POTSDAM. Der Ablauf ist schon vorgezeichnet: Umgehend, nachdem die
Koalitionsfraktionen von SPD und CDU am Freitag den neuen Doppelhaushalt
2005/06 verabschiedet haben, will die rechtsextreme DVU dagegen vor das
Landesverfassungsgericht ziehen. Und selbst renommierte Rechtsexperten sagen
der Partei des Münchner Verlegers der “Nationalzeitung”, Gerhard Frey, gute
Aussichten für einen Erfolg voraus.
Es geht um die Zuschüsse für parteinahe Stiftungen. 924 000 und 855 000 Euro
sind für diese Zwecke im Doppelhaushalt vorgesehen. Maximal 17 000 hätte die
DVU beanspruchen können. Im Haushaltsgesetz ist auf Initiative der
Regierungsfraktionen SPD und CDU aber ein neuer Passus enthalten, nach dem
nur noch Parteien bedacht werden, die drei Mal die Fünf-Prozent-Hürde
übersprungen haben. Die DVU schaffte das bislang erst zwei Mal.
Als “unverhältnismäßig” und “durchsichtig” kritisiert Ulrich Battis,
Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht an der
Humboldt-Universität, diese Hürde. Sie verstoße gegen den
Gleichheitsgrundsatz und habe vor Gericht “keine Chance”. Ähnliche Bedenken
hat auch die oppositionelle PDS angemeldet. Ihr parlamentarischer
Geschäftsführer Heinz Vietze warnte am Mittwoch vor dem Landtag die
Vertreter der Regierungskoalition, ein Sieg vor dem Verfassungsgericht drohe
der Rechtspartei “den Nimbus der Ausgrenzung” zu bescheren: “So billig
können die gar keine Parteienwerbung machen, wie Sie sie ihnen besorgen.”
“Akademische Klugscheißerei” nennt der CDU-Innenpolitiker Sven Petke solche
Einwände. Das Geld stehe der DVU nur zu, wenn sie eine kommunale oder eine
Mitgliederbasis habe — “und die hat sie nicht”. Die Koalition habe sich
vorgenommen, konsequent gegen die rechtsextreme Partei vorzugehen, “das
gerichtliche Risiko nehmen wir in Kauf”. Das sieht auch der
SPD-Innenpolitiker Siegwart Schippel so. Zudem verlasse er sich darauf, dass
die vom Innenministerium vorgeschlagene Klausel rechtskonform sei.
Aber selbst in Koalitionskreisen gibt es daran Zweifel. Ohnehin ist
fraglich, ob es der Beschränkung überhaupt bedurft hätte. In der vergangenen
Legislaturperiode hat die seit 2002 als Verein eingetragene DVU-Stiftung
“Brandenburg gestalten” überhaupt keine Zuschüsse erhalten. Laut
Innenministerium, das die Gelder verwaltet, lagen keine ordnungsgemäßen
Anträge vor. Bei Neugründungen würden die Ausgaben für
Bildungsveranstaltungen vier Jahre lang ohnehin nur rückwirkend erstattet,
nach genauer Prüfung des Einzelfalles. Ob der DVU-Verein die Anforderungen
erfüllt, ist noch gar nicht untersucht. Er besteht aus zehn Personen. Den
Vorstand bilden DVU-Abgeordnete und Mitarbeiter der Fraktion.