POTSDAM Das geplante Gesetz zum Schutz von Gedenkstätten und Friedhöfen
gegen extremistische Kundgebungen stößt in Brandenburgs Landtag auf
einmütige Zustimmung. Redner aller Parteien sprachen sich gestern für eine
schnelle Verabschiedung aus. Das Gesetz trage der Verantwortung der
Deutschen für den Umgang mit ihrer Geschichte Rechnung, sagte Innenminister
Jörg Schönbohm (CDU). Es gelte besonders, Deutschland größten
Soldatenfriedhof in Halbe (Dahme-Spreewald) vor Neonazi-Aufmärschen zu
schützen.
Der Gesetzentwurf soll es erleichtern, Versammlungen an den Gedenkstätten
Sachsenhausen und Ravensbrück einzuschränken oder zu verbieten. Es schützt
alle Orte, an denen sich Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
befinden, um dort stille Einkehr und ungestörtes Gedenken zu ermöglichen.
Die Regelung wurde durch das kürzlich novellierte Versammlungsgesetz auf
Bundesebene ermöglicht.
Zwar sei das Demonstrationsrecht ein hohes Gut, dürfe jedoch nicht wie im
Falle Halbe missbraucht werden, unterstrich Schönbohm.
Wie wirksam das neue Gesetz ist, werde sich schon am Beispiel einer für den
18. Juni angemeldeten Versammlung von Neonazis in Halbe zeigen, meinte der
PDS-Innenpolitiker Hans-Jürgen Scharfenberg. Verbote könnten aber nicht das
Vordringen von Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus in die Mitte der
Gesellschaft verhindern.