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Eilantrag gegen Protestmarsch

(MAZ) POTSDAM Die Bun­deswehr will mit ein­er einst­weili­gen Anord­nung des Ver­wal­tungs­gerichts Pots­dam den für Son­ntag geplanten Protest­marsch von Geg­n­ern des Luft-Boden-Schieß­platzes bei Witt­stock über einen muni­tions­be­lasteten Gelän­de­teil ver­hin­dern. Das bestätigte Platz-Kom­man­dant Wolf­gang Engel, der das Betreten bere­its unter­sagt hat: “Bei dem Marsch beste­ht hohe Gefahr für Leib und Leben und dem kön­nen wir nicht zus­tim­men.” Die Bun­deswehr habe der Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de (BI) eine unge­fährliche Auswe­ich­strecke vorgeschlagen. 

Die “Bombodrom”-Gegner beu­gen sich dem Druck. Das sagte BI-Vor­sitzen­der Hel­mut Schön­berg der MAZ gestern. Er ver­wies darauf, dass die Polizei die erst angemeldete Demon­stra­tionsstrecke nicht zulasse: “Da haben wir schlechte Karten.” Die Geg­n­er woll­ten über Wege im Sper­rge­bi­et laufen, die nach einem Ver­wal­tungs­gericht­sentscheid Eigen­tum der Gemein­den sind. 

Zugle­ich wurde gestern bekan­nt, dass erst­mals der Eilantrag eines Klägers — eines Hote­liers aus dem meck­len­bur­gis­chen Müritzkreis — gegen die Tief­flüge gescheit­ert ist. Die bei­den Hotels des betrof­fe­nen Unternehmers liegen 34 und 44 Kilo­me­ter nördlich des “Bom­bo­droms”. Bei gele­gentlichen Über­flü­gen in ein­er Min­desthöhe von 450 Metern im Som­mer und 300 Metern zu anderen Jahreszeit­en ist laut Ver­wal­tungs­gerichts-Sprecherin Ingrid Schott nicht mit ein­er “unerträglichen Beein­träch­ti­gung” durch Fluglärm zu rech­nen. Das öffentliche Inter­esse an der mil­itärischen Nutzung des 142 Quadratk­ilo­me­ter großen Gelän­des habe das Gericht höher bew­ertet als das pri­vate Inter­esse des Unternehmers. Infolgedessen habe die Klage keine auf­schiebende Wirkung. Das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um begrüßte die Entscheidung.

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