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DVU will Geld für ihre Stiftung erstreiten

POTSDAM. Der Ablauf ist schon vorgeze­ich­net: Umge­hend, nach­dem die
Koali­tions­frak­tio­nen von SPD und CDU am Fre­itag den neuen Doppelhaushalt
2005/06 ver­ab­schiedet haben, will die recht­sex­treme DVU dage­gen vor das
Lan­desver­fas­sungs­gericht ziehen. Und selb­st renom­mierte Recht­sex­perten sagen
der Partei des Münch­n­er Ver­legers der “Nation­alzeitung”, Ger­hard Frey, gute
Aus­sicht­en für einen Erfolg voraus. 

Es geht um die Zuschüsse für parteina­he Stiftun­gen. 924 000 und 855 000 Euro
sind für diese Zwecke im Dop­pel­haushalt vorge­se­hen. Max­i­mal 17 000 hätte die
DVU beanspruchen kön­nen. Im Haushalts­ge­setz ist auf Ini­tia­tive der
Regierungs­frak­tio­nen SPD und CDU aber ein neuer Pas­sus enthal­ten, nach dem
nur noch Parteien bedacht wer­den, die drei Mal die Fünf-Prozent-Hürde
über­sprun­gen haben. Die DVU schaffte das bis­lang erst zwei Mal. 

Als “unver­hält­nis­mäßig” und “durch­sichtig” kri­tisiert Ulrich Battis,
Lehrstuh­lin­hab­er für Staats- und Ver­wal­tungsrecht an der
Hum­boldt-Uni­ver­sität, diese Hürde. Sie ver­stoße gegen den
Gle­ich­heits­grund­satz und habe vor Gericht “keine Chance”. Ähn­liche Bedenken
hat auch die oppo­si­tionelle PDS angemeldet. Ihr parlamentarischer
Geschäfts­führer Heinz Viet­ze warnte am Mittwoch vor dem Land­tag die
Vertreter der Regierungskoali­tion, ein Sieg vor dem Ver­fas­sungs­gericht drohe
der Rechtspartei “den Nim­bus der Aus­gren­zung” zu bescheren: “So billig
kön­nen die gar keine Parteien­wer­bung machen, wie Sie sie ihnen besorgen.” 

“Akademis­che Klugscheißerei” nen­nt der CDU-Innen­poli­tik­er Sven Petke solche
Ein­wände. Das Geld ste­he der DVU nur zu, wenn sie eine kom­mu­nale oder eine
Mit­glieder­ba­sis habe — “und die hat sie nicht”. Die Koali­tion habe sich
vorgenom­men, kon­se­quent gegen die recht­sex­treme Partei vorzuge­hen, “das
gerichtliche Risiko nehmen wir in Kauf”. Das sieht auch der
SPD-Innen­poli­tik­er Sieg­wart Schip­pel so. Zudem ver­lasse er sich darauf, dass
die vom Innen­min­is­teri­um vorgeschla­gene Klausel recht­skon­form sei. 

Aber selb­st in Koali­tion­skreisen gibt es daran Zweifel. Ohne­hin ist
fraglich, ob es der Beschränkung über­haupt bedurft hätte. In der vergangenen
Leg­is­laturpe­ri­ode hat die seit 2002 als Vere­in einge­tra­gene DVU-Stiftung
“Bran­den­burg gestal­ten” über­haupt keine Zuschüsse erhal­ten. Laut
Innen­min­is­teri­um, das die Gelder ver­wal­tet, lagen keine ordnungsgemäßen
Anträge vor. Bei Neu­grün­dun­gen wür­den die Aus­gaben für
Bil­dungsver­anstal­tun­gen vier Jahre lang ohne­hin nur rück­wirk­end erstattet,
nach genauer Prü­fung des Einzelfall­es. Ob der DVU-Vere­in die Anforderungen
erfüllt, ist noch gar nicht unter­sucht. Er beste­ht aus zehn Per­so­n­en. Den
Vor­stand bilden DVU-Abge­ord­nete und Mitar­beit­er der Fraktion.

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