(MAZ) POTSDAM Die Bundeswehr will mit einer einstweiligen Anordnung des Verwaltungsgerichts Potsdam den für Sonntag geplanten Protestmarsch von Gegnern des Luft-Boden-Schießplatzes bei Wittstock über einen munitionsbelasteten Geländeteil verhindern. Das bestätigte Platz-Kommandant Wolfgang Engel, der das Betreten bereits untersagt hat: “Bei dem Marsch besteht hohe Gefahr für Leib und Leben und dem können wir nicht zustimmen.” Die Bundeswehr habe der Bürgerinitiative Freie Heide (BI) eine ungefährliche Ausweichstrecke vorgeschlagen.
Die “Bombodrom”-Gegner beugen sich dem Druck. Das sagte BI-Vorsitzender Helmut Schönberg der MAZ gestern. Er verwies darauf, dass die Polizei die erst angemeldete Demonstrationsstrecke nicht zulasse: “Da haben wir schlechte Karten.” Die Gegner wollten über Wege im Sperrgebiet laufen, die nach einem Verwaltungsgerichtsentscheid Eigentum der Gemeinden sind.
Zugleich wurde gestern bekannt, dass erstmals der Eilantrag eines Klägers — eines Hoteliers aus dem mecklenburgischen Müritzkreis — gegen die Tiefflüge gescheitert ist. Die beiden Hotels des betroffenen Unternehmers liegen 34 und 44 Kilometer nördlich des “Bombodroms”. Bei gelegentlichen Überflügen in einer Mindesthöhe von 450 Metern im Sommer und 300 Metern zu anderen Jahreszeiten ist laut Verwaltungsgerichts-Sprecherin Ingrid Schott nicht mit einer “unerträglichen Beeinträchtigung” durch Fluglärm zu rechnen. Das öffentliche Interesse an der militärischen Nutzung des 142 Quadratkilometer großen Geländes habe das Gericht höher bewertet als das private Interesse des Unternehmers. Infolgedessen habe die Klage keine aufschiebende Wirkung. Das Verteidigungsministerium begrüßte die Entscheidung.