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Schutz für Halbe

POTSDAM Das geplante Gesetz zum Schutz von Gedenkstät­ten und Friedhöfen
gegen extrem­istis­che Kundge­bun­gen stößt in Bran­den­burgs Land­tag auf
ein­mütige Zus­tim­mung. Red­ner aller Parteien sprachen sich gestern für eine
schnelle Ver­ab­schiedung aus. Das Gesetz trage der Ver­ant­wor­tung der
Deutschen für den Umgang mit ihrer Geschichte Rech­nung, sagte Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU). Es gelte beson­ders, Deutsch­land größten
Sol­daten­fried­hof in Halbe (Dahme-Spree­wald) vor Neon­azi-Aufmärschen zu
schützen. 

Der Geset­zen­twurf soll es erle­ichtern, Ver­samm­lun­gen an den Gedenkstätten
Sach­sen­hausen und Ravens­brück einzuschränken oder zu ver­bi­eten. Es schützt
alle Orte, an denen sich Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft
befind­en, um dort stille Einkehr und ungestörtes Gedenken zu ermöglichen.
Die Regelung wurde durch das kür­zlich nov­el­lierte Ver­samm­lungs­ge­setz auf
Bun­de­sebene ermöglicht. 

Zwar sei das Demon­stra­tionsrecht ein hohes Gut, dürfe jedoch nicht wie im
Falle Halbe miss­braucht wer­den, unter­strich Schönbohm. 

Wie wirk­sam das neue Gesetz ist, werde sich schon am Beispiel ein­er für den
18. Juni angemelde­ten Ver­samm­lung von Neon­azis in Halbe zeigen, meinte der
PDS-Innen­poli­tik­er Hans-Jür­gen Schar­fen­berg. Ver­bote kön­nten aber nicht das
Vor­drin­gen von Frem­den­feindlichkeit und Anti­semitismus in die Mitte der
Gesellschaft verhindern.

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