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DVU-Stiftung soll keine Landeszuschüsse erhalten

Die bil­dungspoli­tis­che Vere­ini­gung der Recht­sex­trem­is­ten hätte Anspruch auf bis zu 20 000 Euro – deshalb will die Koali­tion jet­zt das Gesetz ändern 

(Michael Mara, Tagesspiegel) Pots­dam — Trotz großer juris­tis­ch­er Risiken wollen die Koali­tions­frak­tio­nen SPD und CDU ver­hin­dern, dass die recht­sex­treme DVU für ihre parteina­he bil­dungspoli­tis­che Stiftung “Bran­den­burg gestal­ten e.V.” Zuschüsse erhält. Das neue Haushalts­ge­setz, das am heuti­gen Fre­itag ver­ab­schiedet wird, soll deshalb in let­zter Minute geän­dert wer­den. Das bestätigten die Koali­tions­frak­tio­nen gestern. 

Bis­lang mussten Parteien min­destens zwei Leg­is­laturpe­ri­o­den im Land­tag vertreten sein, um für ihre Stiftun­gen und kom­mu­nalpoli­tis­che Vere­ini­gun­gen Zuschüsse des Lan­des zu erhal­ten. Danach hätte die DVU, die 2004 zum zweit­en Mal die 5‑Prozent-Hürde über­sprun­gen hat, Anspruch auf jährlich rund 17 000 bis 20 000 Euro. Nach dem Willen von SPD und CDU soll­ten deshalb kün­ftig drei Leg­is­laturpe­ri­o­den nötig sein. Die Recht­sex­tremen haben Ver­fas­sungsklage angekündigt, sollte diese Regel beschlossen werden. 

Eine solche Klage hätte nach Ansicht von Ver­fas­sungsrechtlern und der PDS- Oppo­si­tion gute Erfol­gsaus­sicht­en. Auch Land­tagspräsi­dent Gunter Fritsch (SPD) sagte gestern, es könne dur­chaus sein, dass diese “benachteili­gende Regelung dem Ver­fas­sungs­gericht zu weit geht”. 

Die Mah­nun­gen zeigten am Don­ner­stag Wirkung: Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) und die Innen­poli­tik­er der Regierungskoali­tion beri­eten am Rande der Land­tagssitzung, wie der entsprechende Pas­sus im Haushalts­ge­setz “juris­tisch wasserdicht” for­muliert wer­den kann. Dann ver­ständigten sie sich darauf, dass ein dreima­liger Einzug in den Land­tag nicht das einzige Kri­teri­um für die Zahlung von Zuschüssen an Stiftun­gen sein soll. Es soll auch der ein­ma­lige Einzug in den Land­tag reichen, sofern die Partei zugle­ich in Bun­destag und Europa­parla­ment vertreten ist. Für Zuschüsse an kom­mu­nalpoli­tis­che Vere­ini­gun­gen von Parteien soll es reichen, wenn diese im Land­tag und gle­ichzeit­ig in min­destens 50 Prozent der Kreistage in Frak­tion­sstärke vertreten ist. 

Die PDS bezweifelte allerd­ings, dass sich dadurch die “rechtliche Zweifel­haftigkeit” der Regelung ändere. Sie befürchtet ein “juris­tis­ches Desaster”. Auch die Grü­nen warn­ten, dass diese poli­tisch motivierte Geset­zesän­derung vor Gericht keinen Bestand haben werde. Der Ver­wal­tungsrechtler Ulrich Bat­tis von der Berlin­er Hum­boldt-Uni­ver­sität sagte, man bewege sich auf “dün­nem Eis”. 

Der DVU-Lan­deschef und Frak­tion­s­geschäfts­führer Sig­mar-Peter Schuldt kündigte an, dass seine Partei auf jeden Fall kla­gen werde: “Welche Hür­den man auch auf­baut, sie ver­stoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz.” 

Koali­tion hält an “Lex DVU” fest

Keine Zuschüsse an recht­sex­treme Partei

(MAZ) POTSDAM Die Koali­tion will die Voraus­set­zun­gen für Lan­deszuschüsse an parteina­he Stiftun­gen und kom­mu­nalpoli­tis­che Vere­ini­gun­gen präzisieren. Die umstrit­te­nen Änderun­gen sollen heute ver­ab­schiedet wer­den, teil­ten die Frak­tio­nen von SPD und CDU gestern mit. Die jüng­sten Ergänzun­gen sollen ver­hin­dern, dass die recht­sex­treme DVU-Frak­tion mit ihrer angekündigten Klage vor dem Lan­desver­fas­sungs­gericht Erfolg hat. 

Die DVU-Frak­tion kri­tisiert, dass mit der Ver­schär­fung der Voraus­set­zun­gen beson­ders ihre Partei getrof­fen wer­den solle. So soll kün­ftig nur noch Geld an parteina­he Stiftun­gen fließen, wenn eine Partei min­destens drei Mal in Folge in den Land­tag gewählt wurde oder — und das ist neu — sowohl bei den let­zten Wahlen zum Land­tag, zum Bun­destag und zum Europa­parla­ment min­destens fünf Prozent der Stim­men geholt hat. Damit soll eine Benachteili­gung der Grü­nen und der Lib­eralen aus­geschlossen werden. 

Diese Regelung soll auch für Zuschüsse für die kom­mu­nalpoli­tis­chen Vere­ini­gun­gen von Parteien gel­ten. Dor­tiger Zusatz: Mit­tel wer­den gezahlt, wenn eine Partei im Land­tag und in min­destens der Hälfte der 18 Par­la­mente von Kreisen oder kre­is­freien Städten in Frak­tion­sstärke sitzt. 

Die Koali­tion werde mit den Ergänzun­gen nicht die Klage der DVU ver­hin­dern kön­nen, sagte der CDU-Innen­ex­perte Sven Petke. “Wir glauben aber, dass die Regelung auch vor dem Ver­fas­sungs­gericht Bestand haben wird.” 

Die PDS lehnt die Änderung ab. Damit werde die DVU in den Schlagzeilen bleiben und eine große Chance haben, einen Erfolg vor Gericht zu erre­ichen. Die Grü­nen kri­tisierten die Ver­schär­fung als “Lex DVU”. Rot-Schwarz sei nicht in der Lage, sich mit dem Recht­sex­trem­is­mus poli­tisch auseinan­der zu setzen. 

Poli­tis­che Stiftung der DVU soll kein Geld erhalten

(MOZ) Pots­dam (ddp) Poli­tis­che Stiftun­gen der recht­sex­tremen DVU in Bran­den­burg sollen keine Unter­stützung vom Land erhal­ten. Die Koali­tions­frak­tio­nen von SPD und CDU schla­gen entsprechende Neuregelun­gen im Haushalts­ge­setz vor. Die Vor­gaben für Zuschüsse an poli­tis­che Stiftun­gen und kom­mu­nalpoli­tis­che Vere­ini­gun­gen seien am Don­ner­stag in der Koali­tion mod­i­fiziert wor­den, sagte CDU-Innen­ex­perte Sven Petke. Sie sollen am Fre­itag mit dem Dop­pele­tat 2005/2006 im Par­la­ment beschlossen wer­den. Die nicht im Land­tag vertrete­nen Grü­nen übten scharfe Kri­tik an den Vorschlä­gen der Koali­tion. Auch die oppo­si­tionelle PDS-Frak­tion sieht das Vorhaben mit Skepsis. 

Bis­lang unter­stützt das Land poli­tis­che Stiftun­gen von im Land­tag vertrete­nen Parteien. Kün­ftig sollen nach dem Willen der rot-schwarzen Koali­tion nur noch die poli­tis­chen Stiftun­gen Geld erhal­ten, deren nahe ste­hende Partei zum drit­ten Mal in Folge im Land­tag vertreten ist oder Man­date im Bun­destag oder dem Europäis­chen Par­la­ment inne hat. Zudem sollen kom­mu­nalpoli­tis­che Vere­ini­gun­gen unter­stützt wer­den, deren nahe ste­hende Partei zum drit­ten Mal hin­tere­inan­der im Land­tag oder min­destens in der Hälfte der Par­la­mente der Land­kreise und kre­is­freien Städte vertreten ist. Bran­den­burg hat derzeit 14 Land­kreise und 4 kre­is­freie Städte. 

Die DVU sieht sich durch die Neuregelun­gen benachteiligt. Sie ist erst zum zweit­en Mal in Land­tag vertreten und würde damit keine Förderung erhal­ten. Frak­tion­schefin Liane Hes­sel­barth warf Abge­ord­neten von SPD und CDU “krim­inelle Energie” vor. In keinem anderen Land gebe es solche Angriffe auf den Gle­ich­heits­grund­satz. Der DVU-nahen Stiftung stün­den bis zu 20 000 Euro zu. Die Frak­tion werde ihre Rechte vor dem Lan­desver­fas­sungs­gericht ein­kla­gen. Zudem scheue die Partei nicht den Gang vor das Bun­desver­fas­sungs­gericht oder den Europäis­chen Gerichtshof. 

Nach Ansicht von Petke ist die Geset­zesän­derung mit der Ver­fas­sung vere­in­bar. Die DVU habe in den Kom­munen keine Basis. Es wäre “schmerzhaft”, wenn die recht­sex­treme Partei 2006 im Jahr der Bun­destagswahl staatlich­es Geld für ihren Wahlkampf erhal­ten würde. 

Grü­nen-Lan­deschef Joachim Gessinger äußerte dage­gen ver­fas­sungsrechtliche Bedenken. Die “Lex DVU” sei ein Ver­such, “die ungeliebte Konkur­renz durch eine ein­deutig poli­tisch motivierte Geset­zesän­derung zu behin­dern”. Bei einem Sieg vor dem Ver­fas­sungs­gericht werde das “poli­tisch anspruchs- und wirkungslose Häu­flein von Abge­ord­neten der DVU samt ihrer kaum exis­ten­ten Partei unnütz aufgew­ertet”. Zugle­ich warf Gessinger der rot-schwarzen Koali­tion vor, sie sei nicht in der Lage, sich mit der par­la­men­tarischen Repräsen­tanz des Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg poli­tisch auseinanderzusetzen.

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