(BM, 29.08.03) Potsdam — Im Brandenburger Justizvollzug wird eine 33-Jährige zur Beamtin
ausgebildet, die 1993 wegen eines Brandanschlags auf das Asylbewerberheim in
Lübbenau im Spreewald zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Ihr
war gemeinschaftliche Brandstiftung und Verstoß gegen das Waffengesetz
vorgeworfen worden. Bei dem Anschlag, an dem zwei weitere junge Frauen
beteiligt waren, war niemand verletzt worden. Begonnen hat die Frau ihre
Ausbildung im April 2002. Von ihrer Vorstrafe und ihrer vormals
rechtsextremen Gesinnung war beim Einstellungsgespräch nicht die Rede
gewesen. Nach Angaben von Petra Marx, Sprecherin des Justizministeriums, war
die Bewerberin allerdings auch nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Bekannt wurde die Vorgeschichte erst, als ehemalige Bedienstete der JVA
Brandenburg die Frau als frühere Insassin wieder erkannt hatten.
Aus dem polizeilichen Führungszeugnis der Frau, das vorlag, war die
ausländerfeindlich motivierte Tat vom 24. Juli 1992 wie üblich nach fünf
Jahren gelöscht worden. Erst seit Anfang 2003 wird bei Einstellungen ein
Auszug aus dem Bundeszentralregister herangezogen, das Straftaten der
vergangenen 15 Jahre aufführt. “Unter den heute geltenden Voraussetzungen
wäre diese Einstellung nicht passiert”, sagte Marx. Sie stellte aber auch
klar: “Die Frau hat nicht gelogen.”
In der Ausbildung habe sie sich bislang als engagiert und zuverlässig
erwiesen. Es gebe keinen Grund für eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
auf Widerruf. Es handle sich um einen gelungenen Fall von Resozialisierung.
Zurzeit absolviert die Anwärterin, mittlerweile Mutter von drei Kindern, ein
Praktikum in der Justizvollzugsanstalt Spremberg (Spree-Neiße). Nach Angaben
von Justiz-Sprecherin Marx wird sie die Ausbildung 2004 abschließen. Dann
müsse die Übernahme als Beamtin auf Probe entschieden werden.