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60 Jahre nach Kriegsende sind unzäh­lige Ver­mö­gens­fra­gen noch ungeklärt 

POTSDAM Es ist ein Mil­lio­nen-Spiel, bei dem es um Immo­bilien in Ost­deutsch­land geht. 61 Jahre nach dem Ende des Zweit­en Weltkriegs sind unzäh­lige Eigen­tums­fra­gen nach wie vor ungek­lärt. Nach­fahren von ver­fol­gten Juden fordern noch heute Ver­mö­genswerte ein, die während des Drit­ten Reich­es enteignet wurden. 

Ein Haupt­grund für das lang­wierige Ver­fahren ist, dass die DDR bei der Wiedergut­machung unglück­lich agierte. Die Jew­ish Claims Con­fer­ence (JCC) ver­han­delte in den 80ern mit DDR-Staatschef Erich Honeck­er. Die Gespräche wur­den jedoch abge­brochen, als Ost­ber­lin den Vertretern der Holo­caust-Opfer die mick­rige Entschädi­gungs-Pauschale von ein­er Mil­lion Ost-Mark anbot. Damit war die Wiedergut­machung im Osten gescheit­ert und wurde erst nach dem Mauer­fall wieder aufgenommen. 

Die Angele­gen­heit wird in diesem Jahr für Wirbel sor­gen. Noch bis zum 8. Sep­tem­ber 2006 kön­nen die let­zten Entschädi­gungsansprüche angemeldet wer­den. Bei der JCC wird mit Hochdruck daran gear­beit­et, jüdis­ches Eigen­tum in den neuen Län­dern aufzus­püren und zu prüfen, ob Entschädi­gun­gen oder Rück­über­tra­gun­gen gefordert wer­den. Wie aktuell das ist, zeigen die erfol­gre­ich durchge­set­zten Ansprüche der Wertheim-Dynas­tie. Die jüdis­che Fam­i­lie besaß vor der “Arisierung” durch die Nazis Grund­stücke, die heute zum Berlin­er Regierungs­bezirk gehören. Im Sep­tem­ber 2005 einigten sich Bund und JCC auf eine Entschädi­gung für diese Grund­stücke in Höhe von 17,3 Mil­lio­nen Euro. Auch in Bran­den­burg gibt es zahlre­iche Immo­bilien, die jüdis­chen Fam­i­lien gehörten. Dazu zählt in promi­nen­ter Pots­damer Lage nahe des Land­tages das alte Brauereigelände mit rund 4700 Quadrat­metern Grund­fläche. Es ist heute weit­ge­hend ungenutzt. Der Kom­plex gehörte mit 40-jähriger DDR-Pause zur Berlin­er Kindl Brauerei, die mit­tler­weile vom Rade­berg­er Konz­ern geschluckt wor­den ist. Ein Teil des Gebäudes kön­nte bald den Nach­fahren des enteigneten Wirtschaft­skapitäns Max Steinthal gehören. 

Bis zur “Arisierung” des Unternehmens besaß Steinthal einen beträchtlichen Teil der Unternehmen­sak­tien der Kindl- Brauerei. Steinthal war als Mit­be­grün­der der Deutschen Bank eine treibende Kraft des deutschen Wirtschaft­slebens. 1940 starb er in einem Berlin­er Hotel. Sein Ver­mö­gen kon­fiszierte der Staat. Nun fordern die Nach­fahren die enteigneten Ver­mö­genswerte in den neuen Bun­deslän­dern zurück und haben die Berlin­er His­torik­erin Moni­ka Tatzkow beauf­tragt, Steinthals Beteili­gun­gen nachzuweisen. Dazu gehört auch das his­torische Gelände am Pots­damer Brauhausberg. 

Nach Mei­n­ung Tatzkows ist der Fall Steinthal nur die Spitze des Eis­berges. Auf den Bund werde eine nicht zu bez­if­fer­nde Zahl an Entschädi­gungs­forderun­gen zukom­men. Bei Bran­den­burg­er Gericht­en wer­den derzeit rund 3000 Fälle offen­er Ver­mö­gens­fra­gen ver­han­delt, die sich vervielfachen kön­nten. Es geht dabei vor allem um jüdis­che Fir­men­beteili­gun­gen, die noch nicht entschädigt wur­den. “Bruchteil­sresti­tu­tion” nen­nt das der Jurist. Laut dem Berlin­er Recht­san­walt Gun­nar Schn­abel, der jüdis­che Opfer ver­tritt, sei die Bruchteil­sresti­tu­tion ein “riesiges Arbeits­feld”. Die Fam­i­lie War­burg etwa habe Entschädi­gungsansprüche von mehreren Mil­lio­nen Euro. 

Die Bankiers­fam­i­lie War­burg war bis zur Enteig­nung durch die Nazis an Konz­er­nen wie IG-Far­ben und AEG beteiligt. Diesen Fir­men wiederum gehörten wertvolle Immo­bilien, die heute in den neuen Län­dern liegen. Auf Anfrage bei dem Ham­burg­er Bankhaus reagiert man reserviert. “Wir möcht­en dazu keine Auskun­ft geben”, sagt Press­esprech­er Michael Clasen. 

Es herrschen unter­schiedliche Auf­fas­sun­gen darüber, ob jüdis­che Ansprüche noch durchge­set­zt wer­den kön­nen oder nicht. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht hat zwei der pauschalen Anträge der Jew­ish Claims Con­fer­ence für nichtig erk­lärt. Der Geset­zge­ber reagierte im Som­mer 2005. Alle Frak­tio­nen des Bun­destages räumten der JCC per Gesetz die Möglichkeit ein, noch bis Herb­st 2006 Ansprüche einzure­ichen. “Der deutsche Staat will sich nicht an jüdis­chem Eigen­tum bere­ich­ern, son­st würde sich die Poli­tik des Drit­ten Reich­es am Ende für den deutschen Fiskus auszahlen”, sagte ein Beamter im Bundesfinanzministerium. 

Eigen­tümer von Häusern oder Woh­nun­gen müssen sich deshalb nicht auf die Suche nach ein­er neue Bleibe machen. Im Eini­gungsver­trag wurde der “redliche Erwerb” geschützt. Im West­en hat es diese Spezial­regelung nicht gegeben. Enteignetes Eigen­tum wurde an die jüdis­chen Besitzer zurück­gegeben. In der alten Bun­desre­pub­lik war die finanzielle Wiedergut­machung Ende der 60er Jahre weit­ge­hend abgeschlossen. 

Die Alt-Eigen­tümer wer­den per Annonce im Bun­de­sanzeiger und über Inter­net unter www.barov.bund.de gesucht. Meldet sich bin­nen eines Jahres nie­mand, wird der Grund verkauft. Der Erlös geht an den Entschädi­gungs­fonds des Bun­des für die Opfer des Nazi-Ter­rors. In dem Fonds befind­en sich derzeit rund 6,5 Mil­liar­den Euro. 

ULRICH CRÜWELL

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