag geführt zu haben. Er habe M. lediglich “wie einen
Welpen(!) am Genick gepackt und ihn über mehrere Treppenstufen hinunter
geschoben”.
Er habe eigentlich abklären wollen, warum M. ihn früher mehrfach im
Vorbeifahren mit dem “Mittelfinger” begrüßt habe. Mehr sei nicht geschehen.
Der Geschädigte blieb jedoch bei seiner Darstellung und gab weiter an, der
Angeklagte habe ihn, als dieser ihm folge, immer wieder aufgefordert, er
solle sich “wie ein Mann” stellen, sie könnten doch die Angelegenheit durch
einen Faustkampf klären.
Die Darstellung von M. wurde vom Zeugen H. bestätigt; allerdings war ein
weiterer Zeuge der Security-Firma da, der keinen Faustschlag des Angeklagten
gesehen hatte und sich über Gesprächsinhalte nicht äußern konnte.
Wie sich in der Verhandlung herausstellte, ist der Angeklagte der
rechtsextremen Szene zuzuordnen (“Ja, ich trage auf der Kleidung eine Rune,
sie bedeutet, dass ich für Volk und Boden eintrete”). M. hingegen gehört zum
linken Lager.
Der Staatsanwalt beantragte für den Angeklagten eine Geldstrafe in Höhe von
1000 Euro (40 Tagessätzen zu je 25 Euro) wegen vorsätzlicher
Körperverletzung. Der Richter entsprach mit seinem Urteil dem Antrag. Er
hielt den Vorwurf für gerechtfertigt und stellte klar, dass der Angeklagte
selbst eingeräumt habe, den Geschädigten am Genick gepackt und geschubst zu
haben. Dies wäre eine vorsätzliche Körperverletzung gewesen. Nach seiner
Überzeugung habe B. einen Faustschlag gegen M. geführt. Im Übrigen sei es
ihm gleichgültig, wer so etwas mache und warum: “Eine Körperverletzung ist
eine Körperverletzung und Dummheit bleibt Dummheit”.