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Dummheit bleibt Dummheit!”


Nach Faustschlag bei Abifete ver­hängt Gericht Geldstrafe

RATHENOW Ende Juni fand eine Abitur­feier in der Sporthalle Prem­nitz statt. Ein
Anlass, der nur Freude ver­bre­it­et, wie man annehmen sollte. Nein, nicht
ganz: als der Abi­turi­ent M. die Feier ver­lassen wollte, kam er im
Aus­gangs­bere­ich an einem Tisch mit mehreren Secu­ri­ty-Leuten vor­bei. Hier
stand Kevin B. mit eini­gen anderen. M. ging an ihm vor­bei und erhielt von B.
einen Faustschlag auf die linke Gesichtshälfte. 

Er benachrichtigte dann die Polizei über Handy und ging in Begleitung des
Zeu­gen H. aus der Halle. Der Angeklagte fol­gte ihm über mehrere hundert
Meter und ließ erst ab, als die Polizei auftauchte. 

Die Staat­san­waltschaft klagte Kevin B. wegen Kör­per­ver­let­zung an. Der
Angeklagte bestritt bei der Ver­hand­lung vor dem Rathenow­er Amtsgericht,
einen Faustschlag geführt zu haben. Er habe M. lediglich “wie einen
Welpen(!) am Genick gepackt und ihn über mehrere Trep­pen­stufen hinunter
geschoben”. 

Er habe eigentlich abklären wollen, warum M. ihn früher mehrfach im
Vor­beifahren mit dem “Mit­telfin­ger” begrüßt habe. Mehr sei nicht geschehen.
Der Geschädigte blieb jedoch bei sein­er Darstel­lung und gab weit­er an, der
Angeklagte habe ihn, als dieser ihm folge, immer wieder aufge­fordert, er
solle sich “wie ein Mann” stellen, sie kön­nten doch die Angele­gen­heit durch
einen Faustkampf klären. 

Die Darstel­lung von M. wurde vom Zeu­gen H. bestätigt; allerd­ings war ein
weit­er­er Zeuge der Secu­ri­ty-Fir­ma da, der keinen Faustschlag des Angeklagten
gese­hen hat­te und sich über Gesprächsin­halte nicht äußern konnte. 

Wie sich in der Ver­hand­lung her­ausstellte, ist der Angeklagte der
recht­sex­tremen Szene zuzuord­nen (“Ja, ich trage auf der Klei­dung eine Rune,
sie bedeutet, dass ich für Volk und Boden ein­trete”). M. hinge­gen gehört zum
linken Lager. 

Der Staat­san­walt beantragte für den Angeklagten eine Geld­strafe in Höhe von
1000 Euro (40 Tagessätzen zu je 25 Euro) wegen vorsätzlicher
Kör­per­ver­let­zung. Der Richter entsprach mit seinem Urteil dem Antrag. Er
hielt den Vor­wurf für gerecht­fer­tigt und stellte klar, dass der Angeklagte
selb­st eingeräumt habe, den Geschädigten am Genick gepackt und geschub­st zu
haben. Dies wäre eine vorsät­zliche Kör­per­ver­let­zung gewe­sen. Nach seiner
Überzeu­gung habe B. einen Faustschlag gegen M. geführt. Im Übri­gen sei es
ihm gle­ichgültig, wer so etwas mache und warum: “Eine Kör­per­ver­let­zung ist
eine Kör­per­ver­let­zung und Dummheit bleibt Dummheit”.

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